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Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer für Neffen und Nichten

Zeigt den Freibetrag von 20.000 € für Neffen und Nichten (Steuerklasse II, §§ 15, 16 ErbStG), grenzt Großneffen und angeheiratete Neffen ab (Klasse III) und rechnet die Steuer aus.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 09.10.2026 Grundlage: § 15 Abs. 1 ErbStG: Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern in Kl. II, abgerufen 09.10.2026 Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

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Rechnet nur im Browser. Keine Steuerberatung: Werte von Immobilien, Firmen oder Depots tragen Sie selbst ein.

Steuerklasse II, Freibetrag 20.000,00 € (§§ 15, 16 ErbStG)

Schenkungsteuer
120.000,00 €

Steuerklasse II, Satz 25 %, Belastung 24,0 % des Erwerbs

Wert gesamt500.000,00 €
= Bereicherung500.000,00 €
− persönlicher Freibetrag (§ 16)20.000,00 €
= steuerpflichtiger Erwerb (auf 100 € abgerundet)480.000,00 €
Steuer nach § 19 (25 %)120.000,00 €
Zu zahlen120.000,00 €
Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
EmpfängerSteuer
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner0,00 €
Kind oder Stiefkind (auch adoptiert)11.000,00 €
Enkelkind33.000,00 €
Eltern oder Großeltern120.000,00 €
Bruder oder Schwester120.000,00 €
Nichte oder Neffe120.000,00 €
Lebensgefährte ohne Trauschein144.000,00 €

Keine Steuerberatung. Nicht gerechnet: Bewertung von Immobilien und Betrieben, Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c), Betriebsvermögen (§§ 13a ff.), beschränkte Steuerpflicht (Schenker und Empfänger beide im Ausland).

Steuerklasse II, 20.000 € Freibetrag

Kinder von Bruder oder Schwester sind „Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern“ und gehören zur Steuerklasse II (§ 15 Abs. 1 ErbStG). Ihr Freibetrag beträgt 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 5). Das gilt gegenüber dem Onkel und der Tante jeweils für zehn Jahre. Tante und Onkel, die von einer Nichte erben, haben dagegen Steuerklasse III: Das Gesetz nennt nur die eine Richtung.

Tabelle: Steuer für Neffe und Nichte

WertSchenkungsteuerErbschaftsteuer
20.000,00 €0,00 €0,00 €
50.000,00 €4.500,00 € (15 %)4.500,00 € (15 %)
100.000,00 €13.750,00 € (20 %, mit Härteausgleich)13.750,00 € (20 %, mit Härteausgleich)
200.000,00 €36.000,00 € (20 %)36.000,00 € (20 %)
400.000,00 €95.000,00 € (25 %)95.000,00 € (25 %)

Geld ohne Hausrat, ohne frühere Schenkungen; Erbschaft ohne Pauschale. Gerechnet mit dem Rechner oben (§§ 16, 19 ErbStG, Stand 09.10.2026).

Großneffe und angeheirateter Neffe: Steuerklasse III

Klasse II reicht nur eine Generation weit. Die Enkel von Geschwistern (Großneffen, Großnichten) und die Neffen des Ehepartners zahlen nach Klasse III: Freibetrag ebenfalls 20.000 €, aber 30 % ab dem ersten Euro darüber. Bei 100.000 € sind das 24.000 € statt 13.750 €.

WertSchenkungsteuer
50.000,00 €9.000,00 € (30 %)
100.000,00 €24.000,00 € (30 %)
200.000,00 €54.000,00 € (30 %)

Geld ohne Hausrat, ohne frühere Schenkungen. Gerechnet mit dem Rechner oben (§§ 16, 19 ErbStG, Stand 09.10.2026).

Mehrere Schenkungen in zehn Jahren

Wer einem Neffen regelmäßig Geld zukommen lässt, sollte die zehn Jahre im Blick behalten. Alle Zuwendungen in diesem Zeitraum werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Tragen Sie frühere Schenkungen im Rechner unter „Hausrat und frühere Schenkungen“ ein. Mehr zur Frist im Ratgeber Schenkungsteuer-Freibetrag alle 10 Jahre.

Keine Steuerberatung. Alle Verwandtschaftsgrade im Erbschaftsteuer-Rechner, Geschwister auf der Seite Freibetrag Geschwister.

Häufige Fragen

Welchen Freibetrag hat ein Neffe?

20.000 € in Steuerklasse II, gegenüber Onkel und Tante jeweils (§§ 15, 16 ErbStG).

Wie viel Steuer zahlt eine Nichte auf 100.000 €?

13.750 €: 80.000 € liegen über dem Freibetrag, der Satz von 20 % wird durch den Härteausgleich gemildert.

In welcher Steuerklasse ist ein Großneffe?

In Steuerklasse III. Klasse II gilt nur für Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern, also die Kinder von Bruder oder Schwester.

Gilt für den Neffen des Ehepartners dieselbe Steuerklasse?

Nein. Der Freibetrag ist mit 20.000 € zwar gleich, aber das Kind des Bruders oder der Schwester des Ehepartners ist mit dem Schenker nicht verwandt. Es gehört zur Steuerklasse III mit mindestens 30 % Steuer statt 15 % in Klasse II.

Quellen

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