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Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer: Freibetrag für Kinder

Zeigt den Freibetrag von 400.000 € für Kinder und Stiefkinder nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, rechnet die Steuer auf Schenkung oder Erbe über dem Freibetrag mit Steuerklasse I aus und berücksichtigt die Zehnjahresfrist.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 09.10.2026 Grundlage: § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG: 400.000 € für Kinder und Stiefkinder, abgerufen 09.10.2026 Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

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Rechnet nur im Browser. Keine Steuerberatung: Werte von Immobilien, Firmen oder Depots tragen Sie selbst ein.

Steuerklasse I, Freibetrag 400.000,00 € (§§ 15, 16 ErbStG)

Schenkungsteuer
11.000,00 €

Steuerklasse I, Satz 11 %, Belastung 2,2 % des Erwerbs

Wert gesamt500.000,00 €
= Bereicherung500.000,00 €
− persönlicher Freibetrag (§ 16)400.000,00 €
= steuerpflichtiger Erwerb (auf 100 € abgerundet)100.000,00 €
Steuer nach § 19 (11 %)11.000,00 €
Zu zahlen11.000,00 €
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
EmpfängerSteuer
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner0,00 €
Kind oder Stiefkind (auch adoptiert)11.000,00 €
Enkelkind33.000,00 €
Eltern oder Großeltern120.000,00 €
Bruder oder Schwester120.000,00 €
Nichte oder Neffe120.000,00 €
Lebensgefährte ohne Trauschein144.000,00 €

Keine Steuerberatung. Nicht gerechnet: Bewertung von Immobilien und Betrieben, Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c), Betriebsvermögen (§§ 13a ff.), beschränkte Steuerpflicht (Schenker und Empfänger beide im Ausland).

400.000 € Freibetrag je Kind und Elternteil

Kinder können von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei bekommen, als Schenkung oder als Erbe (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Bei zwei Eltern sind das 800.000 € je Kind. Der gleiche Betrag gilt für Stiefkinder und adoptierte Kinder. Was darüber liegt, versteuert das Kind in Steuerklasse I mit 7 % bis 30 %.

Der Freibetrag gilt für zehn Jahre, nicht für ein Jahr. Schenkt die Mutter 2020 einmal 250.000 € und 2026 noch einmal 250.000 €, zählt das Finanzamt beide Beträge zusammen. Über dem Freibetrag liegen dann 100.000 €; die Steuer beträgt 11.000 €. Hätte sie bis 2031 gewartet, wäre die zweite Schenkung steuerfrei geblieben.

Tabelle: Steuer für Kinder nach Höhe

Die Werte stammen aus dem Rechner oben. Erbschaft ohne die Pauschale von 15.000 € und ohne Versorgungsfreibetrag, damit beide Spalten vergleichbar sind.

WertSchenkungsteuerErbschaftsteuer
100.000,00 €0,00 €0,00 €
400.000,00 €0,00 €0,00 €
450.000,00 €3.500,00 € (7 %)3.500,00 € (7 %)
500.000,00 €11.000,00 € (11 %)11.000,00 € (11 %)
700.000,00 €33.000,00 € (11 %)33.000,00 € (11 %)
800.000,00 €60.000,00 € (15 %)60.000,00 € (15 %)
1.000.000,00 €90.000,00 € (15 %)90.000,00 € (15 %)
2.000.000,00 €304.000,00 € (19 %)304.000,00 € (19 %)

Geld ohne Hausrat, ohne frühere Schenkungen; Erbschaft ohne Pauschale und ohne Versorgungsfreibetrag (Kind ab 27 Jahren). Gerechnet mit dem Rechner oben (§§ 16, 19 ErbStG, Stand 09.10.2026).

Beim Erbe: Versorgungsfreibetrag für junge Kinder

Erbt ein Kind, kommt ein Versorgungsfreibetrag hinzu, der mit dem Alter sinkt (§ 17 Abs. 2 ErbStG): bis 5 Jahre 52.000 €, über 5 bis 10 Jahre 41.000 €, über 10 bis 15 Jahre 30.700 €, über 15 bis 20 Jahre 20.500 € und bis vor dem 27. Geburtstag 10.300 €. Bezieht das Kind eine steuerfreie Waisenrente, wird der Betrag um deren Kapitalwert gekürzt. Bei Schenkungen gibt es diesen Freibetrag nicht.

Enkel bekommen den Kinder-Freibetrag, wenn ein Elternteil gestorben ist

Ist das Kind des Schenkers bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle und erhalten ebenfalls 400.000 € statt 200.000 €. Wählen Sie dafür im Rechner „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“. Mehr dazu auf der Seite Freibetrag Enkel.

Haus an Kinder übertragen

Bei einem Haus zählt der Steuerwert, den das Finanzamt ermittelt, nicht der Kaufpreis von damals. Behalten die Eltern ein Nießbrauch- oder Wohnrecht, wird dessen Kapitalwert abgezogen. Diesen Wert berechnet der Nießbrauch-Rechner. Selbst genutzte Familienheime können beim Erbe unter Bedingungen ganz steuerfrei sein (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG); diese Befreiung rechnet unser Rechner nicht. Wer das geschenkte Haus später verkauft, sollte die Frist im Spekulationsfrist-Rechner prüfen.

Keine Steuerberatung. Zum Rechner mit allen Verwandtschaftsgraden: Erbschaftsteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Gilt der Freibetrag für Kinder pro Elternteil?

Ja. Jedes Kind hat von der Mutter 400.000 € und vom Vater 400.000 € frei, zusammen also 800.000 € in zehn Jahren. Der Freibetrag hängt am Paar aus Schenker und Empfänger.

Wie oft können Eltern Kindern 400.000 € schenken?

Alle zehn Jahre. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Danach steht der volle Freibetrag wieder zur Verfügung.

Haben Stiefkinder denselben Freibetrag?

Ja. Stiefkinder gehören wie leibliche und adoptierte Kinder zur Steuerklasse I und haben 400.000 € Freibetrag (§§ 15, 16 ErbStG).

Gibt es einen Freibetrag pro Jahr?

Nein. Das Gesetz kennt keinen Jahresfreibetrag. Die 400.000 € gelten für alle Schenkungen und das Erbe innerhalb von zehn Jahren zusammen.

Quellen

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