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Wohnen & Miete

Notarkosten-Rechner für Hauskauf, Grundschuld und Testament

Berechnet Notar- und Grundbuchkosten centgenau nach GNotKG Tabelle B für Immobilienkauf, Grundschuld, Testament und Erbvertrag, mit jeder KV-Nummer, Auslagen und Umsatzsteuer getrennt von den Gerichtskosten.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 09.10.2026 Grundlage: Testamentsregister-Gebührensatzung (ZTR-GebS), § 1 Abs. 2, Stand 01.10.2021 (abgerufen 09.10.2026) Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

Was soll beurkundet werden?

Notar und Grundbuchamt zusammen
3.343,82 €

1,11 % des Kaufpreises · Geschäftswert 300.000,00 €

Notar€
KV 21100 · 2,0
Beurkundung des Kaufvertrags
1.270,00
KV 22110 · 0,5
Vollzug (z. B. Löschungsunterlagen, Genehmigungen, Vorkaufsrechtsanfrage)
317,50
KV 22200 · 0,5
Betreuung (z. B. Fälligkeitsmitteilung, Umschreibungsüberwachung)
317,50
KV 22114, 22115 · 0,1
Strukturierte Daten (XML) für das Grundbuchamt
63,50
KV 32005
Post- und Telekommunikationspauschale
20,00
Umsatzsteuer 19 % (KV 32014)377,82
Notar gesamt2.366,32
Grundbuchamt (ohne Umsatzsteuer)€
KV 14150 · 0,5
Grundbuch: Eintragung der Auflassungsvormerkung
317,50
KV 14110 · 1,0
Grundbuch: Eintragung des neuen Eigentümers
635,00
KV 14152
Grundbuch: Löschung der Vormerkung
25,00
Gericht gesamt977,50

Nicht enthalten: Grunderwerbsteuer, Makler und die Grundschuld für die Bank. Die Grundschuld rechnen Sie oben unter „Grundschuld“ getrennt.

Die Gebühren sind bundesweit gleich. Sie folgen dem Gerichts- und Notarkostengesetz, Stand 09.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Notarkosten beim Hauskauf: alle Posten

Beim Kauf einer Immobilie berechnet der Notar mehrere Gebühren, alle aus dem Kaufpreis als Geschäftswert (§ 47 GNotKG). Die größte ist die Beurkundung des Kaufvertrags mit dem Satz 2,0 (KV 21100). Übernimmt der Notar den Vollzug, also etwa die Anfrage an die Gemeinde wegen des Vorkaufsrechts und das Einholen der Löschungsbewilligung für alte Grundschulden, kommt eine Vollzugsgebühr von 0,5 dazu (KV 22110). Holt der Notar nur behördliche Bescheinigungen wie das Vorkaufsrechtszeugnis der Gemeinde ein, ist die Vollzugsgebühr auf 50 € je Bescheinigung gedeckelt (KV 22112). Bei 300.000 € spart das 318,33 € gegenüber der vollen Gebühr; der Rechner hat dafür einen eigenen Haken. Für die Betreuung, also die Mitteilung, dass der Kaufpreis fällig ist, und die Überwachung der Eigentumsumschreibung, berechnet er weitere 0,5 (KV 22200). Die XML-Daten für das elektronische Grundbuch kosten neben dem Vollzug 0,1, höchstens 125 € (KV 22114 und 22115). Dazu kommen die Post- und Telekommunikationspauschale von 20 % der Gebühren, höchstens 20 € (KV 32005), Kopien und 19 % Umsatzsteuer.

Das Grundbuchamt ist ein Gericht und rechnet getrennt ab, ohne Umsatzsteuer: 0,5 für die Auflassungsvormerkung (KV 14150), 1,0 für die Eintragung des neuen Eigentümers (KV 14110) und 25 € für die Löschung der Vormerkung (KV 14152).

Rechenweg am Beispiel 300.000 €

Für 300.000 € beträgt die volle Gebühr nach Tabelle B 635 €. Damit ergibt sich:

  • Beurkundung 2,0: 1.270,00 €
  • Vollzug 0,5: 317,50 €
  • Betreuung 0,5: 317,50 €
  • XML 0,1: 63,50 €
  • Pauschale: 20,00 €
  • Umsatzsteuer 19 % auf 1.988,50 €: 377,82 €

Der Notar kostet also 2.366,32 €. Das Grundbuchamt verlangt 317,50 € + 635,00 € + 25,00 € = 977,50 €. Zusammen sind das 3.343,82 € oder 1,11 % des Kaufpreises. Kopien berechnet der Notar nach Seitenzahl; tragen Sie den Betrag von der Rechnung ein, wenn Sie nachrechnen.

Tabelle: Notar und Grundbuch nach Kaufpreis

Alle Werte mit Vollzug, Betreuung und XML-Gebühr, ohne Kopien, ohne Grundschuld:

KaufpreisNotar (brutto)GrundbuchZusammen
150.000,00 €1.329,71 €556,00 €1.885,71 €
250.000,00 €1.997,42 €827,50 €2.824,92 €
300.000,00 €2.366,32 €977,50 €3.343,82 €
400.000,00 €2.919,67 €1.202,50 €4.122,17 €
500.000,00 €3.473,02 €1.427,50 €4.900,52 €
750.000,00 €4.938,50 €2.027,50 €6.966,00 €

Tabelle B: so entsteht die Gebühr

Die Gebührentabelle steht in § 34 GNotKG. Bis 500 € Geschäftswert beträgt die volle Gebühr 15 €. Danach steigt sie in Stufen: bis 2.000 € um 4 € je angefangene 500 €, bis 10.000 € um 6 € je 1.000 €, bis 25.000 € um 8 € je 3.000 €, bis 50.000 € um 10 € je 5.000 €, bis 200.000 € um 27 € je 15.000 €, bis 500.000 € um 50 € je 30.000 € und bis 5 Mio. € um 80 € je 50.000 €. Jede angefangene Stufe zählt voll. Der Rechner rechnet diese Stufen aus; die Ergebnisse stimmen mit der amtlichen Tabelle in Anlage 2 überein. Gerundet wird auf volle Cent, ein halber Cent wird aufgerundet (§ 34 Abs. 4 GNotKG).

Grundschuld für die Finanzierung

Finanzieren Sie mit einem Kredit, verlangt die Bank eine Grundschuld. Ihre Bestellung ist eine eigene Urkunde mit dem Nennbetrag als Geschäftswert (§ 53 GNotKG) und kostet eine Gebühr von 1,0 (KV 21200). Für 250.000 € sind das 535 €, mit XML-Gebühr 0,2, Pauschale und Umsatzsteuer 787,78 €. Das Grundbuchamt trägt sie für weitere 535 € ein (KV 14121). Wählen Sie im Rechner oben „Grundschuld“ und addieren Sie beide Ergebnisse.

Testament und Erbvertrag

Beim Testament ist der Geschäftswert Ihr Vermögen. Schulden werden abgezogen, aber höchstens bis zur Hälfte des Vermögens (§ 102 Abs. 1 GNotKG). Das gilt je Erblasser: Beim Ehegattentestament und beim Erbvertrag rechnet der Rechner deshalb jeden Partner für sich. Ein Einzeltestament kostet 1,0, ein Ehegattentestament oder ein Erbvertrag 2,0. Bei 400.000 € Vermögen und 100.000 € Schulden ist der Wert 300.000 €, solange kein Partner mehr Schulden als die Hälfte seines Vermögens hat; das Ehegattentestament kostet dann 1.535,10 € beim Notar und 82 € für die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (KV 12100). Hat dagegen Partner A 100.000 € Vermögen und 100.000 € Schulden und Partner B 300.000 € ohne Schulden, zählen bei A nur 50.000 € Abzug: Wert 350.000 €, Notar 1.654,10 €. Für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister erhebt die Bundesnotarkammer 12,50 € je Erblasser, wenn der Notar die Gebühr einzieht, sonst 15,50 € (§ 1 Abs. 2 der Testamentsregister-Gebührensatzung). Der Rechner rechnet 12,50 € je Erblasser ein, ohne Umsatzsteuer.

Typische Fehler

  • Mit einem festen Prozentsatz rechnen: Der Anteil sinkt mit dem Kaufpreis, und die Grundschuld kommt getrennt hinzu.
  • Grunderwerbsteuer und Makler mitzählen: Beides sind keine Notarkosten.
  • Umsatzsteuer auf die Grundbuchkosten rechnen: Das Grundbuchamt ist ein Gericht und berechnet keine Umsatzsteuer.
  • Die Pauschale doppelt zählen: Sie fällt je Urkunde an, also einmal für den Kaufvertrag und einmal für die Grundschuld.

Grenzen

Der Rechner bildet die üblichen Fälle ab. Sonderfälle wie Teilflächen, Erbbaurechte, mitverkaufte Einrichtung, Vollmachten oder ein Treuhandauftrag der abzulösenden Bank (KV 22201) ändern die Rechnung. Maßgeblich ist die Kostenrechnung des Notars, die Sie mit diesem Werkzeug Zeile für Zeile prüfen können. Wer sein Darlehen für den Verkauf vorzeitig ablöst, prüft die Forderung der Bank mit dem Rechner Vorfälligkeitsentschädigung. Mehr zu den Posten steht im Ratgeber Notarkosten beim Hauskauf.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent vom Kaufpreis sind Notarkosten?

Mit Vollzug und Betreuung kosten Notar und Grundbuchamt zusammen 1,26 % bei 150.000 €, 1,11 % bei 300.000 € (3.343,82 €) und 0,93 % bei 750.000 €. Der Anteil sinkt mit dem Kaufpreis, weil die Gebührentabelle degressiv ist. Die Grundschuld für die Bank kommt hinzu.

Sind Notarkosten in Bayern oder NRW anders?

Nein. Notare und Grundbuchämter rechnen bundesweit nach demselben Gesetz, dem GNotKG. Unterschiede entstehen nur durch den Auftrag, etwa ob der Notar Vollzug und Betreuung übernimmt. Die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich dagegen je Bundesland.

Was kostet ein Testament beim Notar?

Ein Einzeltestament kostet eine volle Gebühr nach Tabelle B aus dem Vermögen nach Abzug der Schulden, bei 200.000 € 435 € plus Pauschale und Umsatzsteuer, zusammen 541,45 €. Ein Ehegattentestament oder Erbvertrag kostet die doppelte Gebühr. Dazu kommen 82 € für die Verwahrung beim Nachlassgericht und 12,50 € je Erblasser für das Zentrale Testamentsregister.

Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?

Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch, wenn der Vertrag nichts anderes sagt. Die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers regelt der Kaufvertrag meist zu dessen Lasten.

Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

Beim selbst genutzten Haus nicht. Bei einer vermieteten Immobilie gehören die Kosten des Kaufvertrags zu den Anschaffungskosten und werden über die Abschreibung verteilt; die Grundschuldkosten sind sofort Werbungskosten. Fragen Sie im Zweifel einen Steuerberater.

Quellen

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