400.000 € Freibetrag je Kind und Elternteil
Kinder können von jedem Elternteil 400.000 € steuerfrei bekommen, als Schenkung oder als Erbe (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Bei zwei Eltern sind das 800.000 € je Kind. Der gleiche Betrag gilt für Stiefkinder und adoptierte Kinder. Was darüber liegt, versteuert das Kind in Steuerklasse I mit 7 % bis 30 %.
Der Freibetrag gilt für zehn Jahre, nicht für ein Jahr. Schenkt die Mutter 2020 einmal 250.000 € und 2026 noch einmal 250.000 €, zählt das Finanzamt beide Beträge zusammen. Über dem Freibetrag liegen dann 100.000 €; die Steuer beträgt 11.000 €. Hätte sie bis 2031 gewartet, wäre die zweite Schenkung steuerfrei geblieben.
Tabelle: Steuer für Kinder nach Höhe
Die Werte stammen aus dem Rechner oben. Erbschaft ohne die Pauschale von 15.000 € und ohne Versorgungsfreibetrag, damit beide Spalten vergleichbar sind.
| Wert | Schenkungsteuer | Erbschaftsteuer |
|---|---|---|
| 100.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 400.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 450.000,00 € | 3.500,00 € (7 %) | 3.500,00 € (7 %) |
| 500.000,00 € | 11.000,00 € (11 %) | 11.000,00 € (11 %) |
| 700.000,00 € | 33.000,00 € (11 %) | 33.000,00 € (11 %) |
| 800.000,00 € | 60.000,00 € (15 %) | 60.000,00 € (15 %) |
| 1.000.000,00 € | 90.000,00 € (15 %) | 90.000,00 € (15 %) |
| 2.000.000,00 € | 304.000,00 € (19 %) | 304.000,00 € (19 %) |
Geld ohne Hausrat, ohne frühere Schenkungen; Erbschaft ohne Pauschale und ohne Versorgungsfreibetrag (Kind ab 27 Jahren). Gerechnet mit dem Rechner oben (§§ 16, 19 ErbStG, Stand 09.10.2026).
Beim Erbe: Versorgungsfreibetrag für junge Kinder
Erbt ein Kind, kommt ein Versorgungsfreibetrag hinzu, der mit dem Alter sinkt (§ 17 Abs. 2 ErbStG): bis 5 Jahre 52.000 €, über 5 bis 10 Jahre 41.000 €, über 10 bis 15 Jahre 30.700 €, über 15 bis 20 Jahre 20.500 € und bis vor dem 27. Geburtstag 10.300 €. Bezieht das Kind eine steuerfreie Waisenrente, wird der Betrag um deren Kapitalwert gekürzt. Bei Schenkungen gibt es diesen Freibetrag nicht.
Enkel bekommen den Kinder-Freibetrag, wenn ein Elternteil gestorben ist
Ist das Kind des Schenkers bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle und erhalten ebenfalls 400.000 € statt 200.000 €. Wählen Sie dafür im Rechner „Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist“. Mehr dazu auf der Seite Freibetrag Enkel.
Haus an Kinder übertragen
Bei einem Haus zählt der Steuerwert, den das Finanzamt ermittelt, nicht der Kaufpreis von damals. Behalten die Eltern ein Nießbrauch- oder Wohnrecht, wird dessen Kapitalwert abgezogen. Diesen Wert berechnet der Nießbrauch-Rechner. Selbst genutzte Familienheime können beim Erbe unter Bedingungen ganz steuerfrei sein (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG); diese Befreiung rechnet unser Rechner nicht. Wer das geschenkte Haus später verkauft, sollte die Frist im Spekulationsfrist-Rechner prüfen.
Keine Steuerberatung. Zum Rechner mit allen Verwandtschaftsgraden: Erbschaftsteuer-Rechner.