Steuer-ID prüfen
Die steuerliche Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID oder IdNr., hat jede Person mit Wohnsitz in Deutschland. Sie steht auf dem Steuerbescheid und auf der Lohnsteuerbescheinigung. Arbeitgeber, Krankenkassen, Banken und Familienkassen fragen danach. Ein einziger Tippfehler reicht, damit eine Meldung beim Finanzamt nicht zugeordnet werden kann.
Geben Sie die elf Ziffern in das Feld ein. Leerzeichen und Schrägstriche dürfen Sie mittippen, sie werden ignoriert. Das Werkzeug zeigt beim Tippen, wie viele Ziffern noch fehlen, und prüft ab der elften Ziffer drei Dinge: die Länge, die Ziffernregel und die Prüfziffer. Das Ergebnis ist entweder „formal gültig“ oder ein konkreter Grund, warum die Nummer so nicht stimmen kann.
Aufbau der 11 Ziffern
Die Steuer-ID besteht aus zehn Ziffern, die das Bundeszentralamt für Steuern zufällig vergibt, und einer Prüfziffer an elfter Stelle. Aus der Nummer lässt sich nichts ablesen: weder Geburtsdatum noch Wohnort noch Finanzamt. Das schreibt § 139a Abs. 1 der Abgabenordnung vor: Die Ziffernfolge darf nicht aus anderen Daten über die Person gebildet werden, die letzte Stelle ist eine Prüfziffer. Für die ersten zehn Ziffern gelten nach der Spezifikation der Finanzverwaltung (ELSTER, Kapitel 2.2) feste Regeln:
- Die erste Ziffer ist keine 0. Mit 0 beginnen nur Test-Identifikationsnummern für Software-Tests.
- Genau eine Ziffer kommt doppelt oder dreifach vor. Alle anderen Ziffern stehen höchstens einmal da. Bei einer doppelten Ziffer fehlt also eine der zehn Ziffern 0 bis 9 ganz, bei einer dreifachen fehlen zwei.
- Kommt eine Ziffer dreimal vor, dürfen nicht alle drei direkt hintereinander stehen. Zwei nebeneinander sind erlaubt.
So wird die Prüfziffer berechnet
Die elfte Ziffer folgt dem Verfahren ISO/IEC 7064 MOD 11,10. Man geht die ersten zehn Ziffern von links nach rechts durch und trägt dabei einen Zwischenwert mit, der bei 10 beginnt:
- Ziffer plus Zwischenwert, davon der Rest bei Division durch 10. Ist der Rest 0, gilt 10.
- Dieses Ergebnis verdoppeln und den Rest bei Division durch 11 nehmen. Das ist der neue Zwischenwert.
- Nach der zehnten Ziffer: 11 minus Zwischenwert ist die Prüfziffer. Ergibt sich 10, ist die Prüfziffer 0.
Ein Beispiel mit der Nummer 86095742719 aus der ELSTER-Spezifikation, die dort ausdrücklich nur zur Veranschaulichung steht. Erste Ziffer 8: (8 + 10) mod 10 = 8, verdoppelt 16, mod 11 = 5. Zweite Ziffer 6: (6 + 5) mod 10 = 1, verdoppelt 2. Dritte Ziffer 0: (0 + 2) mod 10 = 2, verdoppelt 4. So geht es weiter bis zur zehnten Ziffer 1, nach der der Zwischenwert 2 beträgt. 11 − 2 = 9, und 9 ist tatsächlich die elfte Ziffer. Die Ziffernregel stimmt ebenfalls: Die 7 steht an Stelle 6 und 9, alle anderen Ziffern kommen einmal vor, nur die 3 fehlt.
Das Verfahren erkennt jede einzelne falsche Ziffer und fast alle Vertauschungen zweier benachbarter Ziffern. Die Ziffernregel fängt zusätzlich viele Nummern ab, die zufällig eine passende Prüfziffer haben, zum Beispiel 12345678903. Dort stimmt die Prüfziffer 3, aber keine Ziffer kommt doppelt vor. Eine solche Steuer-ID gibt es nicht.
Steuer-ID, Steuernummer, USt-IdNr.
Drei Nummern werden oft verwechselt. Die Übersicht hilft beim Zuordnen:
| Nummer | Aufbau | Wofür |
|---|---|---|
| Steuer-ID | 11 Ziffern, zum Beispiel 86 095 742 719 | Person, lebenslang gleich; Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kindergeld, Rente |
| Steuernummer | 10 bis 13 Ziffern mit Schrägstrichen, zum Beispiel 133/8150/8159 | vom Finanzamt vergeben; Steuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Rechnungen |
| USt-IdNr. | DE und 9 Ziffern | Unternehmen im EU-Geschäft |
Die Steuernummer vom Bescheid wandeln Sie mit dem Werkzeug Steuernummer ins ELSTER-Format umwandeln in die 13-stellige Form. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen Sie mit USt-IdNr. prüfen, dort auch qualifiziert beim Bundeszentralamt. Ob Ihr Steuerbescheid selbst stimmt, klärt der Steuerbescheid-Prüfer.
Typische Fehler
- Steuernummer statt Steuer-ID eingetragen. Hat die Eingabe 10 oder 13 Ziffern oder Schrägstriche, ist es meist die Steuernummer.
- Zahlendreher. Zwei benachbarte Ziffern vertauscht, etwa beim Abschreiben vom Bescheid. Die Prüfziffer passt dann nicht mehr.
- Ziffer vergessen. Bei zehn Ziffern zeigt das Werkzeug, dass eine fehlt, und prüft nicht weiter.
- Steuer-ID eines Familienmitglieds. Formal gültig, aber falsch. Das kann keine Prüfung erkennen.
Steuer-ID vergessen: wo sie steht
Ihre Steuer-ID finden Sie auf dem letzten Einkommensteuerbescheid oben rechts, auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, in der Gehaltsabrechnung vieler Arbeitgeber und in ELSTER unter „Mein ELSTER“. Ist nichts davon zur Hand, schickt das Bundeszentralamt für Steuern sie auf Anfrage noch einmal per Post. Telefonisch oder per E-Mail teilt das Amt sie aus Datenschutzgründen nicht mit.
Grenzen
„Formal gültig“ heißt nur, dass die Nummer nach den Regeln der Finanzverwaltung gebildet sein kann. Ob sie vergeben ist und zu wem sie gehört, prüft das Werkzeug nicht, und es gibt dafür auch keinen öffentlichen Dienst. Die ELSTER-Spezifikation verlangt außerdem, dass bei einer falschen Prüfziffer die richtige Prüfziffer nicht angezeigt wird. Daran hält sich das Werkzeug: Es sagt nur, dass die Nummer nicht stimmt, und nennt keine korrigierte Fassung.