Die QR-Rechnung ist in keinem Gesetz vorgeschrieben, Sie dürfen in der Schweiz auch eine Rechnung mit bloßer IBAN verschicken. Sobald Sie aber einen Einzahlungsschein beilegen wollen, ist die QR-Rechnung seit dem 1. Oktober 2022 der einzige Weg, und dann müssen Sie die Implementation Guidelines der SIX einhalten.
Wie Sie QR-Referenz und RF-Referenz bilden, steht ausführlich beim Werkzeug QR-Rechnung (Schweiz) erstellen.
Was „Pflicht“ bei der QR-Rechnung bedeutet
Die Schweizer Rechnung hat keine gesetzliche Form für den Zahlschein. Die Regeln stammen von der SIX Interbank Clearing AG, die den Zahlungsverkehr der Schweizer Banken betreibt. In den Implementation Guidelines heißt es: Die QR-Rechnung „ist der Standard für die schriftliche Rechnungsstellung in der Schweiz und in Liechtenstein“, und QR-Rechnungen „haben die […] Bestimmungen der Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung […] einzuhalten“.
Daraus folgen zwei Aussagen. Erstens zwingt Sie niemand, überhaupt einen Zahlteil beizulegen. Eine Rechnung mit Betrag, IBAN und Verwendungszweck ist gültig, der Kunde tippt die Angaben dann selbst ins E-Banking. Zweitens gibt es keinen zweiten Standard mehr: Die roten und orangen Einzahlungsscheine nehmen weder Banken noch PostFinance an. Wer seinen Kunden das Abtippen ersparen will, kommt an der QR-Rechnung nicht vorbei.
In der Praxis erwarten Schweizer Privatkunden den Zahlteil. Viele zahlen per Kamera in der Banking-App, manche noch am Postschalter. Für Firmen mit Buchhaltungssoftware ist der Zahlteil der Weg, auf dem eine Zahlung automatisch der richtigen offenen Rechnung zugeordnet wird.
Wer eine QR-Rechnung braucht
| Situation | QR-Rechnung nötig? |
|---|---|
| Schweizer Firma mit vielen Privatkunden, Versand auf Papier | Praktisch ja. Ohne Zahlteil können Kunden am Postschalter nicht zahlen. |
| Verein mit Mitgliederbeiträgen in Franken | Empfehlenswert. Mit RF-Referenz je Mitglied lassen sich die Eingänge zuordnen. |
| Rechnung per E-Mail an Geschäftskunden | Nicht nötig, aber üblich. Viele Kreditorenabteilungen lesen den Code direkt ein. |
| Firma in Deutschland ohne Konto in der Schweiz | Nicht möglich. Der Zahlteil verlangt eine CH- oder LI-IBAN. |
| Firma in Deutschland mit CHF- oder EUR-Konto bei einer Schweizer Bank | Möglich und für Schweizer Kunden bequem. |
| Kunden in Deutschland oder Österreich | Nein. Dort ist der Girocode üblich, in Österreich zusätzlich der Zahlschein. |
Was seit November 2025 gilt und was im November 2026 kommt
Die Regeln haben sich zuletzt zweimal geändert, und eine dritte Änderung steht kurz bevor. Die Daten im Überblick:
| Datum | Änderung | Quelle |
|---|---|---|
| 01.10.2022 | Einzahlungsscheine endgültig abgelöst | SIX |
| 21.11.2025 | Version 2.3 der Implementation Guidelines | SIX IG 2.3 |
| 22.11.2025 | Neue Rechnungen nur noch mit strukturierter Adresse (Typ S), erweiterter Zeichensatz erlaubt | PostFinance 460.445 |
| 13.11.2026 | Letzter Tag, an dem PostFinance Zahlteile mit unstrukturierter Adresse (Typ K) garantiert verarbeitet | PostFinance 460.445 |
| 14.11.2026 | Version 2.4 gilt; sie sieht QR-IBAN und QR-Referenz nur noch in CHF vor (Version 2.3 gilt parallel bis November 2027) | SIX IG 2.4 |
| November 2027 | Version 2.3 läuft aus; Euro-Zahlungen spätestens danach als SEPA-Überweisung | SIX IG 2.4 |
Strukturierte Adresse. Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort stehen seit dem 22. November 2025 in getrennten Zeilen des Codes. Das betrifft Ihre eigene Adresse und die des Zahlungspflichtigen. PostFinance weist auf eine Kostenfalle hin: Fehlen beim Zahlungspflichtigen Straße und Hausnummer und zahlt er am Postschalter, werden die Angaben „zu Ihren Lasten kostenpflichtig nacherfasst“. Haben Sie im Sommer 2025 Zahlteile für ein ganzes Jahr verschickt, etwa für Mieten oder Raten, dann sind das oft noch Typ-K-Zahlteile. Stellen Sie diese vor dem 13. November 2026 neu aus, denn für andere Banken als PostFinance nennt SIX nur eine kurze Übergangszeit ohne festes Datum.
Version 2.4. Sie wird mit dem Release des Schweizer Zahlungssystems vom 13. November 2026 eingeführt. Für Rechnungen in Franken ändert sich laut SIX technisch nichts. Für Rechnungen in Euro sind nur noch zwei Kombinationen vorgesehen: normale IBAN mit RF-Referenz (SCOR) oder normale IBAN mit freier Mitteilung. Hintergrund ist die Einstellung von euroSIC, dem Schweizer Euro-Zahlungssystem. Euro-Zahlungen laufen danach je nach Bank etwa als SEPA-Überweisung, und SIX schreibt dazu, dass „die Weitergabe dieser Daten nicht gewährleistet“ ist. Gemeint sind eine freie Mitteilung, die neben einer Referenz steht, und die Adresse des Zahlungspflichtigen („Zahlbar durch“). Die Version 2.3 gilt laut SIX noch bis November 2027. Wer heute Euro-Rechnungen mit QR-IBAN verschickt, muss also bis spätestens November 2027 umstellen, sinnvollerweise gleich mit Version 2.4.
QR-Rechnung aus Deutschland an Schweizer Kunden
Die Bedingung ist das Konto. Im Swiss QR Code darf nur eine IBAN stehen, die mit CH oder LI beginnt. Ihre Firmenadresse darf dagegen in Deutschland liegen, im Feld Land steht dann DE. Eine Schreinerei in Konstanz mit Kunden in Zürich und Winterthur hat damit zwei Wege:
- Mit Konto in der Schweiz: Ein Franken- oder Euro-Konto bei einer Schweizer Bank. Die Kunden zahlen im Inland, ohne Auslandsüberweisung, und der Zahlteil sieht aus wie bei jedem Schweizer Lieferanten.
- Ohne Konto in der Schweiz: Eine normale Rechnung mit deutscher IBAN, BIC und Verwendungszweck. Der Kunde löst eine Auslandszahlung aus. Einen QR-Code, den alle Schweizer Banking-Apps verstehen, gibt es für diesen Fall nicht. Der europäische Girocode ist auf Euro im SEPA-Raum ausgelegt.
Ob sich ein Schweizer Konto lohnt, hängt an den Kontogebühren und daran, wie viele Rechnungen Sie stellen. Bei zwei Rechnungen im Jahr kaum, bei zwanzig Stammkunden in Franken meist schon, weil Sie sich das Nachfassen bei falsch erfassten Auslandszahlungen sparen.
Beispiel: eine Rechnung von Konstanz nach Winterthur
Die Holzwerk Brandt GmbH aus Konstanz stellt Anna Keller in Winterthur einen Einbauschrank in Rechnung, 1 949.75 Franken. Das Konto liegt bei einer Schweizer Bank, die IBAN ist eine normale IBAN, keine QR-IBAN. Als Referenz nimmt die Firma ihre Rechnungsnummer 539007547034 und bildet daraus die RF-Referenz RF18 5390 0754 7034. Im Code stehen dann diese Angaben:
| Zeile im Code | Inhalt |
|---|---|
| Kennung, Version, Codierung | SPC, 0200, 1 |
| Konto | CH9300762011623852957 (Beispiel-IBAN, Prüfziffer gültig) |
| Empfänger, Adresstyp S | Holzwerk Brandt GmbH, Hafenweg 12, 78462 Konstanz, DE |
| Betrag und Währung | 1949.75, CHF |
| Zahlungspflichtige, Adresstyp S | Anna Keller, Bahnhofstrasse 5, 8400 Winterthur, CH |
| Referenztyp und Referenz | SCOR, RF18539007547034 |
| Mitteilung | Rechnung 2026-117 vom 08.10.2026 |
| Ende | EPD |
Mit den leeren Zeilen für den künftigen Endbegünstigten sind das 31 Zeilen und 213 Zeichen. Die Guidelines erlauben höchstens 997 Zeichen, der Code bleibt also gut lesbar. Gerechnet wird der Betrag mit Punkt als Dezimaltrenner, im sichtbaren Zahlteil steht er als 1 949.75. Die Referenz ist auch nach dem 14. November 2026 zulässig, ebenso eine Euro-Rechnung mit derselben Kombination aus IBAN und RF-Referenz. Eine QR-Referenz mit 27 Ziffern dürfte die Firma nur mit einer QR-IBAN verwenden, und die gibt es nur für Franken.
Papier oder PDF: was beim Zahlteil vorgeschrieben ist
Der Zahlteil ist 148 × 105 mm groß, links daneben sitzt der Empfangsschein mit 62 × 105 mm. Zusammen ergeben sie die schmale Seite einer A4-Seite und stehen an deren unterem Rand. Für die drei Formen, die SIX unterscheidet, gelten unterschiedliche Regeln:
- Papier, Zahlteil in die Rechnung integriert: weißes, perforiertes Papier mit 80 bis 100 g/m². Eine Perforation trennt den Zahlteil von der Rechnung, eine zweite den Empfangsschein vom Zahlteil. Beschichtetes oder glänzendes Papier ist nicht zugelassen.
- Papier, Zahlteil als Beilage: dieselben Papierregeln, auch hier mit Perforation.
- PDF: Linien um Zahlteil und Empfangsschein, auf jeder Linie ein Scherensymbol oder darüber der Satz „Vor der Einzahlung abzutrennen“. SIX hält fest, dass PDF-Zahlteile für das E- und M-Banking gedacht sind, nicht für den Schalter.
Für alle Formen gilt: Auf Zahlteil und Empfangsschein stehen nur die vorgesehenen Angaben, keine Werbung, und die Rückseite bleibt leer. Fehlen Betrag oder Zahlungspflichtiger, braucht der Zahlteil Eckmarken-Felder zum Ausfüllen von Hand. Die Korrespondenzsprache wählen Sie frei zwischen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.
Einen fertigen Zahlteil erzeugt das Werkzeug QR-Rechnung (Schweiz) erstellen als A4-PDF oder hängt ihn an Ihr eigenes Rechnungs-PDF an. Für den Papierversand brauchen Sie vorperforiertes Papier mit den Maßen aus den Guidelines.
Typische Fehler
- Deutsche IBAN im Zahlteil: Die Bank des Kunden lehnt den Code ab. Ohne CH- oder LI-Konto bleibt nur die normale Rechnung.
- Hausnummer im Straßenfeld vergessen: PostFinance lässt die Hausnummer vorerst noch im Straßenfeld zu, empfiehlt aber das eigene Feld. Fehlt sie beim Zahlungspflichtigen ganz, droht die kostenpflichtige Nacherfassung.
- Alte Vorlage aus dem Rechnungsprogramm: Programme, die vor November 2025 eingerichtet wurden, schreiben teils noch Typ K. Prüfen Sie einen Code mit einer Banking-App oder einem Leser, bevor Sie eine Serie verschicken.
- Zahlteil skaliert gedruckt: Wer „An Seite anpassen“ wählt, verkleinert den Code unter 46 × 46 mm. Drucken Sie mit 100 Prozent.
- Euro mit QR-IBAN: Version 2.4 sieht diese Kombination nicht mehr vor. Version 2.3 gilt zwar formal bis November 2027, ob Ihre Bank Euro mit QR-IBAN nach dem Ende von euroSIC noch abwickelt, ist aber nicht gesichert. Nehmen Sie für Euro die normale IBAN mit RF-Referenz. Das Werkzeug QR-Rechnung (Schweiz) erstellen lehnt Euro mit QR-IBAN oder QR-Referenz ab.
Für einzelne Codes in einem eigenen Layout, etwa auf einem Flyer, hilft das Werkzeug QR-Code in PDF einfügen. Für den Zahlteil selbst gilt aber das feste Layout der SIX.