Die steuerliche Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID oder IdNr., brauchen Sie beim neuen Arbeitgeber, für den Freistellungsauftrag bei der Bank, beim Kindergeldantrag und bei der Steuererklärung. Sie hat elf Ziffern, gilt ein Leben lang und wird nur einmal vergeben. Wer sie nicht zur Hand hat, findet sie fast immer in einem Papier, das ohnehin im Ordner liegt.
Wo steht die Steuer-ID? Die fünf schnellsten Fundorte
Gehen Sie die Liste von oben nach unten durch. Die ersten beiden Fundorte haben die meisten Menschen im Haus.
| Dokument | Wo genau | Für wen |
|---|---|---|
| Einkommensteuerbescheid | Kopfbereich, oben rechts, als „Identifikationsnummer“ | alle, die schon eine Steuererklärung abgegeben haben |
| Lohnsteuerbescheinigung (Ausdruck) | oben, im Feld „Identifikationsnummer“ | Arbeitnehmer, Auszubildende, Minijobber mit Lohnsteuerabzug |
| Gehaltsabrechnung | meist im Kopf neben Steuerklasse und Personalnummer | Arbeitnehmer, je nach Lohnprogramm |
| Brief des BZSt | „Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer“ | alle; kommt nach Geburt oder erster Anmeldung in Deutschland |
| Mein ELSTER | in früher abgegebenen Erklärungen | alle mit ELSTER-Konto |
Achten Sie beim Bescheid auf die richtige Zeile. Auf demselben Blatt steht auch die Steuernummer, und die sieht ähnlich aus. Die Steuer-ID hat immer genau elf Ziffern ohne Schrägstriche, oft in Gruppen gedruckt, zum Beispiel 86 095 742 719. Die Steuernummer enthält Schrägstriche oder Leerzeichen und hat auf dem Bescheid 10 oder 11 Ziffern. Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung stehen zwei Steuer-IDs auf dem Bescheid, eine je Person.
Steuer-ID neu anfordern beim BZSt
Wenn kein Papier auffindbar ist, schickt das Bundeszentralamt für Steuern die Nummer noch einmal. So gehen Sie vor:
- Formular öffnen. Auf bzst.de gibt es unter „Steuerliche Identifikationsnummer“ ein Eingabeformular zur erneuten Mitteilung. Es lässt sich in jedem aktuellen Browser ausfüllen, nur nicht im Internet Explorer.
- Daten wie im Melderegister eintragen. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Ihre aktuelle Anschrift. Legen Sie den Ausweis daneben, damit die Schreibweise genau stimmt. Ein fehlender zweiter Vorname oder ein anders geschriebener Geburtsort kann die Zuordnung verzögern.
- Briefkasten prüfen. Das BZSt schickt die Nummer ausschließlich an die aktuelle Meldeanschrift. Ihr Nachname muss am Briefkasten stehen, sonst kommt der Brief zurück.
- Warten. Laut Formularseite (abgerufen am 08.10.2026) kann die Bearbeitung derzeit vier Wochen dauern.
Wer lieber schreibt, schickt einen formlosen Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 7, 11055 Berlin. Diese Anschrift nennt das BZSt in seinen häufigen Fragen. Auch hier geht die Antwort an die Meldeadresse.
Eine Mitteilung per E-Mail oder am Telefon gibt es nicht. Das BZSt begründet das mit dem Datenschutz. Wer eine Mail oder einen Anruf erhält, in dem angeblich das Finanzamt nach der Steuer-ID fragt oder sie „bestätigen“ will, sollte misstrauisch sein.
Steuer-ID beim neuen Job: was tun, wenn es eilt?
Der Arbeitgeber braucht Ihre Steuer-ID und Ihr Geburtsdatum, um die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer) elektronisch abzurufen. Teilen Sie die Nummer schuldhaft nicht mit, muss er die Lohnsteuer nach § 39c Abs. 1 EStG grundsätzlich nach Steuerklasse VI berechnen. Das ist teuer, aber nicht verloren: Sobald die Nummer vorliegt, kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug korrigieren, und spätestens die Steuererklärung gleicht zu viel gezahlte Lohnsteuer aus. Ist die Nummer nur noch nicht zugeteilt und trifft Sie keine Schuld, rechnet der Arbeitgeber nach derselben Vorschrift für längstens drei Kalendermonate mit den voraussichtlichen Merkmalen.
Selbst beim BZSt nachfragen kann Ihr Arbeitgeber nicht. Ein solches Anfrageverfahren gibt es laut den häufigen Fragen des BZSt nur für Rentenversicherungsträger, Kranken- und Pflegeversicherungen, Familienkassen, Anbieter von Riester- und Rürup-Verträgen, Stellen, die Lohnersatzleistungen oder steuerfreie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, für den Kirchensteuerabzug und zur Klärung der Kontenwahrheit. Arbeitgeber stehen nicht auf dieser Liste. Fordern Sie die Nummer deshalb sofort beim BZSt an, sobald der neue Job feststeht, und sagen Sie der Personalabteilung, dass der Brief unterwegs ist.
Steuer-ID für Kinder, Schüler und Studierende
Jedes in Deutschland gemeldete Kind bekommt seine Steuer-ID kurz nach der Geburt. Das BZSt verschickt sie, sobald die Meldebehörde die Daten übermittelt hat. Damit der Brief ankommt, muss auch der Name des Kindes am Briefkasten stehen, wenn er sich vom Namen der Eltern unterscheidet. Den Brief brauchen Eltern für den Kindergeldantrag, also gut aufheben.
Schüler mit Ferienjob und Studierende finden die Nummer oft nirgends, weil sie noch nie einen Bescheid bekommen haben. Fragen Sie zuerst die Eltern: Der Geburtsbrief des BZSt liegt häufig im Familienordner. Außerdem haben die Eltern die Nummer im Kindergeldantrag angegeben; eine Kopie des Antrags hilft also auch.
Lebt ein Kind im Ausland, bekommt es keine Steuer-ID, auch nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Kindergeldanspruch. So steht es in den häufigen Fragen des BZSt. Normalerweise schickt das BZSt die Nummer eines Kindes an dessen Meldeadresse. Geschiedene oder getrennt lebende Eltern, die sie an ihre eigene Adresse haben wollen, erklären, dass sie sorgeberechtigt sind, und schreiben mit Nachweisen wie Scheidungsurteil oder Sorgerechtsregelung an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 11055 Berlin. Unverheiratete Eltern, deren Kind nicht bei ihnen lebt, können stattdessen dem Finanzamt mitteilen, dass ihnen die Nummer fehlt. Das Finanzamt ermittelt sie dann intern, darf sie Ihnen aber nicht nennen.
Nach dem Zuzug nach Deutschland
Wer sich zum ersten Mal in Deutschland anmeldet, bekommt die Steuer-ID automatisch. Die Meldebehörde schickt die Daten an das BZSt, das BZSt schickt den Brief. Kommt nach drei Monaten nichts, können Sie dem BZSt eine Ausweiskopie und die Meldebestätigung schicken. Auch das beschreibt das BZSt in seinen häufigen Fragen. Bis dahin gilt beim Arbeitgeber dasselbe wie oben: Trifft Sie keine Schuld, rechnet er bis zu drei Kalendermonate mit den voraussichtlichen Merkmalen.
Ändert sich die Steuer-ID?
Nein. Die Nummer bleibt bei Umzug, Heirat, Scheidung und Namenswechsel gleich. Das schreibt das BZSt ausdrücklich. Eine alte Lohnsteuerbescheinigung von vor zehn Jahren zeigt also dieselbe Steuer-ID wie ein Bescheid von heute. Anders die Steuernummer: Die vergibt das Finanzamt, und nach einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk bekommen Sie eine neue. Wie die Steuernummer aufgebaut ist und wo Sie eine vorhandene finden, steht im Ratgeber Steuernummer beantragen oder finden.
Abgeschriebene Nummer prüfen: so rechnet die Prüfziffer
Wer die Nummer vom Bescheid abtippt, macht schnell einen Zahlendreher. Die Steuer-ID hat dagegen zwei eingebaute Sicherungen. Erstens eine Ziffernregel: In den ersten zehn Stellen kommt genau eine Ziffer doppelt oder dreifach vor, alle anderen höchstens einmal. Eine dreifache Ziffer darf nicht an drei direkt aufeinanderfolgenden Stellen stehen, und die erste Ziffer ist nie eine 0. Zweitens eine Prüfziffer an elfter Stelle nach dem Verfahren ISO/IEC 7064 MOD 11,10, das die ELSTER-Spezifikation (Stand 02.09.2026, Kapitel 2.2) beschreibt.
Das folgende Beispiel nutzt die Nummer 86095742719, die in der ELSTER-Spezifikation nur zur Veranschaulichung steht. Verwenden Sie sie nicht in echten Formularen. Der Rechenweg: Man startet mit dem Zwischenwert 10. Für jede Ziffer bildet man (Ziffer + Zwischenwert) mod 10, setzt bei 0 stattdessen 10, verdoppelt das Ergebnis und nimmt den Rest bei Division durch 11. Das ist der neue Zwischenwert.
| Stelle: Ziffer | (Ziffer + Zwischenwert) mod 10 | verdoppelt | mod 11 = neuer Zwischenwert |
|---|---|---|---|
| 1: 8 | (8 + 10) mod 10 = 8 | 16 | 5 |
| 2: 6 | (6 + 5) mod 10 = 1 | 2 | 2 |
| 3: 0 | (0 + 2) mod 10 = 2 | 4 | 4 |
| 4: 9 | (9 + 4) mod 10 = 3 | 6 | 6 |
| 5: 5 | (5 + 6) mod 10 = 1 | 2 | 2 |
| 6: 7 | (7 + 2) mod 10 = 9 | 18 | 7 |
| 7: 4 | (4 + 7) mod 10 = 1 | 2 | 2 |
| 8: 2 | (2 + 2) mod 10 = 4 | 8 | 8 |
| 9: 7 | (7 + 8) mod 10 = 5 | 10 | 10 |
| 10: 1 | (1 + 10) mod 10 = 1 | 2 | 2 |
Am Ende steht der Zwischenwert 2. Die Prüfziffer ist 11 − 2 = 9, und genau die steht an elfter Stelle. Ergäbe sich 10, wäre die Prüfziffer 0.
Was passiert bei typischen Tippfehlern? Drei Varianten derselben Nummer, mit unserem Werkzeug nachgerechnet:
- 86095472719 (Stelle 6 und 7 vertauscht): Die Ziffernregel ist erfüllt, aber die Prüfziffer passt nicht mehr. Fehler erkannt.
- 86095742791 (die letzten beiden Ziffern vertauscht): In den ersten zehn Stellen stehen jetzt die 7 und die 9 je zweimal. Das verbietet die Ziffernregel. Fehler erkannt, noch bevor die Prüfziffer gerechnet wird.
- 86095742718 (letzte Ziffer falsch): Die Prüfziffer müsste 9 sein. Fehler erkannt.
Diese Rechnung müssen Sie nicht von Hand machen. Das Werkzeug Steuer-ID prüfen erledigt sie beim Tippen, direkt im Browser, ohne die Nummer zu übertragen.
Typische Verwechslungen
- Steuernummer statt Steuer-ID. Die Steuernummer hat Schrägstriche und im ELSTER-Format 13 Ziffern. Wer im Lohnformular „Identifikationsnummer“ liest und die Steuernummer einträgt, erzeugt einen Fehler, den erst die Prüfung auffängt. Eine Steuernummer vom Bescheid bringen Sie mit Steuernummer umwandeln ins 13-stellige Format.
- USt-IdNr. statt Steuer-ID. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beginnt mit DE und neun Ziffern. Sie gehört zu Unternehmen, nicht zu Privatpersonen.
- Sozialversicherungsnummer. Sie enthält einen Buchstaben und das Geburtsdatum und steht auf dem Sozialversicherungsausweis. Mit der Steuer-ID hat sie nichts zu tun.
- Steuer-ID des Partners. Auf dem gemeinsamen Bescheid stehen beide Nummern. Formal ist die falsche Nummer gültig, keine Prüfziffer erkennt diesen Fehler.
Wer darf nach Ihrer Steuer-ID fragen?
Die Steuer-ID unterliegt einer Zweckbindung nach § 139b der Abgabenordnung. Andere Stellen als die Finanzbehörden dürfen sie nur verwenden, wenn sie Daten an die Finanzverwaltung übermitteln oder dort Mitteilungspflichten erfüllen. In der Praxis sind das Arbeitgeber, Banken und Depotanbieter, Krankenkassen, Rentenversicherung und Familienkasse. Ein Vermieter, ein Online-Shop oder ein Fitnessstudio hat dafür keinen Grund. Eine zweckwidrige Verwendung ist nach Angabe des BZSt eine Ordnungswidrigkeit.
Aus der Nummer selbst lässt sich nichts ablesen. § 139a Abs. 1 AO verbietet, sie aus Daten über die Person zu bilden. Weder Geburtsdatum noch Wohnort stecken darin. Trotzdem gilt: Geben Sie sie nur dort an, wo sie gebraucht wird.
Grenzen dieses Ratgebers
Die Angaben zu Formular, Postanschrift und Bearbeitungszeit stammen von den Seiten des BZSt, abgerufen am 08.10.2026. Das BZSt kann Formular und Ablauf ändern. Eine Prüfung der Prüfziffer zeigt nur, ob eine Nummer formal richtig gebildet ist. Ob sie vergeben ist und Ihnen gehört, weiß allein das BZSt. Bei Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein; dieser Text ersetzt keine Beratung im Einzelfall.