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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer unter Geschwistern

Zeigt den Freibetrag von 20.000 € für Geschwister (Steuerklasse II, §§ 15, 16 ErbStG), die Steuersätze von 15 % bis 43 % mit Härteausgleich und rechnet die Steuer für Schenkung und Erbe aus.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 09.10.2026 Grundlage: § 15 Abs. 1 ErbStG: Geschwister in Steuerklasse II, abgerufen 09.10.2026 Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

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Rechnet nur im Browser. Keine Steuerberatung: Werte von Immobilien, Firmen oder Depots tragen Sie selbst ein.

Steuerklasse II, Freibetrag 20.000,00 € (§§ 15, 16 ErbStG)

Erbschaftsteuer
116.250,00 €

Steuerklasse II, Satz 25 %, Belastung 24,0 % des Erwerbs

Wert gesamt500.000,00 €
− Erbfallkostenpauschale15.000,00 €
= Bereicherung485.000,00 €
− persönlicher Freibetrag (§ 16)20.000,00 €
= steuerpflichtiger Erwerb (auf 100 € abgerundet)465.000,00 €
Steuer nach § 19 (25 %)116.250,00 €
Zu zahlen116.250,00 €

Angewandt: Erbfallkostenpauschale (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG)

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
EmpfängerSteuer
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner0,00 €
Kind oder Stiefkind (auch adoptiert)9.350,00 €
Enkelkind31.350,00 €
Eltern oder Großeltern57.750,00 €
Bruder oder Schwester116.250,00 €
Nichte oder Neffe116.250,00 €
Lebensgefährte ohne Trauschein139.500,00 €

Keine Steuerberatung. Nicht gerechnet: Bewertung von Immobilien und Betrieben, Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c), Betriebsvermögen (§§ 13a ff.), beschränkte Steuerpflicht (Schenker und Empfänger beide im Ausland).

20.000 € Freibetrag, Steuerklasse II

Brüder und Schwestern stehen sich steuerlich deutlich schlechter als Eltern und Kinder. Sie haben nur 20.000 € Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG) und die Sätze der Steuerklasse II. Das gilt bei der Schenkung wie beim Erbe. Beim Erbe zieht das Finanzamt zusätzlich 15.000 € Pauschale ab und Hausrat bis 12.000 €.

Tabelle: Steuer unter Geschwistern

Schenkung ohne frühere Schenkungen, Erbschaft ohne Pauschale. Beide Spalten sind deshalb gleich; im Rechner oben ist die Pauschale beim Erbe eingeschaltet.

WertSchenkungsteuerErbschaftsteuer
20.000,00 €0,00 €0,00 €
50.000,00 €4.500,00 € (15 %)4.500,00 € (15 %)
95.000,00 €11.250,00 € (15 %)11.250,00 € (15 %)
100.000,00 €13.750,00 € (20 %, mit Härteausgleich)13.750,00 € (20 %, mit Härteausgleich)
150.000,00 €26.000,00 € (20 %)26.000,00 € (20 %)
320.000,00 €60.000,00 € (20 %)60.000,00 € (20 %)
500.000,00 €120.000,00 € (25 %)120.000,00 € (25 %)

Geld ohne Hausrat, ohne frühere Schenkungen; Erbschaft ohne Pauschale. Gerechnet mit dem Rechner oben (§§ 16, 19 ErbStG, Stand 09.10.2026).

Härteausgleich knapp über 75.000 €

Ab 75.000 € steuerpflichtigem Erwerb springt der Satz von 15 % auf 20 %. Ohne Ausgleich kosteten 80.000 € dann 16.000 € statt 11.250 € für 75.000 €. Der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 begrenzt die Mehrsteuer auf die Hälfte des Betrags über der Grenze: 11.250 € + 2.500 € = 13.750 €. Er wirkt in Klasse II bis 87.400 € steuerpflichtig. Ein Erwerb von 100.000 € unter Geschwistern kostet deshalb 13.750 €.

Was Geschwister tun können

Der Freibetrag gilt je Paar aus Schenker und Empfänger und erneuert sich nach zehn Jahren. Wer früh beginnt, kann mehrfach 20.000 € steuerfrei übertragen. Nichten und Neffen haben dieselbe Klasse und denselben Freibetrag, siehe Freibetrag Neffe und Nichte.

Keine Steuerberatung. Alle Verwandtschaftsgrade im Erbschaftsteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag zwischen Geschwistern?

20.000 € in zehn Jahren, bei Schenkung und Erbe gleich (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG).

Wie viel Prozent Erbschaftsteuer zahlen Geschwister?

Steuerklasse II: 15 % bis 75.000 €, 20 % bis 300.000 €, 25 % bis 600.000 €, 30 % bis 6 Mio. €, darüber 35 % bis 43 %, jeweils auf den Betrag über dem Freibetrag.

Gibt es einen Freibetrag pro Jahr unter Geschwistern?

Nein. Die 20.000 € gelten für zehn Jahre zusammen. Zwei Schenkungen von je 15.000 € innerhalb von zehn Jahren ergeben 10.000 € steuerpflichtig.

Gilt beim Erbe unter Geschwistern ein höherer Freibetrag?

Nein, auch beim Erbe bleibt es bei 20.000 €. Dazu kommen die Pauschale von 15.000 € für Bestattung und Nachlass und bis zu 12.000 € für Hausrat und Gegenstände.

Quellen

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