Die Zehnjahresfrist ist der wichtigste Hebel, um Vermögen steuerfrei an die nächste Generation zu geben. Wer früh anfängt und die Abstände einhält, kann den Freibetrag mehrfach nutzen. Wer zu kurz hintereinander schenkt, verschenkt dagegen Steuervorteile. Die Regel steht in § 14 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes und ist kürzer, als viele denken.
Was § 14 ErbStG genau regelt
Mehrere Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallen, werden zusammengerechnet (§ 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Das Finanzamt behandelt sie so, als wären sie auf einmal gekommen: Es rechnet die Steuer auf die Summe und zieht davon die Steuer ab, die für die früheren Schenkungen nach heutigem Recht angefallen wäre (Satz 2). War die damals tatsächlich gezahlte Steuer höher, wird diese abgezogen (Satz 3).
Zwei Sicherungen begrenzen das Ergebnis. Die neue Schenkung kostet mindestens so viel Steuer, wie sie allein mit dem vollen Freibetrag kosten würde (Satz 4; so rechnet die Finanzverwaltung in H E 14.1 (4) ErbStH). Und die Steuer auf die neue Schenkung darf höchstens die Hälfte ihres Werts betragen (§ 14 Abs. 3).
Der Freibetrag wird dadurch innerhalb der zehn Jahre nur einmal gewährt. Er „verbraucht“ sich mit jeder Schenkung. Bei einer einzelnen früheren Schenkung steht er wieder voll zur Verfügung, wenn sie länger als zehn Jahre zurückliegt. Bei einer Kette von Schenkungen über mehr als zehn Jahre lebt der verbrauchte Freibetrag bei der Abzugssteuer nicht wieder auf (R E 14.1 Abs. 4 ErbStR, Beispiel H E 14.1 (4) ErbStH).
Freibeträge je Verwandtschaft
| Empfänger | Freibetrag in 10 Jahren | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kind, Stiefkind | 400.000 € | I |
| Enkel | 200.000 € (400.000 €, wenn der Elternteil verstorben ist) | I |
| Eltern und Großeltern (bei Schenkung) | 20.000 € | II |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 € | II |
| Lebensgefährte, Freunde, alle anderen | 20.000 € | III |
Jeder Freibetrag gilt für ein bestimmtes Paar. Ein Kind kann deshalb von der Mutter 400.000 € und vom Vater 400.000 € erhalten, alle zehn Jahre. Großeltern können jedem Enkel zusätzlich je 200.000 € geben. Die Seiten zu den einzelnen Verwandtschaftsgraden haben eigene Tabellen, etwa Freibetrag für Kinder und Freibetrag für Enkel.
Rechenbeispiel: zwei Schenkungen an ein Kind
Ein Vater schenkt seiner Tochter im März 2018 300.000 € und im Oktober 2026 noch einmal 300.000 €. Die zweite Schenkung liegt innerhalb von zehn Jahren, also rechnet das Finanzamt zusammen:
| Schenkung 2026 | 300.000 € |
| + Schenkung 2018 | 300.000 € |
| − Freibetrag | 400.000 € |
| = steuerpflichtig | 200.000,00 € |
| Steuer darauf (11 %) | 22.000,00 € |
| − Steuer auf die Schenkung 2018 nach heutigem Recht | 0,00 € |
| Schenkungsteuer 2026 | 22.000,00 € |
Hätte der Vater bis April 2028 gewartet, wäre die erste Schenkung aus dem Zeitraum gefallen. Die zweite Schenkung wäre allein betrachtet worden, mit vollem Freibetrag: Steuer 0,00 €. Die anderthalb Jahre Geduld sind hier 22.000,00 € wert. Mit dem Erbschaftsteuer-Rechner können Sie frühere Schenkungen eintragen und beide Varianten vergleichen.
Was über dem Freibetrag kostet
Wird der Freibetrag überschritten, zahlt der Empfänger auf den Rest den Satz seiner Steuerklasse. In Klasse I beginnt er bei 7 % und steigt ab 75.000 € steuerpflichtigem Erwerb auf 11 %, ab 300.000 € auf 15 %. Die Tabelle zeigt eine einzelne Schenkung ohne Vorschenkungen, gerechnet mit dem Rechenkern unseres Rechners:
| Schenkung | an ein Kind | an ein Enkelkind |
|---|---|---|
| 450.000,00 € | 3.500,00 € | 27.500,00 € |
| 500.000,00 € | 11.000,00 € | 33.000,00 € |
| 600.000,00 € | 22.000,00 € | 60.000,00 € |
| 800.000,00 € | 60.000,00 € | 90.000,00 € |
Die Zahlen zeigen, warum sich das Aufteilen lohnt. 800.000 € an ein Kind in einer Summe kosten 60.000,00 €. Dieselben 800.000 € je zur Hälfte von Mutter und Vater kosten nichts, weil jeder Elternteil seinen eigenen Freibetrag hat. Und 800.000 € verteilt auf zwei Schenkungen mit elf Jahren Abstand kosten ebenfalls nichts.
Planung über mehrere Jahrzehnte
Wer früh beginnt, kann den Freibetrag mehrfach nutzen. Eine Mutter, die ihrem Sohn mit 50, 60 und 70 Jahren jeweils 400.000 € schenkt, überträgt 1,2 Millionen Euro steuerfrei, sofern zwischen den Schenkungen jeweils mehr als zehn Jahre liegen. Zusammen mit dem Vater sind es 2,4 Millionen Euro. Dazu kommen die Freibeträge der Enkel, die von jedem Großelternteil 200.000 € erhalten können.
Die Rechnung setzt voraus, dass die Freibeträge sich nicht ändern. Sie stehen heute so in § 16 ErbStG, können aber durch eine Reform geändert werden. Eine Planung über Jahrzehnte sollte deshalb nicht allein auf heutige Beträge bauen.
Wann die zehn Jahre beginnen und enden
Jede Schenkung hat ihr eigenes Fenster. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Zuwendung ausgeführt ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), bei einer Überweisung also die Gutschrift beim Empfänger. Bei Immobilien kann dieser Tag vom Notartermin abweichen; fragen Sie den Notar. Ein Rechenbeispiel: Schenkung am 15.03.2018, nächste Schenkung am 16.03.2028. Die beiden liegen mehr als zehn Jahre auseinander und werden nicht zusammengerechnet.
Weil jede Schenkung ein eigenes Fenster öffnet, können sich Zeiträume überlappen. Wer 2018, 2022 und 2029 schenkt, muss bei der Schenkung 2029 die von 2022 mitrechnen, die von 2018 aber nicht mehr. Notieren Sie Datum und Betrag jeder Schenkung und heben Sie die Anzeige an das Finanzamt auf.
Schenkung und Erbe in zehn Jahren
Die Frist gilt nicht nur zwischen Schenkungen. Stirbt der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach einer Schenkung, wird diese beim Erbe mitgerechnet. Ein Beispiel: Eine Mutter schenkt ihrem Sohn 200.000 € und stirbt fünf Jahre später. Der Sohn erbt 500.000 €. Nach Abzug der Pauschale von 15.000 € für Bestattung und Nachlass und dem Freibetrag von 400.000 €, gerechnet auf beide Erwerbe zusammen, ergibt sich eine Erbschaftsteuer von 31.350,00 €. Ohne die frühere Schenkung wären nur 85.000 € steuerpflichtig gewesen.
Das lässt sich nicht immer vermeiden. Es zeigt aber, warum große Vermögen oft in mehreren Schritten mit Abstand übertragen werden, und warum eine Schenkung kurz vor dem Tod steuerlich nichts bringt.
Freibetrag mehrfach nutzen: was zulässig ist
Erlaubt und üblich ist, den Freibetrag alle zehn Jahre neu auszuschöpfen. Bei einem Kind und zwei Elternteilen sind das 800.000 € je Jahrzehnt. Zusätzlich können Eltern Vermögen zuerst an den Ehepartner geben (500.000 € Freibetrag) und dieser später an die Kinder. Ist die Weitergabe von vornherein vereinbart, kann das Finanzamt darin eine direkte Schenkung an das Kind sehen. Lassen Sie solche Ketten vorher prüfen.
Ein Nießbrauch- oder Wohnrecht, das sich der Schenker vorbehält, senkt den Wert der Schenkung und damit den Verbrauch des Freibetrags. Wie stark, zeigt der Nießbrauch-Rechner und der Ratgeber Nießbrauch und Schenkungsteuer.
Typische Fehler
- Jahresfreibetrag angenommen: Viele glauben, sie könnten jedes Jahr 20.000 € oder 400.000 € frei schenken. Den Jahresfreibetrag gibt es nicht.
- Schenkung nicht angezeigt: Jeder Erwerb ist innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG), bei Schenkungen auch vom Schenker (Abs. 2). Ohne Anzeige fehlt Ihnen später der Beleg für Datum und Betrag.
- Steuerklasse verwechselt: Eltern, die von ihren Kindern beschenkt werden, haben nur 20.000 € Freibetrag (Klasse II), nicht 100.000 € wie beim Erbe.
- Zahlungen an den Haushalt übersehen: Regelmäßige Überweisungen auf ein Konto des Partners oder Kindes können über zehn Jahre eine hohe Summe ergeben.
Grenzen dieses Ratgebers
Der Text beschreibt die Regel für unbeschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Deutschland. Betriebsvermögen, Familienheim und die Bewertung von Immobilien folgen eigenen Vorschriften. Keine Steuerberatung.