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Wohnen & Miete

Nießbrauch-Rechner: Kapitalwert von Nießbrauch und Wohnrecht

Berechnet den Kapitalwert eines lebenslangen oder befristeten Nießbrauchs oder Wohnrechts nach §§ 13 bis 16 BewG mit den Vervielfältigern aus dem BMF-Schreiben vom 21.10.2025 für Stichtage ab 01.01.2026, deckelt den Jahreswert auf Wert ÷ 18,6 und zeigt die Schenkungsteuer mit und ohne Nießbrauch.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 09.10.2026 Grundlage: BMF-Schreiben vom 21.10.2025, IV D 4 - S 3104/00002/013/003: Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2026 Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

Nießbrauch oder Wohnrecht

Rechnet im Browser. Den Wert der Immobilie oder des Vermögens tragen Sie selbst ein. Keine Steuerberatung.

Geschlecht
Kapitalwert des Nießbrauchs
333.210,00 €

55,5 % des Werts · Jahreswert 30.000,00 € × Vervielfältiger 11,107

Jahreswert eingegeben30.000,00 €
Höchstens Wert ÷ 18,6 (§ 16 BewG)32.258,06 €
Angesetzter Jahreswert30.000,00 €
Vervielfältiger11,107
Kapitalwert333.210,00 €
Wert abzüglich Nießbrauch266.790,00 €

Quelle des Vervielfältigers: BMF-Schreiben vom 21.10.2025 (Sterbetafel 2022/2024).

Schenkungsteuer bei Schenkung am 09.10.2026
ohne Nießbrauch22.000,00 €
mit Nießbrauch0,00 €
Ersparnis22.000,00 €

Vereinfacht: ohne frühere Schenkungen und ohne die Kürzung des Abzugs bei vermieteten Wohnimmobilien (§ 13d, § 10 Abs. 6a ErbStG). Freibetrag 400.000,00 €.

Stirbt der Berechtigte innerhalb von 6 Jahren, wird die Schenkungsteuer nach der tatsächlichen Dauer berichtigt (§ 14 Abs. 2 BewG). Für den Beschenkten fällt dann eine Last weg; die Steuer steigt, ein Antrag ist nicht nötig.

Nießbrauch berechnen: Kapitalwert in drei Schritten

Wer eine Immobilie an Kinder überträgt und sich das Recht vorbehält, weiter darin zu wohnen oder die Miete zu kassieren, schenkt weniger als den vollen Wert. Das Finanzamt zieht den Kapitalwert dieses Rechts ab. Er ergibt sich aus drei Schritten:

  1. Jahreswert bestimmen. Bei einer vermieteten Wohnung ist das die Nettokaltmiete abzüglich der Kosten, die der Nießbraucher selbst trägt. Bei einer selbst genutzten Wohnung zählt die ortsübliche Miete (§ 15 Abs. 2 BewG), bei Geld 5,5 % des Betrags (§ 15 Abs. 1 BewG).
  2. Deckel prüfen. Der Jahreswert darf höchstens den Steuerwert der Immobilie geteilt durch 18,6 betragen (§ 16 BewG). Bei 600.000 € sind das 32.258,06 € im Jahr.
  3. Mit dem Vervielfältiger malnehmen. Er hängt vom vollendeten Lebensalter und Geschlecht des Berechtigten ab und steht in der Tabelle des BMF.

Vervielfältiger 2026

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die Tabelle jedes Jahr neu nach der aktuellen Sterbetafel. Für Stichtage ab dem 01.01.2026 gilt das Schreiben vom 21.10.2025 (Sterbetafel 2022/2024). Ein Auszug:

AlterFrauenMänner
40 Jahre16,90316,434
50 Jahre15,71114,977
55 Jahre14,87313,983
60 Jahre13,83212,798
65 Jahre12,58311,444
70 Jahre11,1079,938
75 Jahre9,3938,282
80 Jahre7,4906,509
85 Jahre5,5124,743
90 Jahre3,7703,234

Die Werte gelten nur für 2026. Die Tabelle für Stichtage ab 2027 erscheint voraussichtlich im Herbst 2026; bis dahin rechnet dieser Rechner für 2027 nicht und sagt das am Datumsfeld. Für Schenkungen vor 2026 gilt die Tabelle, die das BMF für das jeweilige Jahr veröffentlicht hat.

Rechenbeispiel: Haus an die Tochter

Eine 70-jährige Mutter schenkt ihrer Tochter am 09.10.2026 ein vermietetes Haus mit einem Steuerwert von 600.000 € und behält den lebenslangen Nießbrauch. Die Miete bringt nach Kosten 30.000 € im Jahr. Der Deckel liegt bei 32.258,06 €, er greift also nicht. Der Vervielfältiger für eine 70-jährige Frau ist 11,107. Kapitalwert: 30.000 € × 11,107 = 333.210 €.

Die Tochter erhält damit nur 266.790 €. Das liegt unter ihrem Freibetrag von 400.000 €. Ohne Nießbrauch wären 200.000 € steuerpflichtig gewesen, bei 11 % also 22.000 € Schenkungsteuer. Die Rechnung für den Freibetrag macht der Erbschaftsteuer-Rechner, die Hintergründe stehen im Ratgeber Nießbrauch und Schenkungsteuer.

Zwei Berechtigte: Ehepaar

Behalten beide Eltern den Nießbrauch und endet er erst mit dem Tod des Letztversterbenden, zählt der höhere Vervielfältiger, meist der der jüngeren Frau (§ 14 Abs. 3 BewG). Endet er schon mit dem ersten Todesfall, zählt der niedrigere. Bei einem 72-jährigen Mann und einer 70-jährigen Frau sind das 11,107 oder 9,293.

Befristeter Nießbrauch

Ist das Recht auf eine feste Zahl von Jahren begrenzt, gilt der Vervielfältiger aus Anlage 9a zum BewG, für zehn Jahre 7,745. Endet das Recht zusätzlich mit dem Tod, darf der Wert nicht über dem lebenslangen liegen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 BewG). Der Rechner nimmt dann den kleineren Vervielfältiger.

Nießbrauch an Geld und Wertpapieren

Auch an einem Depot oder Sparguthaben kann sich der Schenker den Nießbrauch vorbehalten; er bekommt dann weiter Zinsen und Dividenden. Steht kein anderer Jahreswert fest, setzt das Gesetz 5,5 % des Kapitals an (§ 15 Abs. 1 BewG). Weil der Deckel aus § 16 BewG bei 1/18,6, also 5,38 %, liegt, gilt bei Geld praktisch immer der Deckel. Wählen Sie im Rechner „Geld: 5,5 %“; er zeigt dann, dass der gedeckelte Wert angesetzt wird. Bei 100.000 € und einem 60-jährigen Mann sind das 68.806,45 € Kapitalwert.

Typische Fehler

Der häufigste Fehler ist ein zu hoher Jahreswert: Die Bruttomiete ist nicht der Reinertrag. Der zweite ist die falsche Tabelle; maßgeblich ist der Tag, an dem die Schenkung ausgeführt ist (bei Grundstücken meist der Notartermin mit Auflassung), nicht der Tag der Steuererklärung. Und bei Geld greift fast immer der Deckel, weil 5,5 % mehr sind als ein Achtzehnkommasechstel.

Grenzen

Der Rechner bewertet die Immobilie nicht; den Steuerwert tragen Sie ein. Wird eine zu Wohnzwecken vermietete Immobilie nach § 13d ErbStG nur mit 90 % angesetzt, ist der Nießbrauch insoweit auch nur zu 90 % abziehbar (§ 10 Abs. 6a ErbStG); das ist nicht gerechnet. Ein nachgewiesener anderer Wert nach § 14 Abs. 4 BewG und die Einkommensteuer des Nießbrauchers sind nicht Teil der Rechnung. Wer das Haus später verkaufen will, prüft die Frist mit dem Spekulationsfrist-Rechner. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Wert eines Nießbrauchs?

Jahreswert mal Vervielfältiger. Der Jahreswert ist der Reinertrag pro Jahr, höchstens der Wert der Immobilie geteilt durch 18,6. Der Vervielfältiger hängt von Alter und Geschlecht ab und steht in der Tabelle des BMF.

Welche Tabelle gilt 2026?

Für Schenkungen und Erbfälle vom 01.01. bis 31.12.2026 gelten die Vervielfältiger aus dem BMF-Schreiben vom 21.10.2025, berechnet aus der Sterbetafel 2022/2024.

Was passiert, wenn der Nießbraucher früh stirbt?

Endet das Recht durch Tod früher als in § 14 Abs. 2 BewG genannt, etwa bei einer 70-Jährigen innerhalb von 6 Jahren, wird die Steuer nach der tatsächlichen Dauer berichtigt. Für den Beschenkten steigt sie dann; weil eine Last wegfällt, braucht es keinen Antrag (§ 14 Abs. 2 Satz 3 BewG).

Wie stark senkt ein Nießbrauch die Schenkungsteuer?

Der Kapitalwert wird vom Wert abgezogen. Bei einem Haus für 600.000 €, 30.000 € Jahreswert und einer 70-jährigen Schenkerin sind das 333.210 €. Für ein Kind fällt dann keine Steuer mehr an statt 22.000 €.

Rechnet man ein Wohnrecht genauso?

Ja. Für die Schenkungsteuer wird ein Wohnrecht wie ein Nießbrauch mit dem Jahreswert der Wohnung bewertet, also der ortsüblichen Miete für die genutzten Räume.

Quellen

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