Einspeisevergütung 2026: die Tabelle
Wie viel Geld Sie für eingespeisten Solarstrom bekommen, hängt vom Tag der Inbetriebnahme, der Leistung und der Art der Einspeisung ab. Die Sätze sinken alle sechs Monate um 1 %, jeweils zum 1. Februar und 1. August (§ 49 EEG). Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Werte, von denen schon 0,4 ct/kWh abgezogen sind (§ 53 EEG). Für Anlagen auf Gebäuden gilt:
| Inbetriebnahme | Teil bis 10 kWp | Teil bis 40 kWp | Teil bis 100 kWp | Voll bis 10 kWp | Voll bis 100 kWp |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.08.2026 bis 31.12.2026 | 7,70 | 6,66 | 5,44 | 12,22 | 10,24 |
| 01.02.2026 bis 31.07.2026 | 7,78 | 6,73 | 5,50 | 12,34 | 10,35 |
| 01.08.2025 bis 31.01.2026 | 7,86 | 6,80 | 5,56 | 12,47 | 10,45 |
| 01.02.2025 bis 31.07.2025 | 7,94 | 6,88 | 5,62 | 12,60 | 10,56 |
| 01.08.2024 bis 31.01.2025 | 8,03 | 6,95 | 5,68 | 12,73 | 10,68 |
| 01.02.2024 bis 31.07.2024 | 8,11 | 7,03 | 5,74 | 12,87 | 10,79 |
| 01.01.2023 bis 31.01.2024 | 8,20 | 7,10 | 5,80 | 13 | 10,90 |
Alle Werte in Cent je Kilowattstunde. Freiflächen und andere Anlagen, die nicht auf einem Gebäude stehen, bekommen einen einheitlichen Satz, zurzeit 6,19 ct/kWh. Über 100 kWp gibt es keine feste Vergütung mehr; dann wird der Strom direkt vermarktet.
Über 10 kWp: der Mischsatz
Eine Anlage mit 15 kWp bekommt nicht den Satz der zweiten Stufe für alles. Das Gesetz teilt anteilig nach Leistung auf (§ 23c EEG). Für Inbetriebnahme im August 2026 heißt das: 10 kWp zu 7,70 ct und 5 kWp zu 6,66 ct, zusammen (10 × 7,70 + 5 × 6,66) ÷ 15 = 7,35 ct/kWh. Bei 60 kWp im März 2026 ergibt sich (10 × 7,78 + 30 × 6,73 + 20 × 5,50) ÷ 60 = 6,50 ct. Der Rechner zeigt den Rechenweg unter dem Ergebnis.
Teil- oder Volleinspeisung
Bei Teileinspeisung verbrauchen Sie Strom selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei Volleinspeisung geht alles ins Netz, dafür gibt es einen höheren Satz. Sie müssen das dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das Folgejahr mitteilen (§ 48 Abs. 2a EEG). Was sich rechnet, hängt vom Strompreis ab: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Bezugspreis.
Solarspitzengesetz: was neue Anlagen beachten
Für Anlagen, die seit dem 25.02.2025 in Betrieb gehen, gelten zwei Regeln. Erstens dürfen sie höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox eingebaut und getestet ist (§ 9 Abs. 2 EEG). Steckersolargeräte bis 2 kW sind ausgenommen. Zweitens gibt es für Zeiten mit negativem Börsenpreis keine Vergütung. Bei Anlagen unter 100 kW gilt das erst ab dem Jahr nach dem Einbau des Smart Meters (§ 51 Abs. 2 EEG). Der Vergütungszeitraum verlängert sich dafür nach einer festen Formel (§ 51a EEG), grob um die Hälfte der ausgefallenen Zeit, umgerechnet auf ertragsstarke Monate. Wie viel davon Sie betrifft, hängt von Anlage, Speicher und Verbrauch ab; im Rechner tragen Sie dafür einen Abschlag auf die Einspeisung ein.
So rechnet der Amortisationsrechner
Beispiel: 10 kWp, 950 kWh je kWp, also 9.500 kWh im Jahr. 30 % davon verbrauchen Sie selbst, das sind 2.850 kWh zu 35 ct, eine Ersparnis von 997,50 €. Die übrigen 6.650 kWh bringen zu 7,70 ct 512,05 €. Nach 150 € Betriebskosten bleiben 1.359,55 € im Jahr. Bei 14.000 € Anschaffung ist die Anlage nach 10,3 Jahren bezahlt. Mit 0,5 % Leistungsverlust und 2 % Strompreisanstieg im Jahr wären es 9,9 Jahre. Die Beispielwerte sind Annahmen. Setzen Sie Ihren Strompreis, das Angebot und den Ertrag aus PVGIS oder dem Angebot ein.
Typische Fehler
- Den Satz der zweiten Stufe für die ganze Anlage ansetzen, obwohl anteilig gerechnet wird.
- Das Datum der Bestellung statt der Inbetriebnahme nehmen. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme.
- Den Eigenverbrauch zu hoch schätzen. Ohne Speicher wird tagsüber mehr erzeugt, als ein Haushalt braucht.
- Zinsen für einen Kredit vergessen. Der Rechner rechnet ohne Finanzierung.
Grenzen und was nach 2026 kommt
Der Rechner ist eine einfache Überschlagsrechnung ohne Zinsen, Steuern, Speicher und Ersatz des Wechselrichters. Private Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind in vielen Fällen einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Für Inbetriebnahmen ab dem 01.01.2027 hat die Bundesnetzagentur noch keine Sätze veröffentlicht; dann tragen Sie den Satz selbst ein. Wir prüfen die Tabelle zum 31.01.2027. Wer heizt, findet im Gas-kWh-Rechner den eigenen Verbrauch in Kilowattstunden. Eine ausführliche Beispielrechnung mit Teil- und Volleinspeisung steht im Ratgeber Lohnt sich Photovoltaik?