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Tombola-Lose drucken

Erstellt nummerierte Tombola-Lose mit Abriss-Abschnitt als Druck-PDF, zieht die Gewinnnummern zufällig (Web Crypto) und druckt Gewinnliste und Aushang gleich mit.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 08.10.2026 Grundlage: Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 3 (Begriff der Ausspielung) Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

1. Lose einrichten

2. Gewinne festlegen

Wie wird gewonnen?

Alle Lose sehen gleich aus. Nach dem Verkauf ziehen Sie hier die Gewinnnummern und hängen die Liste aus.

3. Lose drucken

200 Lose mit Kontrollabschnitt auf 20 A4-Seiten. Drucken in Originalgröße (100 %), dann an den Schnittmarken schneiden.

4. Gewinnnummern ziehen

Zufallszahlen aus Ihrem Browser (Web Crypto). Jede Nummer hat dieselbe Chance, keine wird doppelt gezogen.

Tombolas sind rechtlich Ausspielungen und brauchen eine Erlaubnis oder fallen unter eine allgemeine Erlaubnis des Landes. Fragen Sie vorher beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde nach. Mehr dazu unten im Abschnitt zur Erlaubnis.

Tombola-Lose in drei Schritten

  1. Lose einrichten: Titel, Veranstalter, Datum und Lospreis eintragen, die Zahl der Lose und die erste Nummer festlegen. Die Nummern bekommen führende Nullen, damit alle gleich lang sind: Bei 500 Losen läuft es von 001 bis 500.
  2. Gewinne festlegen: Als Anteil in Prozent oder als feste Zahl. Wenn Sie die Preise eintragen, einen je Zeile und den Hauptpreis zuerst, ordnet der Rechner sie bei der Ziehung den Nummern zu.
  3. PDF drucken: Das PDF hat 8, 10 oder 12 Lose je A4-Seite. 500 Lose mit 10 je Seite ergeben 50 Seiten. Drucken Sie in Originalgröße und schneiden Sie an den Schnittmarken.

Gewinnlose ziehen oder vorher festlegen

Es gibt zwei übliche Arten, eine Tombola zu machen, und der Rechner kann beide.

Ziehung nach dem Verkauf. Alle Lose sehen gleich aus. Die Käufer behalten das Los, der Kontrollabschnitt kommt in eine Box. Nach dem Verkauf ziehen Sie die Gewinnnummern, entweder aus der Box oder mit dem Rechner. Der Rechner nimmt dafür Zufallszahlen aus der Web-Crypto-Schnittstelle Ihres Browsers (crypto.getRandomValues), die für kryptografische Zwecke gedacht ist. Er mischt nach dem Fisher-Yates-Verfahren und verwirft Zufallswerte, die eine Nummer bevorzugen würden. Jede Nummer hat dieselbe Chance, keine kommt doppelt vor. Wir haben das geprüft: Bei 10.000 Ziehungen von 10 aus 100 Nummern kam jede Nummer ungefähr gleich oft vor, der Chi-Quadrat-Test bestätigt die Gleichverteilung.

Beispiel: 200 Lose, 25 Prozent Gewinne. Der Rechner zieht 50 verschiedene Nummern zwischen 001 und 200 und zeigt sie aufsteigend. Das PDF „Gewinnliste und Aushang“ enthält eine Seite mit den Nummern in großer Schrift zum Aufhängen und eine Liste nach Platz mit Preis und einem Kästchen zum Abhaken bei der Ausgabe.

Ergebnis steht im Los. Jedes Los hat eine Innenseite, auf der „Gewinn“ mit dem Preis oder „Leider eine Niete“ steht. Sie falten die Innenseite um, kleben zu und geben die Lose in die Lostrommel. Wer zieht, sieht sofort, ob er gewonnen hat. Die Gewinnlose werden beim Erstellen des PDFs zufällig verteilt. Wer das PDF ansieht oder die Lose faltet, kennt die Gewinner. Lassen Sie das jemanden machen, der nicht mitspielt.

Abriss und Kontrollabschnitt

Jedes Los besteht aus zwei Teilen mit derselben Nummer. Links liegt der Kontrollabschnitt, rechts das eigentliche Los. Dazwischen ist eine gestrichelte Abrisslinie. Ein echter Perforationsschnitt ist mit dem Drucker nicht möglich; falten Sie die Linie mehrmals scharf, dann reißt sie sauber. Bei vielen Losen geht es mit einem Rollschneider schneller.

Der Kontrollabschnitt hat zwei Aufgaben. Bei der Ziehung aus der Box ist er das Gegenstück zum Los. Und er zeigt Ihnen hinterher, welche Nummern verkauft wurden. Nicht verkaufte Lose behalten Sie am Stück. Deren Nummern tragen Sie im Rechner unter „Nicht verkaufte Nummern“ ein (zum Beispiel „180-200“), dann zieht er nur unter den verkauften Losen. Oder Sie ziehen von Hand aus der Box mit den Kontrollabschnitten.

Brauche ich eine Erlaubnis?

Wahrscheinlich ja, und zuständig ist Ihr Bundesland. Eine Tombola mit Sachpreisen ist nach § 3 Abs. 3 Satz 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 eine Ausspielung: „Die Vorschriften über Lotterien gelten auch, wenn anstelle von Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden können.“ Lotterien brauchen eine Erlaubnis.

§ 18 GlüStV 2021 erlaubt den Ländern, für kleine Lotterien von den Regeln des Staatsvertrags abzuweichen. Kleine Lotterien sind danach solche, bei denen „1. die Summe der zu entrichtenden Entgelte den Betrag von 40 000 Euro nicht übersteigt, 2. der Reinertrag ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwandt wird und 3. der Reinertrag und die Gewinnsumme jeweils mindestens 25 Prozent der Entgelte betragen.“ Ob und wie ein Land davon Gebrauch macht, steht im jeweiligen Landesgesetz.

Beispiel Niedersachsen. § 11 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG, Fassung ab 29.09.2022) lautet: „Die Erlaubnis für die Veranstaltung von kleinen Lotterien und kleinen Ausspielungen im Sinne des § 18 GlüStV 2021 […] gilt als erteilt, wenn 1. sich die Veranstaltung nicht über das Gebiet einer Gemeinde hinaus erstreckt, 2. der Veranstalter seinen Sitz in der Gemeinde hat, in der die Veranstaltung stattfindet, und 3. der Veranstalter […] ist.“ Als Veranstalter zählt die Vorschrift unter anderem Organisationen der freien Wohlfahrtspflege oder Jugendarbeit, Parteigliederungen, Gewerkschaftsgliederungen, gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Vereine, Stiftungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts auf. Die Grenzen des § 18 GlüStV 2021 (40.000 Euro Loseinnahmen, Gewinnsumme mindestens 25 Prozent) gelten über den Verweis mit.

Dazu kommen in Niedersachsen eigene Bedingungen. Vorher muss festgelegt sein, „dass der Reinertrag mindestens ein Drittel des Spielkapitals beträgt“ und für welchen Zweck er verwendet wird (§ 11 Abs. 2). Der Losverkauf darf „nicht länger als drei Monate dauern“, Wirtschaftswerbung ist nur als Hinweis auf gestiftete Gewinne erlaubt, und die Gewinne „dürfen nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt werden“ (§ 11 Abs. 3). Nach § 11 Abs. 4 ist die Lotterie „der Glücksspielaufsichtsbehörde und dem Finanzamt mindestens einen Monat vorher anzuzeigen“. Welche Behörde das vor Ort ist, sagt Ihnen die Gemeinde; in Hannover etwa nimmt die Stadt die Anzeige entgegen.

Andere Länder. Fast jedes Land regelt kleine Tombolas anders, meist nicht im Gesetz selbst, sondern über eine allgemeine Erlaubnis als Bekanntmachung oder Allgemeinverfügung. Nach unserer Recherche (Stand Oktober 2026, ohne Gewähr):

  • Baden-Württemberg: allgemeine Erlaubnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Gemeinsames Amtsblatt vom 25.06.2025) bis 40.000 Euro Loseinnahmen; Preise mindestens 25 Prozent, Reinertrag mindestens ein Drittel; Lose nur im eigenen und einem angrenzenden Kreis.
  • Bayern: allgemeine Erlaubnis je Regierungsbezirk (Art. 3 AGGlüStV), bis 40.000 Euro; bis 650 Euro keine Anzeige, über 650 bis 5.000 Euro Anzeige bei der Gemeinde mindestens eine Woche vorher, über 5.000 Euro Anzeige bei der Regierung des Bezirks.
  • Berlin: allgemeine Erlaubnis bis 30.000 Euro, Reinertrag mindestens ein Drittel; Anzeige beim LABO erst über 10.000 Euro, zwei Wochen vorher.
  • Brandenburg: allgemeine Erlaubnis nach § 10 BbgGlüAG bis 40.000 Euro; Reinertrag und Gewinnsumme je mindestens ein Drittel, Losverkauf höchstens drei Monate; Anzeige bei der zuständigen Behörde und beim Finanzamt zwei Wochen vorher.
  • Bremen (Stadtgemeinde): allgemeine Erlaubnis des Ordnungsamts vom 02.08.2024 bis 10.000 Euro Spielkapital für gemeinnützige Vereine, Schulen, Sportvereine und Kirchengemeinden; Gewinnsumme und Reinertrag je mindestens 25 Prozent; Anzeige beim Ordnungsamt zwei Wochen vorher.
  • Hamburg: allgemeine Erlaubnis der Behörde für Inneres und Sport vom 06.05.2025 (in Kraft seit 21.05.2025, gilt bis 31.12.2028) bis 40.000 Euro Spielkapital, nur in Hamburg und nicht im Internet; mindestens 25 Prozent als Gewinne, Reinertrag mindestens 25 Prozent; Losverkauf höchstens drei Monate. Anzeige mindestens zwei Wochen vorher bei der Glücksspielaufsicht der Behörde, Endabrechnung spätestens sechs Wochen danach. Tombolas fallen ausdrücklich darunter.
  • Hessen: zuständig ist in der Regel die Kreisordnungsbehörde (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 HGlüG, bis 130.000 Euro); die örtliche Ordnungsbehörde nur für Ausspielungen bis 6.000 Euro in geschlossenen Räumen (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 HGlüG). Einzelne Landkreise haben eigene allgemeine Erlaubnisse erlassen, etwa der Landkreis Kassel. Fragen Sie beim Kreis nach.
  • Nordrhein-Westfalen: allgemeine Erlaubnis des Innenministeriums (ab 01.07.2026) bis 40.000 Euro; Reinertrag und Gewinnsumme je mindestens ein Drittel; Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde und beim Finanzamt Köln-Altstadt zwei Wochen vorher.
  • Rheinland-Pfalz: allgemeine Erlaubnis der ADD vom 01.07.2021 bis 40.000 Euro; Anzeige bei der ADD erst über 10.000 Euro.
  • Sachsen: allgemeine Erlaubnis der Landesdirektion (AELott) bis 40.000 Euro, Reinertrag mindestens ein Drittel; in Dresden Anzeige beim Ordnungsamt mindestens fünf Tage vor Verkaufsbeginn.
  • Sachsen-Anhalt: laut Hinweisblatt einer Gemeinde gilt die Erlaubnis für Tombolas bis 15.000 Euro als erteilt (Verfügung des Innenministeriums vom 23.08.2021; Reinertrag mindestens ein Drittel, Losverkauf höchstens zwei Monate). Die Verfügung selbst haben wir nicht eingesehen, fragen Sie vorher nach.
  • Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen: keine gesicherte Angabe gefunden.

Diese Übersicht ersetzt nicht den Blick ins Landesrecht. Allgemeine Erlaubnisse sind oft befristet und an Bedingungen geknüpft (Veranstalter, Gebiet, Reinertrag). Zusätzlich fällt in der Regel eine Anmeldung beim Finanzamt an.

Beachten Sie: Das Feld „Anteil Gewinnlose“ im Rechner zählt Lose, nicht Euro. Die 25 Prozent aus § 18 GlüStV 2021 beziehen sich auf den Wert der Gewinne im Verhältnis zu den Loseinnahmen.

Unser Rat: Fragen Sie vor dem Druck beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde nach, welche Regeln für Ihre Tombola gelten und bis wann Sie sie anzeigen müssen. Das ist keine Rechtsberatung.

Typische Fehler

  • Druck verkleinert: „An Seite anpassen“ verschiebt die Schnittmarken. Drucken Sie mit 100 Prozent.
  • Zu viele Lose: Planen Sie die Zahl nach dem erwarteten Verkauf. Übrig gebliebene Lose machen die Ziehung unübersichtlich.
  • Preise ohne Reihenfolge: Tragen Sie den Hauptpreis zuerst ein. Die erste gezogene Nummer bekommt den ersten Preis.
  • Faltlose nachträglich ändern: Wenn Sie nach dem Druck einen Preis korrigieren, passt eine neue Verteilung nicht mehr zu den gedruckten Losen. Der Rechner warnt dann und bietet die Gewinnliste der gedruckten Lose weiter an. Laden Sie diese Liste direkt nach dem Druck herunter; nach dem Neuladen der Seite ist sie weg.
  • Sonderzeichen: Die PDF-Schrift kann Umlaute, ß und €, aber keine Emojis und keine Buchstaben wie ő oder Ł. Der Rechner zeigt an, welche Zeichen im PDF als Fragezeichen erscheinen.

Für dieselbe Feier: Die Wichtel-Auslosung lost geheim aus, wer wen beschenkt, Tischkarten und Etiketten drucken Sie mit den passenden Werkzeugen.

Häufige Fragen

Wie viele Gewinne sollte eine Tombola haben?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Als kleine Lotterie im Sinne von § 18 GlüStV 2021 gilt nur, wo die Gewinnsumme mindestens 25 Prozent der Loseinnahmen beträgt; das Landesrecht kann weitere Bedingungen stellen. Wie viele Lose gewinnen, entscheiden Sie selbst.

Ist eine Tombola genehmigungspflichtig?

Eine Tombola mit Sachpreisen ist rechtlich eine Ausspielung (§ 3 Abs. 3 GlüStV) und braucht eine Erlaubnis. Für kleine Ausspielungen gilt sie in einigen Ländern unter Bedingungen als erteilt, in Niedersachsen etwa nach § 11 NGlüSpG mit Anzeige einen Monat vorher. Was gilt, regelt Ihr Bundesland; fragen Sie beim Ordnungsamt nach.

Kann ich Nieten weglassen?

Technisch ja: Bei 100 Prozent Gewinnanteil gewinnt jedes Los. Rechtlich muss bei einer kleinen Lotterie trotzdem ein Reinertrag von mindestens 25 Prozent der Loseinnahmen bleiben (§ 18 Nr. 3 GlüStV 2021), in manchen Ländern ein Drittel. Das geht ohne Nieten praktisch nur mit gespendeten Preisen.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Lose, Gewinnliste und Ziehung entstehen in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server geschickt.

Wie drucke ich die Lose richtig?

Im Druckdialog „Tatsächliche Größe“ oder 100 Prozent wählen, nicht „An Seite anpassen“. Dann an den Schnittmarken schneiden und den Kontrollabschnitt an der gestrichelten Linie abtrennen.

Quellen

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