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Arbeit-Rechner

Firmenwagen-Rechner: 1 %-Regel, Elektroauto und Fahrtenbuch

Berechnet den geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens nach 1 %-Regel mit 0,03 % oder 0,002 % für den Arbeitsweg, mit E-Auto-Viertel und Hybrid-Hälfte nach Anschaffungsdatum, vergleicht mit dem Fahrtenbuch und zeigt die Steuerwirkung als Spanne.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 09.10.2026 Grundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (abgerufen 09.10.2026) Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

Fahrzeug

Arbeitsweg

Vergleich mit Fahrtenbuch

Für die Steuerwirkung

Monatliches Bruttogehalt. Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 €, Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € (SVBezGrV 2026). Zwischen beiden fallen auf den Vorteil nur noch 10,6 % Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Geldwerter Vorteil je Monat (1 %-Regel)
227,50 €

Elektroauto bis 100.000 € Listenpreis: ein Viertel (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG).

Bemessungsgrundlage (auf 100 € abgerundet)13.000,00 €
1 % für Privatfahrten130,00 €
0,03 % × 25 km97,50 €
im Jahr2.730,00 €

Mehr Steuern und Abgaben je Monat, grob: 116,37 € bis 143,67 €. Gerechnet mit 30 bis 42 % Grenzsteuersatz plus 21,15 % Sozialversicherung, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Keine Steuerberatung. Die genaue Lohnsteuer rechnet Ihr Arbeitgeber mit dem Programmablaufplan.

So rechnet die 1 %-Regel

Darf ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat fahren, ist das ein Sachbezug. Er wird jeden Monat mit 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt (§ 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung, inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 € (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR). Das gilt auch für Gebrauchtwagen und Leasingfahrzeuge. Können Sie mit dem Wagen zur Arbeit fahren, kommen 0,03 % je Kilometer der einfachen Entfernung hinzu.

Beispiel: Ein Verbrenner kostet laut Liste 45.990 €. Abgerundet sind das 45.900 €. Privat: 459,00 €. Bei 25 km Arbeitsweg: 0,03 % × 45.900 € × 25 = 344,25 €. Zusammen erhöht sich Ihr steuerpflichtiges Gehalt um 803,25 € im Monat, 9.639 € im Jahr.

Elektroauto: 0,25 % oder 0,5 %

Für reine Elektroautos ohne CO₂-Ausstoß wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt, wenn der Wagen zwischen 2019 und 2030 angeschafft wurde und der Listenpreis eine Grenze nicht übersteigt. Die Grenze hängt vom Datum ab (§ 52 Abs. 12 EStG):

Anschaffung oder erste ÜberlassungGrenze für ein Vierteldarüber
01.01.2019 bis 31.12.202360.000 €die Hälfte
01.01.2024 bis 30.06.202570.000 €die Hälfte
01.07.2025 bis 31.12.2030100.000 €die Hälfte

Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Bruchteil, dann die Abrundung auf volle 100 €. So steht es im BMF-Schreiben vom 05.11.2021. Ein E-Auto für 65.000 €, angeschafft 2026, wird mit 16.250 € angesetzt, abgerundet 16.200 €. Das ergibt 162 € privat und bei 20 km Arbeitsweg 97,20 €, zusammen 259,20 € im Monat. Wurde derselbe Wagen für 75.000 € im Mai 2025 angeschafft, gilt noch die 70.000-€-Grenze und damit die Hälfte; ab Juli 2025 wäre es ein Viertel. Bei Dienstwagen zählt der Tag, an dem der Arbeitgeber den Wagen erstmals einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen hat. Übernehmen Sie den Wagen von einer Kollegin oder einem Kollegen, bleibt es bei diesem ersten Datum (BMF-Schreiben vom 05.11.2021, Rdnr. 22, Beispiele 12 und 13). Ein E-Auto für 80.000 €, das ab Mai 2025 eine Kollegin fuhr und Sie ab August 2025, fällt deshalb unter die 70.000-€-Grenze: die Hälfte, nicht ein Viertel.

Plug-in-Hybrid: wann die Hälfte gilt

Extern aufladbare Hybride werden mit dem halben Listenpreis angesetzt, wenn sie höchstens 50 g CO₂ je Kilometer ausstoßen oder eine Mindestreichweite elektrisch schaffen. Die Reichweite steigt mit dem Anschaffungsjahr: 40 km bis 2021, 60 km von 2022 bis 2024, 80 km von 2025 bis 2030. Die Werte stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs. Erfüllt der Hybrid keine der beiden Bedingungen, kommt es auf das Anschaffungsjahr an. Ab 2023 gilt der volle Listenpreis. Bis 2022 wird der Listenpreis um einen pauschalen Batterieabschlag gemindert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 1 EStG): 2019 um 200 € je kWh, höchstens 7.000 €, und in jedem Folgejahr um 50 € je kWh und 500 € Höchstbetrag weniger, 2022 also 50 € je kWh, höchstens 5.500 €. Beispiel: Hybrid mit 45.990 € Listenpreis, 2021 angeschafft, 55 g CO₂ und 35 km Reichweite, 13 kWh Batterie. Abschlag 1.300 €, bleiben 44.690 €, abgerundet 44.600 €. Bei 25 km Arbeitsweg sind das 780,50 € im Monat statt 803,25 €. Die Batteriekapazität steht in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Arbeitsweg: 0,03 % oder 0,002 %

Die 0,03 % gelten pauschal, auch wenn Sie seltener ins Büro fahren. Wer an höchstens 180 Tagen im Jahr fährt, kann stattdessen jede Fahrt mit 0,002 % je Entfernungskilometer ansetzen lassen. Bei 40.000 €, 30 km und 80 Fahrten im Jahr sind das 160 € im Monat statt 360 €. Voraussetzung ist eine monatliche Erklärung an den Arbeitgeber mit den Daten der Fahrten (BMF-Schreiben vom 03.03.2022). Bei mehr als 180 Tagen bleibt es bei 0,03 %.

Fahrtenbuch statt Pauschale

Mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch versteuern Sie den tatsächlichen Anteil an den Gesamtkosten. Dazu zählen Abschreibung oder Leasingraten, Kraftstoff oder Strom, Versicherung, Steuer und Wartung. Bei E-Autos und begünstigten Hybriden zählt auch hier die Abschreibung nur zu einem Viertel oder zur Hälfte. Beispiel: 10.000 € Abschreibung, davon ein Viertel 2.500 €, plus 3.000 € übrige Kosten ergibt 5.500 €. Bei 35 % Privat- und Arbeitswegfahrten sind das 1.925 € im Jahr. Das Fahrtenbuch muss zeitnah und lückenlos geführt werden; Vorlage und Regeln finden Sie bei der Fahrtenbuch-Vorlage.

Was netto übrig bleibt

Der geldwerte Vorteil erhöht Ihr Bruttogehalt, ohne dass Geld fließt. Wie viel Steuer das kostet, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Der Rechner zeigt deshalb eine Spanne. Liegt Ihr Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (2026: 5.812,50 € im Monat), kommen Sozialabgaben von rund 21 % dazu (Arbeitnehmeranteil 2026 mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Zwischen 5.812,50 € und der Grenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung (8.450 €) sind es noch 10,6 %, darüber nichts (SVBezGrV 2026). Die Sozialabgaben stecken in beiden Enden der Spanne. Zahlen Sie dem Arbeitgeber eine monatliche Zuzahlung, mindert sie den Vorteil.

Typische Fehler und Grenzen

  • Den Kaufpreis nach Rabatt statt des Listenpreises nehmen.
  • Beim E-Auto erst abrunden und dann vierteln. Richtig ist umgekehrt.
  • Das Datum der Erstzulassung statt der Anschaffung oder Überlassung für die Grenze nehmen.
  • Beim Hybrid ohne 50 g und ohne Mindestreichweite den vollen Listenpreis ansetzen, obwohl er bis 2022 angeschafft wurde. Dann gilt der Batterieabschlag. Für E-Autos und Hybride vor 2019 gilt er ebenso; der Rechner fragt dafür die Batteriekapazität ab.
  • Bei einem übernommenen Dienstwagen das eigene Übergabedatum statt der ersten Überlassung an einen Kollegen eintragen.

Der Rechner ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Steuerberatung. Die genaue Lohnsteuer berechnet Ihr Arbeitgeber. Kosten für Dienstreisen mit dem Privatwagen rechnen Sie mit der Reisekostenabrechnung. Mehr Beispiele stehen im Ratgeber Dienstwagen versteuern.

Häufige Fragen

Was kostet ein Firmenwagen netto?

Der geldwerte Vorteil wird wie Gehalt versteuert. Bei einem Verbrenner mit 45.990 € Listenpreis und 25 km Arbeitsweg sind das 803,25 € im Monat; bei 30 bis 42 % Grenzsteuersatz zahlen Sie dafür grob 241 bis 337 € Lohnsteuer, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze kommt Sozialversicherung dazu.

Ab wann gilt die 100.000-€-Grenze für Elektroautos?

Für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft oder erstmals überlassen wurden (§ 52 Abs. 12 Satz 6 EStG). Für Anschaffungen von 2024 bis 30.06.2025 gilt 70.000 €, für 2019 bis 2023 60.000 €. Liegt der Listenpreis darüber, wird nur die Hälfte angesetzt statt ein Viertel.

Lohnt sich das Fahrtenbuch?

Oft bei teuren Autos mit wenig Privatfahrten oder bei abgeschriebenen Gebrauchtwagen. Das Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt werden, sonst verwirft es das Finanzamt und setzt die 1 %-Regel an. Rechnen Sie beide Wege oben im Vergleich.

Muss ich den Arbeitsweg versteuern, wenn ich viel im Homeoffice bin?

Pauschal gelten 0,03 % je Kilometer und Monat, unabhängig von der Zahl der Fahrten. Fahren Sie an höchstens 180 Tagen im Jahr ins Büro, kann der Arbeitgeber jede Fahrt einzeln mit 0,002 % je Kilometer ansetzen. Dafür erklären Sie ihm monatlich die Tage mit Datum.

Zählt die Sonderausstattung zum Listenpreis?

Ja, werkseitig eingebaute Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung gehört dazu, ebenso die Umsatzsteuer. Ein zweiter Satz Reifen und das Autotelefon bleiben außen vor (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR). Rabatte mindern den Listenpreis nicht.

Quellen

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