Einspeisevergütung 2026: die aktuellen Sätze
Für Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.12.2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber laut Bundesnetzagentur:
| Leistung | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Anteil über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Anteil über 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Der Satz bleibt 20 Jahre lang gleich, gezahlt bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 EEG). Für spätere Inbetriebnahmen sinkt er, nach § 49 EEG halbjährlich um 1 %. Größere Anlagen erhalten einen Mischsatz: Eine 15-kWp-Anlage bekommt (10 × 7,70 + 5 × 6,66) ÷ 15 = 7,35 ct. Alle Zeiträume seit 2023 zeigt der Einspeisevergütungs-Rechner.
Die Beispielrechnung
Nehmen wir eine Anlage mit 10 kWp auf einem Einfamilienhaus, Inbetriebnahme im Oktober 2026. Sie erzeugt 950 kWh je kWp, also 9.500 kWh im Jahr. Den Ertrag für Ihren Standort und Ihre Dachneigung liefert das kostenlose PVGIS der EU-Kommission oder das Angebot des Installateurs. Weitere Annahmen: 14.000 € Anschaffung, 150 € Betriebskosten im Jahr, 35 ct Strompreis, 30 % Eigenverbrauch.
- Eigenverbrauch: 2.850 kWh × 35 ct = 997,50 € gesparte Stromkosten
- Einspeisung: 6.650 kWh × 7,70 ct = 512,05 € Vergütung
- Minus 150 € Betriebskosten: 1.359,55 € Überschuss im Jahr
- 14.000 € ÷ 1.359,55 € = 10,3 Jahre bis zur Amortisation
Über 20 Jahre summieren sich die Überschüsse auf 27.191 €, nach Abzug der Anschaffung bleiben 13.191 €. Verliert die Anlage 0,5 % Leistung im Jahr und steigt der Strompreis um 2 % im Jahr, ist sie nach 9,9 Jahren bezahlt. Alle Annahmen sind Beispielwerte; setzen Sie im Rechner Ihre eigenen ein.
Der größte Hebel: Eigenverbrauch
Eine selbst genutzte Kilowattstunde ist bei 35 ct Strompreis mehr als viermal so viel wert wie eine eingespeiste. Deshalb entscheidet der Eigenverbrauch über die Rendite. Gleiche Anlage, gleiche Kosten:
| Eigenverbrauch | Überschuss je Jahr | Amortisation |
|---|---|---|
| 20 % | 1.100,20 € | 12,7 Jahre |
| 30 % | 1.359,55 € | 10,3 Jahre |
| 40 % | 1.618,90 € | 8,6 Jahre |
| 50 % | 1.878,25 € | 7,5 Jahre |
Mehr Eigenverbrauch erreichen Sie, wenn Sie Waschmaschine, Spülmaschine oder das Laden eines E-Autos in die Mittagsstunden legen oder eine Wärmepumpe betreiben. Ein Batteriespeicher hilft ebenfalls, kostet aber extra. Auch der Strompreis zählt: Bei 30 ct dauert es im Beispiel 11,5 Jahre, bei 40 ct 9,3 Jahre.
Zweites Beispiel: 15 kWp mit Mischsatz
Größere Dächer tragen oft 15 kWp. Für eine solche Anlage mit Inbetriebnahme ab August 2026 gilt der Mischsatz von 7,35 ct. Bei 950 kWh je kWp erzeugt sie 14.250 kWh. Mit 30 % Eigenverbrauch sparen Sie 4.275 kWh × 35 ct = 1.496,25 €, die eingespeisten 9.975 kWh bringen 733,16 €. Nach 150 € Betriebskosten bleiben 2.079,41 € im Jahr. Nehmen wir 19.000 € Anschaffung an, ist die Anlage nach 9,1 Jahren bezahlt. Ob sich die größere Anlage mehr lohnt als eine kleine, hängt vor allem vom Preis je kWp im Angebot ab. Rechnen Sie beide Angebote im Rechner durch.
Mit Speicher rechnen: so gehen Sie vor
Ein Speicher verschiebt Strom vom Mittag in den Abend und erhöht damit den Eigenverbrauch. Ob er sich lohnt, prüfen Sie in zwei Durchgängen. Rechnen Sie zuerst die Anlage ohne Speicher mit dem Eigenverbrauch, den Ihr Anbieter dafür schätzt. Dann rechnen Sie mit dem höheren Eigenverbrauch laut Angebot und den Gesamtkosten inklusive Speicher. Der Unterschied im jährlichen Überschuss ist der Ertrag des Speichers.
Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Steigt der Eigenverbrauch der 10-kWp-Anlage durch den Speicher von 30 auf 55 %, wandern 2.375 kWh von der Einspeisung in den Eigenverbrauch. Jede davon bringt 35 ct statt 7,70 ct, zusammen 648,38 € mehr im Jahr. Kostet der Speicher 6.000 €, braucht er für sich allein gut neun Jahre, bis er bezahlt ist. Hält er deutlich länger, lohnt er sich; muss er vorher ersetzt werden, nicht. Fragen Sie den Anbieter nach Garantie und nutzbarer Kapazität.
Was beim Netzbetreiber zu tun ist
Vor der Inbetriebnahme meldet der Installateur die Anlage beim Netzbetreiber an. Dort legen Sie auch fest, ob Sie den Überschuss oder alles einspeisen. Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden; dort steht auch das Datum der Inbetriebnahme, das über den Vergütungssatz entscheidet. Bewahren Sie das Inbetriebnahmeprotokoll auf. Es belegt den Tag, ab dem der Satz für 20 Jahre gilt.
Teil- oder Volleinspeisung?
Bei Volleinspeisung gibt es bis 10 kWp 12,22 ct statt 7,70 ct, dafür nutzen Sie keinen Strom selbst. Im Beispiel bringt das 9.500 kWh × 12,22 ct = 1.160,90 €, nach Betriebskosten 1.010,90 €, Amortisation nach 13,8 Jahren. Das ist weniger als bei 30 % Eigenverbrauch. Bei 35 ct Strompreis lohnt die Volleinspeisung erst, wenn Sie weniger als etwa 17 % des Stroms selbst nutzen könnten, etwa auf einer Scheune oder einem Ferienhaus. Den Wechsel müssen Sie dem Netzbetreiber vor dem 1. Dezember für das Folgejahr mitteilen (§ 48 Abs. 2a EEG).
Solarspitzengesetz: was neue Anlagen beachten
Seit dem 25.02.2025 gelten für neue Anlagen zwei Einschränkungen. Bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox eingebaut ist, dürfen Anlagen mit Einspeisevergütung höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz geben (§ 9 Abs. 2 EEG). Zweitens gibt es für Viertelstunden mit negativem Börsenpreis keine Vergütung (§ 51 EEG). Für Anlagen unter 100 kW gilt das erst ab dem Jahr nach dem Einbau des Smart Meters. Der Vergütungszeitraum verlängert sich dafür nach einer festen Formel (§ 51a EEG): Die ausgefallenen Viertelstunden werden halbiert und in Volllast-Viertelstunden je Monat umgerechnet, grob also um die Hälfte der ausgefallenen Zeit. Im Rechner können Sie einen Abschlag auf die Einspeisung eintragen, um vorsichtig zu rechnen.
Steuern: meist kein Thema mehr
Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Module, Wechselrichter und Speicher für Anlagen auf oder bei Wohngebäuden werden mit 0 % Umsatzsteuer geliefert (§ 12 Abs. 3 UStG). Maßgeblich für die Leistung ist der Eintrag im Marktstammdatenregister.
Typische Rechenfehler
- Eigenverbrauch zu hoch ansetzen: Ohne Speicher und ohne Verbraucher am Mittag bleibt er niedrig.
- Den Satz der zweiten Stufe für die ganze Anlage nehmen: Über 10 kWp gilt der Mischsatz.
- Betriebskosten weglassen: Versicherung, Zählermiete und Wartung kosten jedes Jahr Geld und verlängern die Amortisation.
- Strompreissteigerungen fest einplanen: Der Strompreis kann auch sinken. Rechnen Sie zum Vergleich mit 0 %.
- Kredit und Ersatzteile vergessen: Planen Sie Geld ein, falls der Wechselrichter in 20 Jahren ersetzt werden muss.
Was nach 2026 kommt
Die Bundesnetzagentur hat Sätze bisher für Inbetriebnahmen bis 31.12.2026 veröffentlicht. Wer seine Anlage 2026 in Betrieb nimmt, hat den Satz für 20 Jahre sicher. Für spätere Anlagen tragen Sie im Rechner einen eigenen Satz ein, sobald er bekannt ist. Wir prüfen die Tabelle zum 31.01.2027. Wie viel Energie Sie mit Gas heizen und ob eine Wärmepumpe den Eigenverbrauch erhöhen würde, zeigt der Verbrauch in kWh: den rechnet der Gas-kWh-Rechner aus Ihrem Zählerstand.
Die Rechnung selbst nachvollziehen
Der Rechner zeigt das erste Jahr Zeile für Zeile und lädt auf Wunsch alle 20 Jahre als Tabelle herunter: Ertrag, Eigenverbrauch, Einspeisung, Ersparnis, Vergütung, Überschuss und den kumulierten Stand. So sehen Sie, in welchem Jahr die Anschaffung wieder eingespielt ist und wie stark Leistungsverlust oder Strompreis die späteren Jahre verändern.
Grenzen dieser Rechnung
Die Rechnung ist ein Überschlag ohne Zinsen, Kredit und Inflation. Sie ersetzt keine Planung durch einen Fachbetrieb, der Dach, Statik, Verschattung und Netzanschluss prüft. Sie zeigt aber, ob sich ein Angebot grundsätzlich rechnet, und wo die Hebel liegen: Eigenverbrauch, Strompreis und Anschaffungskosten.