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Haustechnik-Rechner

Einspeisevergütung 2026: Tabelle und Amortisationsrechner

Zeigt die Einspeisevergütung nach Inbetriebnahmedatum, Leistung und Teil- oder Volleinspeisung laut Bundesnetzagentur, rechnet den Mischsatz über 10 kWp anteilig und schätzt mit Ihrem Strompreis und Eigenverbrauch, wann sich die Anlage bezahlt macht.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 09.10.2026 Grundlage: Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze für Solaranlagen (abgerufen 09.10.2026) Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

Anlage

Rechnung für die Amortisation

Vorbelegt sind Beispielwerte. Ihren Jahresertrag je kWp nennt Ihr Angebot oder das kostenlose PVGIS der EU-Kommission.

Einspeisevergütung
7,70 ct je kWh

7,70 ct/kWh (bis 10 kWp). Gilt für Inbetriebnahme 01.08.2026 bis 31.12.2026, gezahlt bis 31.12.2046.

Inbetriebnahme ab 25.02.2025 (Solarspitzengesetz): Bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut sind, dürfen Sie höchstens 60 % der Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG). Für Zeiten mit negativem Börsenpreis gibt es ab dem Kalenderjahr nach dem Einbau des Smart Meters kein Geld (§ 51 Abs. 2 EEG). Der Vergütungszeitraum verlängert sich dafür nach einer festen Formel (§ 51a EEG), grob um die Hälfte der ausgefallenen Zeit, umgerechnet auf ertragsstarke Monate.

Ertrag im ersten Jahr9.500 kWh
Selbst verbraucht × Strompreis997,50 €
Eingespeist × Vergütung512,05 €
− Betriebskosten150,00 €
Überschuss im ersten Jahr1.359,55 €
Amortisiert nach10,3 Jahren
Summe der Überschüsse in 20 Jahren27.191,00 €
Nach Abzug der Anschaffung13.191,00 €

Einfache Rechnung ohne Zinsen, Kredit, Speicher und Steuern. Private Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind meist einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).

Alle Sätze seit 2023

Einspeisevergütung in ct/kWh laut Bundesnetzagentur, Stand 09.10.2026. Teileinspeisung / Volleinspeisung, Anlagen auf Gebäuden.

Inbetriebnahmebis 10 kWbis 40 kWbis 100 kW
01.08.2026–31.12.20267,70 / 12,226,66 / 10,245,44 / 10,24
01.02.2026–31.07.20267,78 / 12,346,73 / 10,355,50 / 10,35
01.08.2025–31.01.20267,86 / 12,476,80 / 10,455,56 / 10,45
01.02.2025–31.07.20257,94 / 12,606,88 / 10,565,62 / 10,56
01.08.2024–31.01.20258,03 / 12,736,95 / 10,685,68 / 10,68
01.02.2024–31.07.20248,11 / 12,877,03 / 10,795,74 / 10,79
01.01.2023–31.01.20248,20 / 137,10 / 10,905,80 / 10,90

Einspeisevergütung 2026: die Tabelle

Wie viel Geld Sie für eingespeisten Solarstrom bekommen, hängt vom Tag der Inbetriebnahme, der Leistung und der Art der Einspeisung ab. Die Sätze sinken alle sechs Monate um 1 %, jeweils zum 1. Februar und 1. August (§ 49 EEG). Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Werte, von denen schon 0,4 ct/kWh abgezogen sind (§ 53 EEG). Für Anlagen auf Gebäuden gilt:

InbetriebnahmeTeil bis 10 kWpTeil bis 40 kWpTeil bis 100 kWpVoll bis 10 kWpVoll bis 100 kWp
01.08.2026 bis 31.12.20267,706,665,4412,2210,24
01.02.2026 bis 31.07.20267,786,735,5012,3410,35
01.08.2025 bis 31.01.20267,866,805,5612,4710,45
01.02.2025 bis 31.07.20257,946,885,6212,6010,56
01.08.2024 bis 31.01.20258,036,955,6812,7310,68
01.02.2024 bis 31.07.20248,117,035,7412,8710,79
01.01.2023 bis 31.01.20248,207,105,801310,90

Alle Werte in Cent je Kilowattstunde. Freiflächen und andere Anlagen, die nicht auf einem Gebäude stehen, bekommen einen einheitlichen Satz, zurzeit 6,19 ct/kWh. Über 100 kWp gibt es keine feste Vergütung mehr; dann wird der Strom direkt vermarktet.

Über 10 kWp: der Mischsatz

Eine Anlage mit 15 kWp bekommt nicht den Satz der zweiten Stufe für alles. Das Gesetz teilt anteilig nach Leistung auf (§ 23c EEG). Für Inbetriebnahme im August 2026 heißt das: 10 kWp zu 7,70 ct und 5 kWp zu 6,66 ct, zusammen (10 × 7,70 + 5 × 6,66) ÷ 15 = 7,35 ct/kWh. Bei 60 kWp im März 2026 ergibt sich (10 × 7,78 + 30 × 6,73 + 20 × 5,50) ÷ 60 = 6,50 ct. Der Rechner zeigt den Rechenweg unter dem Ergebnis.

Teil- oder Volleinspeisung

Bei Teileinspeisung verbrauchen Sie Strom selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei Volleinspeisung geht alles ins Netz, dafür gibt es einen höheren Satz. Sie müssen das dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das Folgejahr mitteilen (§ 48 Abs. 2a EEG). Was sich rechnet, hängt vom Strompreis ab: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Bezugspreis.

Solarspitzengesetz: was neue Anlagen beachten

Für Anlagen, die seit dem 25.02.2025 in Betrieb gehen, gelten zwei Regeln. Erstens dürfen sie höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox eingebaut und getestet ist (§ 9 Abs. 2 EEG). Steckersolargeräte bis 2 kW sind ausgenommen. Zweitens gibt es für Zeiten mit negativem Börsenpreis keine Vergütung. Bei Anlagen unter 100 kW gilt das erst ab dem Jahr nach dem Einbau des Smart Meters (§ 51 Abs. 2 EEG). Der Vergütungszeitraum verlängert sich dafür nach einer festen Formel (§ 51a EEG), grob um die Hälfte der ausgefallenen Zeit, umgerechnet auf ertragsstarke Monate. Wie viel davon Sie betrifft, hängt von Anlage, Speicher und Verbrauch ab; im Rechner tragen Sie dafür einen Abschlag auf die Einspeisung ein.

So rechnet der Amortisationsrechner

Beispiel: 10 kWp, 950 kWh je kWp, also 9.500 kWh im Jahr. 30 % davon verbrauchen Sie selbst, das sind 2.850 kWh zu 35 ct, eine Ersparnis von 997,50 €. Die übrigen 6.650 kWh bringen zu 7,70 ct 512,05 €. Nach 150 € Betriebskosten bleiben 1.359,55 € im Jahr. Bei 14.000 € Anschaffung ist die Anlage nach 10,3 Jahren bezahlt. Mit 0,5 % Leistungsverlust und 2 % Strompreisanstieg im Jahr wären es 9,9 Jahre. Die Beispielwerte sind Annahmen. Setzen Sie Ihren Strompreis, das Angebot und den Ertrag aus PVGIS oder dem Angebot ein.

Typische Fehler

  • Den Satz der zweiten Stufe für die ganze Anlage ansetzen, obwohl anteilig gerechnet wird.
  • Das Datum der Bestellung statt der Inbetriebnahme nehmen. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme.
  • Den Eigenverbrauch zu hoch schätzen. Ohne Speicher wird tagsüber mehr erzeugt, als ein Haushalt braucht.
  • Zinsen für einen Kredit vergessen. Der Rechner rechnet ohne Finanzierung.

Grenzen und was nach 2026 kommt

Der Rechner ist eine einfache Überschlagsrechnung ohne Zinsen, Steuern, Speicher und Ersatz des Wechselrichters. Private Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind in vielen Fällen einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Für Inbetriebnahmen ab dem 01.01.2027 hat die Bundesnetzagentur noch keine Sätze veröffentlicht; dann tragen Sie den Satz selbst ein. Wir prüfen die Tabelle zum 31.01.2027. Wer heizt, findet im Gas-kWh-Rechner den eigenen Verbrauch in Kilowattstunden. Eine ausführliche Beispielrechnung mit Teil- und Volleinspeisung steht im Ratgeber Lohnt sich Photovoltaik?

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 gibt es bei Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kWp und 6,66 ct für den Teil bis 40 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 und 10,24 ct/kWh. Von Februar bis Juli 2026 galten 7,78 und 6,73 ct.

Wie lange bekommt man Einspeisevergütung?

Zwanzig Jahre ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 EEG). Der Satz bleibt in dieser Zeit gleich. Für neue Anlagen seit 25.02.2025 verlängert sich der Zeitraum nach einer festen Formel um einen Teil der Zeiten mit negativen Preisen (§ 51a EEG).

Was gilt bei einer Anlage über 10 kWp?

Die Vergütung wird anteilig berechnet (§ 23c EEG): Die ersten 10 kWp bekommen den höheren Satz, der Rest den Satz der nächsten Stufe. Eine 15-kWp-Anlage ab August 2026 erhält (10 × 7,70 + 5 × 6,66) ÷ 15 = 7,35 ct/kWh.

Lohnt sich Volleinspeisung?

Nur wenn Sie wenig Strom selbst verbrauchen können. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis, der meist ein Mehrfaches der Vergütung beträgt. Rechnen Sie beide Varianten oben mit Ihrem Strompreis durch.

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Dazu gibt es Stand 09.10.2026 keine Regel im Gesetz, die wir belegen können. Die Bundesnetzagentur hat Sätze bisher nur für Inbetriebnahmen bis 31.12.2026 veröffentlicht. Für bestehende Anlagen gilt der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme 20 Jahre lang weiter.

Quellen

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