Steuerklasse II, 20.000 € Freibetrag
Kinder von Bruder oder Schwester sind „Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern“ und gehören zur Steuerklasse II (§ 15 Abs. 1 ErbStG). Ihr Freibetrag beträgt 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 5). Das gilt gegenüber dem Onkel und der Tante jeweils für zehn Jahre. Tante und Onkel, die von einer Nichte erben, haben dagegen Steuerklasse III: Das Gesetz nennt nur die eine Richtung.
Tabelle: Steuer für Neffe und Nichte
| Wert | Schenkungsteuer | Erbschaftsteuer |
|---|---|---|
| 20.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 50.000,00 € | 4.500,00 € (15 %) | 4.500,00 € (15 %) |
| 100.000,00 € | 13.750,00 € (20 %, mit Härteausgleich) | 13.750,00 € (20 %, mit Härteausgleich) |
| 200.000,00 € | 36.000,00 € (20 %) | 36.000,00 € (20 %) |
| 400.000,00 € | 95.000,00 € (25 %) | 95.000,00 € (25 %) |
Geld ohne Hausrat, ohne frühere Schenkungen; Erbschaft ohne Pauschale. Gerechnet mit dem Rechner oben (§§ 16, 19 ErbStG, Stand 09.10.2026).
Großneffe und angeheirateter Neffe: Steuerklasse III
Klasse II reicht nur eine Generation weit. Die Enkel von Geschwistern (Großneffen, Großnichten) und die Neffen des Ehepartners zahlen nach Klasse III: Freibetrag ebenfalls 20.000 €, aber 30 % ab dem ersten Euro darüber. Bei 100.000 € sind das 24.000 € statt 13.750 €.
| Wert | Schenkungsteuer |
|---|---|
| 50.000,00 € | 9.000,00 € (30 %) |
| 100.000,00 € | 24.000,00 € (30 %) |
| 200.000,00 € | 54.000,00 € (30 %) |
Geld ohne Hausrat, ohne frühere Schenkungen. Gerechnet mit dem Rechner oben (§§ 16, 19 ErbStG, Stand 09.10.2026).
Mehrere Schenkungen in zehn Jahren
Wer einem Neffen regelmäßig Geld zukommen lässt, sollte die zehn Jahre im Blick behalten. Alle Zuwendungen in diesem Zeitraum werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Tragen Sie frühere Schenkungen im Rechner unter „Hausrat und frühere Schenkungen“ ein. Mehr zur Frist im Ratgeber Schenkungsteuer-Freibetrag alle 10 Jahre.
Keine Steuerberatung. Alle Verwandtschaftsgrade im Erbschaftsteuer-Rechner, Geschwister auf der Seite Freibetrag Geschwister.