Zum Inhalt springen
Mörsberger Tools
Büro & Rechnung

Fahrtenbuch-Vorlage zum Ausdrucken

Erstellt ein Fahrtenbuch als Druckvorlage mit fortlaufend nummerierten Seiten, Kennzeichen und allen Spalten nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR zum handschriftlichen Führen und Binden, dazu einen Rechner für den Privatanteil; das Finanzamt erkennt nur zeitnah, lückenlos und unveränderbar geführte Fahrtenbücher an.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 08.10.2026 Grundlage: R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR (Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026) Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

Fahrtenbuch-Vordruck zum Ausdrucken

Fortlaufend nummerierte Seiten im Querformat. Drucken, binden lassen und von Hand führen.

Eine Seite fasst 14 Fahrten. Beispiel: Bei 15 Fahrten pro Woche brauchen Sie für ein Jahr 15 × 52 ÷ 14 ≈ 56 Seiten.

Spalten des Vordrucks

  • Datum jeder Fahrt (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 3 LStR)
  • Kilometerstand zu Beginn (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 3 LStR)
  • Kilometerstand am Ende (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 3 LStR)
  • Reiseziel und bei Umwegen die Reiseroute (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 3 LStR)
  • Reisezweck (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 3 LStR)
  • Aufgesuchte Geschäftspartner (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 3 LStR)
  • Dienstliche und private Strecken gesondert (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 2 LStR)
  • Privatfahrten: Kilometerangabe (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 4 LStR)
  • Wege Wohnung–erste Tätigkeitsstätte: kurzer Vermerk (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 4 LStR)
Vordruck für H-AB 1234
50 Seiten

Platz für 700 Fahrten, dazu ein Deckblatt. Jede Seite trägt Kennzeichen und „Seite x von 50“.

Ehrlich gesagt: Das Finanzamt erkennt nur ein Fahrtenbuch an, das zeitnah, lückenlos und in geschlossener Form geführt ist und keine unbemerkten Änderungen zulässt (BFH VI R 27/05, VI R 64/04). Excel- und PDF-Dateien zum Ausfüllen am Rechner erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Dieser Vordruck ist zum Ausdrucken, handschriftlichen Führen und Binden gedacht. Eine Anerkennung kann er nicht versprechen.

Vorschau

Fahrtenbuch-Vordruck

Wer einen Firmenwagen auch privat fährt, versteuert den Privatanteil entweder pauschal mit der 1-%-Regel oder genau mit einem Fahrtenbuch (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG, für Dienstwagen von Arbeitnehmern § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn Sie wenig privat fahren oder der Listenpreis hoch ist. Es ist aber aufwendig, und das Finanzamt prüft es streng.

Dieses Werkzeug erzeugt einen Vordruck im Querformat: auf jeder Seite das Kennzeichen, „Seite 1 von 50“, 14 Zeilen für Fahrten, oben ein Feld für den Übertrag, unten eines für die Summe. Auf Wunsch kommt ein Deckblatt mit Fahrzeugdaten, Anfangs- und End-Kilometerstand und einer Kurzanleitung dazu. So gehen Sie vor:

  1. Kennzeichen und Seitenzahl eintragen. Eine Seite fasst 14 Fahrten.
  2. Das PDF herunterladen und vollständig ausdrucken.
  3. Die Seiten vor dem ersten Eintrag binden lassen, etwa mit Klebebindung im Copyshop, oder fest heften. Lose Blätter lassen sich austauschen und gefährden die geschlossene Form.
  4. Ab dem ersten Tag jede Fahrt sofort mit Kugelschreiber eintragen.

Pflichtangaben je Fahrt

Die Lohnsteuer-Richtlinien nennen in R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 die Angaben, die das Finanzamt erwartet. Der Vordruck hat für jede eine Spalte:

Art der FahrtWas eingetragen wird
Dienstliche FahrtDatum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende, Reiseziel und bei Umwegen die Route, Reisezweck, aufgesuchte Geschäftspartner
PrivatfahrtKilometerangaben genügen
Wohnung–erste Tätigkeitsstätteein kurzer Vermerk mit Kilometern

Dienstliche und private Strecken stehen getrennt und laufend im Buch (Satz 2). Ein Fahrtenbuch nur für einen repräsentativen Zeitraum zu führen, reicht nicht, selbst wenn die Nutzung kaum schwankt (Satz 5). Der Kilometerstand am Ende einer Fahrt ist der Stand am Beginn der nächsten. Eine Lücke dazwischen fällt bei jeder Prüfung auf.

Der BFH verlangt zu beruflichen Fahrten mindestens Datum, Reiseziel, aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner beziehungsweise den Gegenstand der Tätigkeit und den Gesamtkilometerstand am Fahrtende. Die Angaben müssen sich aus dem Fahrtenbuch selbst ergeben; ein Verweis auf ergänzende Unterlagen wie einen Terminkalender ist nur zulässig, wenn der geschlossene Charakter der Aufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird (Urteil vom 16.03.2006, VI R 87/04). Mehrere Abschnitte einer zusammenhängenden Dienstreise dürfen in einer Zeile stehen, wenn die Geschäftspartner in zeitlicher Reihenfolge genannt sind.

Warum handschriftlich und gebunden

Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die Fahrten einschließlich des Kilometerstands am Ende vollständig und im fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. So hat es der Bundesfinanzhof am 09.11.2005 entschieden (VI R 27/05). Lose Notizzettel sind nach diesem Urteil schon begrifflich kein Fahrtenbuch, und ein später daraus übertragenes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß. Eine Computerdatei genügt nur, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen oder in der Datei selbst dokumentiert sind (BFH vom 16.11.2005, VI R 64/04; ebenso R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 6 LStR).

Daraus folgt: Excel- und PDF-Dateien zum Ausfüllen am Rechner erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Diese Vorlage ist zum Ausdrucken, handschriftlichen Führen und Binden gedacht. Sie bietet deshalb bewusst keine Ausfüllfelder im PDF.

Grenze des Vordrucks: Er ersetzt kein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, wenn Fahrten nicht zeitnah eingetragen, sondern später aus Notizen, Kalender oder Gedächtnis übertragen werden, wenn Pflichtangaben fehlen oder nur über andere Unterlagen erschließbar sind, wenn Kilometerstände nicht lückenlos aneinander anschließen oder wenn nur ein Teil des Jahres erfasst ist. Dann setzt das Finanzamt den Privatanteil in der Regel pauschal nach der 1-%-Regel an oder schätzt ihn, wo diese nicht anwendbar ist.

Typische Fehler, an denen Fahrtenbücher scheitern

  • Einträge am Monatsende aus dem Gedächtnis nachgeholt, erkennbar an gleicher Schrift und gleichem Stift über Wochen.
  • Kilometerstände, die nicht zur Werkstattrechnung oder zum TÜV-Bericht passen.
  • Nur „Kundenbesuch“ als Zweck, ohne Namen des Geschäftspartners.
  • Herausgerissene oder neu geschriebene Seiten.

Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung

Bei der 1-%-Regel wird jeden Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als Privatanteil angesetzt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Selbstständige dürfen sie nur nutzen, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich gefahren wird. Mit Fahrtenbuch zählt stattdessen der tatsächliche Anteil der Privatfahrten an den Gesamtkosten.

Beispiel: Ein Fahrzeug fährt im Jahr 25.000 km, davon laut Fahrtenbuch 6.000 km privat und 2.400 km zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Privat sind also 6.000 ÷ 25.000 = 24 %, der Arbeitsweg macht 2.400 ÷ 25.000 = 9,6 % aus, dienstlich bleiben 66,4 %. Der Rechner im zweiten Reiter macht genau diese Rechnung und verteilt auf Wunsch die Gesamtkosten des Fahrzeugs. Wie der Arbeitsweg steuerlich behandelt wird, unterscheidet sich zwischen Dienstwagen und Betriebsfahrzeug. Für Dienstreisen mit dem eigenen Auto nutzen Sie die Reisekostenabrechnung, die Kassenbelege einer Barkasse gehören ins Kassenbuch.

Aufbewahrung

Selbstständige und Unternehmen bewahren das Fahrtenbuch als Aufzeichnung zehn Jahre auf, die Tankbelege und Werkstattrechnungen als Buchungsbelege acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres der letzten Eintragung. Dieses Werkzeug ist eine Druckhilfe und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Häufige Fragen

Erkennt das Finanzamt ein ausgedrucktes Fahrtenbuch an?

Ein gedruckter Vordruck ist als Form zulässig, wenn die Seiten gebunden oder fest geheftet sind und Sie jede Fahrt zeitnah von Hand eintragen. Anerkannt wird aber nicht der Vordruck, sondern die Führung: Nachträglich aus Notizen übertragene Einträge, fehlende Pflichtangaben oder Lücken im Kilometerstand machen auch ein sauber gebundenes Fahrtenbuch angreifbar.

Was muss ich bei Privatfahrten eintragen?

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 4 LStR); Ziel und Zweck müssen Sie nicht angeben. Der Wechsel von dienstlicher zu privater Nutzung muss aber am Gesamtkilometerstand erkennbar sein (BFH VI R 87/04). Ein Datum ist nicht ausdrücklich verlangt, macht die Aufzeichnung aber nachprüfbar.

Darf ich Fehler korrigieren?

Ja, aber sichtbar. Streichen Sie den falschen Eintrag so durch, dass er lesbar bleibt, und schreiben Sie den richtigen daneben. Radieren, Überkleben oder Tipp-Ex machen das Fahrtenbuch angreifbar.

Wie lange muss ich das Fahrtenbuch aufbewahren?

Selbstständige und Unternehmen bewahren es als Aufzeichnung zehn Jahre auf (§ 147 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 AO), gerechnet ab Ende des Jahres der letzten Eintragung. Bei einem Dienstwagen klären Arbeitnehmer die Aufbewahrung mit dem Arbeitgeber.

Kann ich das Fahrtenbuch am Computer ausfüllen?

Nur mit einem Programm, das nachträgliche Änderungen technisch ausschließt oder protokolliert (BFH VI R 64/04). Eine Excel-Tabelle oder ein ausfüllbares PDF erfüllt das in der Regel nicht.

Quellen

↑ ↓ auswählenEnter öffnen