Zahlbeträge 2026 auf einen Blick
Der Zahlbetrag ist der Betrag, der tatsächlich überwiesen wird. Er ergibt sich aus dem Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle minus Kindergeldanteil. 2026 beträgt das Kindergeld 259 € je Kind (§ 66 EStG). Für die unterste Einkommensgruppe bis 2.100 € netto gelten diese Beträge:
| Alter | Tabellenbetrag | Kindergeldanteil | Zahlbetrag |
|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 € | 129,50 € | 356,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 558 € | 129,50 € | 428,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 653 € | 129,50 € | 523,50 € |
| ab 18 Jahre | 698 € | 259,00 € | 439,00 € |
Die Beträge der ersten drei Altersstufen sind der gesetzliche Mindestunterhalt nach der Mindestunterhaltsverordnung. Die Zahlbeträge aller 15 Gruppen stehen unter dem Rechner.
So benutzen Sie den Rechner
Tragen Sie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen ein, also das Netto nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, berücksichtigungsfähiger Schulden und Altersvorsorge. Wählen Sie den Monat und tragen Sie die Geburtsdaten der Kinder ein. Der Rechner bestimmt Einkommensgruppe und Altersstufe, zieht das Kindergeld ab und prüft, ob Ihnen der Selbstbehalt bleibt. Das Ergebnis erscheint sofort, Ihre Angaben verlassen den Browser nicht.
So lesen Sie die Düsseldorfer Tabelle
Die Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie, die alle Familiengerichte anwenden. Die Zeilen sind 15 Einkommensgruppen, die Spalten vier Altersstufen. Jede Gruppe steht für einen Prozentsatz des Mindestbedarfs, von 100 % bis 200 %. Die Beträge werden auf volle Euro aufgerundet (§ 1612a Abs. 2 BGB).
Rechenbeispiel
Ein Vater verdient bereinigt 3.500 € netto. Er zahlt für Mia (4 Jahre) und Jonas (13 Jahre). 3.500 € liegen in der 5. Gruppe (3.301 bis 3.700 €, 120 %). Für Mia stehen dort 584 €, minus 129,50 € Kindergeldanteil ergibt 454,50 €. Für Jonas stehen 784 €, minus 129,50 € ergibt 654,50 €. Zusammen zahlt der Vater 1.109 €. Ihm bleiben 2.391 €, deutlich mehr als der Selbstbehalt von 1.450 €. Dieses Beispiel ist im Rechner vorbelegt.
Selbstbehalt und Mangelfall
Wer Unterhalt zahlt, muss selbst leben können. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt 2026 monatlich 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige (DT Anm. A VII). Reicht das Einkommen nicht für den Mindestunterhalt aller Kinder, liegt ein Mangelfall vor. Dann wird der Betrag über dem Selbstbehalt im Verhältnis der Zahlbeträge verteilt. Die Düsseldorfer Tabelle rechnet das selbst vor: Bei 1.750 € Einkommen und drei Kindern bleiben 300 € zu verteilen, die Kinder erhalten 107,60 €, 105,02 € und 87,38 €. Der Rechner macht diese Verteilung automatisch.
Höher- und Herabstufung
Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei mehr Berechtigten, ein Ehegatte zählt mit, stufen Gerichte meist herab, bei nur einem Kind oft höher. Als Grenze dient der Bedarfskontrollbetrag in der rechten Spalte. Bleibt Ihnen nach Abzug des Unterhalts weniger, setzt das Gericht die nächst niedrigere Gruppe an, deren Kontrollbetrag gewahrt ist. Weil das eine Einzelfallentscheidung ist, stuft der Rechner nicht selbst um. Er zeigt einen Hinweis mit der Gruppe, deren Kontrollbetrag gewahrt bliebe, und Sie können die Gruppe unter „Eingruppierung anpassen“ verschieben.
Stufenwechsel und Geburtstag am Monatsersten
Die höhere Altersstufe gilt ab dem Ersten des Monats, in dem das Kind 6 oder 12 wird (§ 1612a Abs. 3 BGB). Ein Lebensjahr ist rechtlich schon mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet (§ 187 Abs. 2 S. 2, § 188 Abs. 2 BGB). Hat ein Kind am 1. April Geburtstag, vollendet es das Lebensjahr am 31. März. Die höhere Stufe gilt dann schon ab dem 1. März. Der Rechner berücksichtigt das und weist darauf hin.
Unterhalt ab 18
Für den Monat des 18. Geburtstags gibt es keine gesetzliche Monatsregel. § 1612a Abs. 3 BGB gilt nur für minderjährige Kinder, volljährig ist das Kind ab Beginn seines Geburtstags (§ 2, § 187 Abs. 2 BGB). Auch die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien NRW 2026 regeln den Übergangsmonat nicht. Der Rechner teilt ihn deshalb tagesgenau auf und nennt daneben die Beträge für den ganzen Monat nach der 3. und der 4. Stufe. Ein Titel oder das Gericht kann das anders festlegen.
Mit 18 wird das volle Kindergeld abgezogen, solange es gezahlt wird. Das ist nach dem 18. Geburtstag nur bis zum Monat des 25. Geburtstags und nur etwa während Schule, Ausbildung oder Studium der Fall (§ 32 Abs. 4 EStG). Wird kein Kindergeld gezahlt, entfällt der Abzug; dafür gibt es im Rechner ein Häkchen. Beide Eltern haften anteilig nach ihrem Einkommen. Wohnt das Kind noch zu Hause, richtet sich der Bedarf nach der 4. Altersstufe und dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Wohnt es in einer eigenen Wohnung oder studiert es auswärts, gilt in der Regel ein fester Bedarf von 990 € (DT Anm. A IV). Diese Aufteilung rechnet das Werkzeug nicht, es zeigt nur den Zahlbetrag aus Ihrem Einkommen.
Was der Rechner nicht abdeckt
- Das Wechselmodell, bei dem beide Eltern das Kind etwa gleich lange betreuen.
- Ehegatten- und Betreuungsunterhalt sowie Mehr- und Sonderbedarf wie Kita-Beiträge oder Zahnspange.
- Die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens. Hilfe beim Netto gibt der Brutto-Netto-Rechner; was bei einer Lohnpfändung bleibt, zeigt der Pfändungsrechner.
Einen ausführlichen Weg durch alle Schritte bietet der Ratgeber Kindesunterhalt berechnen. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an das Jugendamt, das kostenlos berät und eine Urkunde aufnehmen kann, oder an eine Fachanwältin für Familienrecht.