Passbild in einem Schritt prüfen
Wählen Sie den Zweck und das Alter, dann ziehen Sie das fertige Foto auf die Ablage. Beim ersten Mal lädt die Seite die Gesichtserkennung, rund 17 MB, die der Browser danach zwischenspeichert. Das Werkzeug findet Augen, Nasenspitze und Kinn, sucht die Oberkante des Kopfes und zeichnet die Linien ins Foto. Darunter steht die Ampel mit Messwert und Vorgabe je Punkt.
Ein Beispiel: Ein Foto mit 413 × 531 Pixeln, also 35 × 45 mm bei 300 dpi. Der Scheitel liegt bei Pixelzeile 37, die Kinnspitze bei Zeile 435. Die Kopfhöhe beträgt 398 von 531 Pixeln, das sind 75,0 Prozent und damit Grün im Fenster 70 bis 80 Prozent. Läge das Kinn bei Zeile 382, wären es 65,0 Prozent: Rot für Erwachsene, Grün für ein Kind unter 10.
Sitzt eine Linie falsch, etwa weil die Haare sich kaum vom Hintergrund abheben, ziehen Sie sie mit der Maus oder dem Finger an die richtige Stelle. Unter „Linien korrigieren“ gibt es dafür auch Regler, die mit der Tastatur funktionieren. Die Ampel rechnet sofort neu. Findet die Erkennung kein Gesicht, setzen Sie alle Linien selbst.
Was gemessen wird
| Kriterium | Vorgabe | Herkunft |
|---|---|---|
| Kopfhöhe (Kinn bis Scheitel) | 70–80 % der Bildhöhe, Kinder 50–80 %; Führerschein 32–36 mm; US-Visum 50–69 % | Anlage 8 PassV, BMI-Lichtbildschablone, State Department |
| Auflösung | mindestens 413 × 531 px; US-Visum 600 bis 1.200 px | 35 × 45 mm bei 300 dpi; State Department |
| Seitenverhältnis | 35 : 45, beim US-Visum 1 : 1 | Format |
| Augenhöhe | nur US-Visum: 56–69 % von unten | State Department; Anlage 8 nennt keine Zahl |
| Kopf mittig | Nasenspitze höchstens 3 % der Bildbreite neben der Mitte | Richtwert dieses Werkzeugs |
| Kopfneigung zur Seite | Augenlinie höchstens 3° schief, ab 8° Rot | Richtwert dieses Werkzeugs |
| Hintergrund | Streuung der Helligkeit bis 14, hell, ohne Farbstich | Richtwert dieses Werkzeugs |
Die Passverordnung verlangt einen Kopf, der „mittig im Foto positioniert und gerade“ ist, und einen „einfarbigen“, „schattenfreien“ Hintergrund. Zahlen nennt sie dafür nicht. Die Grenzen für Mitte, Neigung und Hintergrund sind deshalb Richtwerte dieses Werkzeugs und in der Ampel so gekennzeichnet. Den Hintergrund misst das Werkzeug in den Flächen links und rechts neben dem Kopf und über dem Scheitel. Ein Bücherregal oder eine gemusterte Tapete ergeben dort eine hohe Streuung und damit Rot.
Die Werte für Kopfhöhe und Format stammen aus demselben Rechenkern wie das Passbild-Tool. Ein Foto, das Sie dort mit den Hilfslinien zuschneiden, landet hier deshalb im grünen Bereich, wenn Scheitel und Kinn auf den Linien saßen.
Was kein Werkzeug prüfen kann
Einige Anforderungen der Anlage 8 lassen sich aus einem Foto nicht zuverlässig messen. Dazu gehören die Schärfe im Sinne der Vorschrift, ob der Mund geschlossen und der Ausdruck neutral ist, Spiegelungen in Brillengläsern, rote Augen und Retuschen oder Filter. Diese Punkte stehen als Checkliste unter der Ampel. Gehen Sie sie mit dem Foto in voller Größe durch.
Auch die Messung hat Grenzen. Die Oberkante des Kopfes findet das Werkzeug über den Kontrast zum Hintergrund. Ist der Hintergrund unruhig oder der Kopf oben angeschnitten, schätzt es die Linie aus dem Gesicht und markiert sie als „geschätzt“; die Ampel zeigt dann höchstens Gelb. Der Neigungswinkel ist auf etwa ein Grad genau.
Typische Ablehnungsgründe
Die Negativbeispiele der Anlage 8 zeigen, woran Fotos scheitern. Am häufigsten sind ein zu kleiner Kopf, weil das Foto nicht eng genug zugeschnitten ist, und Schatten hinter dem Kopf, weil die Person zu nah vor der Wand stand. Dazu kommen ein gekippter Kopf, ein Lächeln mit offenem Mund, Haare über den Augen und spiegelnde Brillengläser. Weichgezeichnete Handyfotos mit Porträtmodus gelten als „Weichzeichen“ und fallen ebenfalls durch.
Gegen Schatten hilft ein Abstand von etwa einem Meter zur Wand und Licht von vorn. Ist der Hintergrund nicht zu retten, ersetzen Sie ihn mit Hintergrund entfernen und schneiden das Ergebnis danach im Passbild-Tool zu.
Für welche Dokumente ein eigenes Foto geht
Für Personalausweis, Reisepass und elektronischen Aufenthaltstitel im Inland nicht: Seit dem 01.05.2025 nehmen die Ämter nur digital übermittelte Lichtbilder vom zertifizierten Fotografen oder vom Terminal im Amt an. Wählen Sie diesen Zweck, zeigt das Werkzeug deshalb nur den Hinweis und keine Ampel.
Eine Ausnahme gilt für Anträge im Ausland. Kann die Behörde dort das Lichtbild nicht mit eigenen Geräten elektronisch aufnehmen, darf für Pass und Personalausweis ein aktuelles Lichtbild 45 × 35 mm im Hochformat ohne Rand vorgelegt werden (§ 16 Abs. 3 Passverordnung, § 7 Abs. 2 Personalausweisverordnung). Für diesen Fall gibt es den Zweck „Pass / Ausweis, Antrag im Ausland“: Die Ampel prüft dann nach Anlage 8. Fragen Sie vorher bei der Botschaft oder dem Konsulat nach.
Für den Führerschein ist ein Papierfoto weiter zulässig, weil § 21 Abs. 3 Nr. 2 FeV auf die Passverordnung in der Fassung von 2021 verweist; fragen Sie trotzdem bei Ihrer Führerscheinstelle nach. Für die Gesundheitskarte, Bewerbungen, Schüler-, Vereins- und Firmenausweise können Sie das Foto ebenfalls selbst machen. Für Babys und Kleinkinder gelten eigene Toleranzen, dafür gibt es Passbild für Baby und Kind.