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Büro & Rechnung

Mahnung schreiben mit Verzugszinsen

Schreibt Zahlungserinnerung, 1. und letzte Mahnung als PDF nach DIN 5008, ermittelt den Verzugsbeginn nach § 286 BGB, berechnet Verzugszinsen nach § 288 BGB tagesgenau mit dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (1,52 % seit 01.07.2026) und setzt einen Girocode über den Gesamtbetrag ein.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 08.10.2026 Grundlage: Deutsche Bundesbank: Basiszinssatz nach § 247 BGB (Stand 01.07.2026: 1,52 %) Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

Offene Rechnung und Verzug

Aus diesen Angaben ermittelt das Werkzeug, seit wann der Kunde in Verzug ist, und rechnet die Zinsen tagesgenau.

Art des Schreibens
Wer ist Ihr Kunde?
9 Prozentpunkte gelten nur, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist, also auch Sie selbst als Gläubiger Unternehmer sind. Verkaufen Sie privat, gelten 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Wählen Sie dann „Privatperson“.

Ein Zahlungsziel, das Sie nur auf die Rechnung geschrieben haben, gilt nicht als „vereinbart“. Tragen Sie dort nur einen Termin ein, den Sie mit dem Kunden abgesprochen haben, etwa im Vertrag. Haben Sie auf der Rechnung ein Zahlungsziel gewährt, tragen Sie es unter „Fällig erst ab“ ein: Die 30 Tage nach § 286 Abs. 3 BGB laufen erst ab Fälligkeit und Zugang.

Teilzahlungen

Offener Gesamtbetrag am 08.10.2026
2.431,66 €

In Verzug

In Verzug seit 22.09.2026. § 286 Abs. 3 BGB: 30 Tage nach Zugang der Rechnung am 21.08.2026, Frist endete am 21.09.2026 (rechnerisch am 20.09.2026, einem Sonntag; § 193 BGB).

2.380,00 €Hauptforderung
11,66 €Zinsen (10,52 %)
40,00 €Kosten und Pauschale
ZeitraumTageZinssatzZinsen
22.09.2026–08.10.20261710,52 %11,66 €

Basiszinssatz am Stichtag 1,52 % laut Deutscher Bundesbank (Satz gültig seit 01.07.2026: 1,52 %, Tabelle geprüft am 08.10.2026). Rechenhilfe, keine Rechtsberatung.

Vorschau

Erinnerung, Mahnung, letzte Mahnung: der Ablauf

Im Geschäftsleben haben sich drei Stufen eingebürgert. Die Zahlungserinnerung ist freundlich und geht davon aus, dass die Rechnung untergegangen ist. Die 1. Mahnung nennt den offenen Betrag mit Zinsen und Kosten und setzt eine neue Frist. Die letzte Mahnung kündigt an, dass Sie danach das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Das Gesetz kennt diese Stufen nicht. Rechtlich zählt nur, ob der Kunde in Verzug ist. Dafür reicht eine einzige eindeutige Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit. Auch eine höflich formulierte „Zahlungserinnerung“ ist eine Mahnung im Sinne des § 286 Abs. 1 BGB, wenn sie klar zur Zahlung auffordert. Wie viele Schreiben Sie schicken, entscheiden Sie selbst.

So benutzen Sie das Werkzeug: Im ersten Schritt tragen Sie die Rechnung ein, das Datum, an dem sie beim Kunden ankam, und gegebenenfalls Teilzahlungen. Rechts sehen Sie sofort, ob der Kunde in Verzug ist, seit wann und warum. Im zweiten Schritt folgen Ihre Daten und die Anschrift des Kunden, im dritten der Brieftext. Die Vorschau zeigt das fertige PDF, bevor Sie es herunterladen.

Ab wann ist der Kunde in Verzug?

§ 286 BGB nennt drei Wege, die das Werkzeug alle prüft. Maßgeblich ist der früheste.

  • Vereinbarter Termin: Haben Sie mit dem Kunden einen Zahlungstermin nach dem Kalender vereinbart, beginnt der Verzug ohne Mahnung am Tag nach diesem Termin (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ein Zahlungsziel, das nur auf der Rechnung steht, ist keine Vereinbarung.
  • 30-Tage-Regel: Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Privatkunden gilt das nur, wenn die Rechnung auf genau diese Folge hingewiesen hat.
  • Mahnung: Mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit tritt Verzug ein (§ 286 Abs. 1 BGB).

Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweiten Feiertag, verschiebt das Werkzeug es nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Das ist die vorsichtige Lesart, die Ihnen höchstens wenige Zinstage kostet. Landesfeiertage berücksichtigt es nicht.

Ist keiner der drei Wege erfüllt, zeigt das Werkzeug „Erst mahnen“. Dann setzt erst Ihr Schreiben den Kunden in Verzug, und Zinsen laufen ab dem Tag nach dessen Zugang.

Verzugszinsen berechnen: Formel und Basiszinssatz 2026

Die Formel lautet: Zinsen = offener Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365. Der Zinssatz liegt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn ein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Abs. 1 BGB). Zwischen Unternehmen sind es 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Das gilt nur, wenn an dem Geschäft gar kein Verbraucher beteiligt ist. Verkaufen Sie selbst als Privatperson, bleibt es bei 5 Prozentpunkten, auch wenn Ihr Kunde ein Unternehmen ist. Gezählt werden die tatsächlichen Kalendertage ab dem Tag nach Verzugseintritt (§ 187 Abs. 1 BGB) bis einschließlich Stichtag.

Den Basiszinssatz legt die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli fest (§ 247 BGB). Läuft der Verzug über einen Wechsel, teilt das Werkzeug die Rechnung in Abschnitte.

Gültig abBasiszinsVerbraucher (+5)Firmen (+9)
01.07.20251,27 %6,27 %10,27 %
01.01.20261,27 %6,27 %10,27 %
01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %

Beispiel: Ein Malerbetrieb stellt einer GmbH 2.380,00 € in Rechnung. Die Rechnung geht am 21.08.2026 zu, ein Termin ist nicht vereinbart. Die 30-Tage-Frist endet am 20.09.2026. Das ist ein Sonntag, also verschiebt sich das Fristende auf Montag, den 21.09. Zinsen laufen ab dem 22.09.2026. Bis zum 08.10.2026 sind das 17 Tage: 2.380,00 € × 10,52 % × 17 ÷ 365 = 11,66 €. Dazu kommt die Pauschale von 40,00 €. Die Mahnung fordert also 2.431,66 €.

Teilzahlungen verrechnet das Werkzeug nach § 367 Abs. 1 BGB: zuerst auf Kosten und Pauschale, dann auf die aufgelaufenen Zinsen, zuletzt auf die Rechnung. Ab dem Tag der Zahlung rechnet es mit dem verringerten Betrag weiter.

40-Euro-Pauschale bei Firmenkunden

Ist Ihr Kunde kein Verbraucher, dürfen Sie bei Verzug pauschal 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie müssen dafür keinen Schaden nachweisen. Die Pauschale wird aber auf Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet, etwa auf Anwaltsgebühren. Gegenüber Privatkunden gibt es sie nicht; das Werkzeug blendet die Option dann aus.

Mahngebühren: was zulässig ist

Eine feste Mahngebühr steht nicht im Gesetz. Ersetzt wird nur der Schaden, den der Verzug verursacht. Daraus folgen zwei Regeln. Erstens: Für das Schreiben, das den Verzug erst auslöst, gibt es nichts, denn vor dem Verzug entsteht kein Verzugsschaden. Das Werkzeug weist darauf hin. Zweitens: Gerichte erkennen meist nur Sachkosten wie Porto und Papier an, nicht die eigene Arbeitszeit. Höhere Pauschalen werden in Streitfällen häufig gekürzt. Tragen Sie im Zweifel 0 € ein und verlangen Sie bei Firmenkunden die 40-€-Pauschale.

Typische Fehler

  • Das Rechnungsdatum statt des Zugangsdatums verwenden. Die 30 Tage beginnen mit dem Zugang beim Kunden.
  • Bei Privatkunden ohne Hinweis auf der Rechnung Zinsen ab dem 31. Tag verlangen.
  • 9 Prozentpunkte gegenüber einem Verbraucher ansetzen. Dort gelten 5.
  • Teilzahlungen zuerst von der Rechnung abziehen. § 367 BGB schreibt die Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung vor.

Nach der letzten Mahnung: Mahnbescheid

Zahlt der Kunde trotz Frist nicht, können Sie beim Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen, online über das gemeinsame Mahnportal der Länder. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung besteht. Der Kunde kann binnen zwei Wochen widersprechen. Wie diese Fristen laufen, zeigt der Mahnbescheid-Fristenrechner. Achten Sie auch auf die Verjährung: Normale Forderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende, nachzurechnen mit dem Verjährungs-Rechner.

Grenzen des Werkzeugs

Das Werkzeug ist eine Rechenhilfe mit Normzitat, keine Rechtsberatung. Es rechnet mit 365 Tagen auch in Schaltjahren, kennt nur bundesweite Feiertage und rechnet Zinsen ab dem 01.01.2002, seit es den Basiszinssatz nach § 247 BGB gibt. Ein auf der Rechnung gewährtes Zahlungsziel tragen Sie als „Fällig erst ab“ ein, dann laufen die 30 Tage ab diesem Tag. Im PDF steht die Standardschrift mit dem Zeichensatz Windows-1252: Umlaute, ß und € erscheinen richtig, Zeichen wie ł oder Emojis werden umschrieben oder als „?“ gedruckt. Sonderfälle wie Ratenvereinbarungen, Mängeleinreden oder Zinsen auf Zinsen bildet es nicht ab. Die Rechnung selbst erstellen Sie mit dem Rechnungsgenerator, einen einzelnen Zahlcode mit dem Girocode-Generator.

Häufige Fragen

Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?

Gesetzlich genügt eine einzige Mahnung, um den Kunden in Verzug zu setzen. Oft ist er sogar ohne Mahnung im Verzug, etwa 30 Tage nach Zugang der Rechnung. Mehrere Stufen sind üblich, aber keine Pflicht, auch nicht vor einem Mahnbescheid.

Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?

Seit dem 01.07.2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Daraus ergeben sich 6,52 % pro Jahr, wenn ein Verbraucher beteiligt ist, und 10,52 % zwischen Unternehmen. Vom 01.01. bis 30.06.2026 waren es 6,27 % und 10,27 %.

Darf ich Mahngebühren verlangen?

Ja, aber nur für Mahnungen nach Verzugseintritt und nur in Höhe der tatsächlichen Kosten wie Porto und Papier. Für das Schreiben, das den Verzug erst auslöst, gibt es keinen Ersatz.

Gilt die 40-€-Pauschale auch gegenüber Privatkunden?

Nein. § 288 Abs. 5 BGB gewährt die Pauschale nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Sie wird auf spätere Anwalts- oder Inkassokosten angerechnet.

Brauche ich eine Mahnung, wenn ein Zahlungsziel vereinbart war?

Nein, wenn der Termin vertraglich nach dem Kalender bestimmt war, etwa „zahlbar bis 15.11.2026“. Dann beginnt der Verzug ohne Mahnung am Folgetag. Ein Datum, das Sie nur einseitig auf die Rechnung schreiben, reicht dafür nicht.

Wird der Brief irgendwo gespeichert?

Nein. Das PDF entsteht in Ihrem Browser. Kundendaten, Beträge und IBAN werden nicht an einen Server übertragen und nicht gespeichert.

Quellen

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