Das gilt für jedes Alter, also auch für ein Neugeborenes. Der Unterschied zu Erwachsenen liegt bei den Vorgaben für das Bild: Babys müssen weder die Augen offen haben noch den Kopf exakt gerade halten. Diese Seite erklärt, wo Sie das Foto machen lassen, was Pass oder Ausweis für ein Baby kosten und worauf Sie bei der Aufnahme achten. Wie Sie ein Kinderfoto für andere Zwecke selbst auf 35 × 45 mm zuschneiden, zeigt das Werkzeug Passbild für Baby und Kind.
Passbild Baby für Reisepass und Ausweis: die Regel seit Mai 2025
§ 6 Abs. 2 Passgesetz lässt seit dem 01.05.2025 nur noch zwei Wege zu. Das Lichtbild wird entweder von einem Dienstleister elektronisch gefertigt und über ein sicheres Verfahren an die Passbehörde übermittelt. Oder die Passbehörde fertigt es selbst, sofern sie Geräte zur Lichtbildaufnahme hat. Für den Personalausweis gilt dasselbe über § 9 Personalausweisgesetz. Welchen Weg Sie nehmen, dürfen Sie wählen.
Ein ausgedrucktes Foto spielt damit keine Rolle mehr. Heute gibt das Fotostudio Ihnen statt eines Abzugs einen QR-Code mit. Die Stadt Wiesbaden beschreibt den Ablauf so: Das Foto wird im Studio aufgenommen, über ein vom BSI zertifiziertes Cloudverfahren an die Behörde übermittelt, und den QR-Code bringen Sie zum Termin im Bürgerbüro mit.
Passbild beim Fotografen oder im Amt?
Beide Wege sind gleichwertig. Bei Babys spricht aber viel für den Fotografen. Das Terminal im Bürgeramt ist für Menschen gebaut, die selbst vor der Kamera stehen oder sitzen. Ein Säugling, der nicht sitzen kann, passt dort schlecht hinein. Die Stadt Wiesbaden schreibt deshalb ausdrücklich, dass bei Kindern unter 6 Jahren die Bilder von einem zertifizierten Fotostudio oder Fachgeschäft angefertigt werden sollten. Andere Städte handhaben das ähnlich, aber nicht überall gleich. Fragen Sie bei der Terminbuchung nach.
Ein Fotograf kann das Baby liegend auf einer hellen Unterlage aufnehmen, in Ruhe mehrere Versuche machen und das beste Bild auswählen. Nicht jedes Studio, jede Drogerie und jeder Fotoladen ist an das Übermittlungsverfahren angeschlossen. Klären Sie das vorher, sonst bekommen Sie ein Foto, mit dem das Amt nichts anfangen kann.
Was kostet das Passbild und der Pass fürs Baby?
Die Gebühren für Pass und Ausweis stehen in § 27 Passverordnung und § 1 der Personalausweis-Gebührenverordnung. Für Antragsteller unter 24 Jahren gelten ermäßigte Sätze. Stand der Abfrage ist der 09.10.2026:
| Dokument (unter 24 Jahre) | Gebühr | Foto durch das Amt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Reisepass, 32 Seiten | 37,50 € | + 6 € | 6 Jahre |
| Reisepass, 48 Seiten | 59,50 € | + 6 € | 6 Jahre |
| Personalausweis | 27,60 € | + 6 € | 6 Jahre |
| Vorläufiger Reisepass | 26 € | + 6 € | höchstens 1 Jahr |
Der 48-seitige Pass kostet 22 Euro mehr als der normale. Im Expressverfahren kommen beim Reisepass 32 Euro hinzu. Beantragen Sie bei einer Botschaft oder einem Konsulat, steigt die Passgebühr um 36 Euro, die Ausweisgebühr um 43 Euro. Die Gültigkeit von sechs Jahren für Menschen unter 24 steht in § 5 Abs. 1 Passgesetz und § 6 Abs. 3 Personalausweisgesetz.
Was ein Fotostudio für das digitale Passbild verlangt, regelt keine Verordnung. Die Preise legt jeder Anbieter selbst fest. Vergleichen Sie vor Ort, ob Babyaufnahmen extra kosten.
Durchgerechnet: Reisepass und Ausweis für ein Baby
Eine Familie plant mit ihrer zehn Monate alten Tochter eine Reise in die USA und möchte für Fahrten in Europa zusätzlich einen Personalausweis. Das Foto soll im Bürgeramt entstehen, weil das Kind schon sicher sitzen kann.
- Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 Euro, Foto durch das Amt: 6 Euro. Zusammen 43,50 Euro.
- Personalausweis unter 24 Jahren: 27,60 Euro, Foto durch das Amt: 6 Euro. Zusammen 33,60 Euro.
Werden beide Dokumente beim selben Termin beantragt und das Foto für beide verwendet, ist offen, ob das Amt die 6 Euro einmal oder zweimal berechnet; beide Verordnungen nennen die Lichtbildgebühr je Dokument. Im ungünstigsten Fall zahlt die Familie 77,10 Euro. Beide Dokumente gelten sechs Jahre. Auf das Jahr gerechnet kostet der Reisepass mit Foto damit 43,50 ÷ 6 = 7,25 Euro.
Bucht die Familie stattdessen ein Fotostudio, entfallen die 6 Euro je Dokument, dafür zahlt sie den Preis des Studios.
Reisepass oder Personalausweis für das Baby?
Das hängt vom Reiseziel ab. Den Kinderreisepass gibt es seit dem 01.01.2024 nicht mehr; Kinder bekommen seitdem einen regulären Reisepass. Für Reisen innerhalb der EU reicht vielen Familien der Personalausweis. Er ist billiger und gilt ebenso sechs Jahre. Für Ziele außerhalb Europas brauchen Sie in vielen Fällen den Reisepass. Welches Dokument ein Land verlangt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zu diesem Land.
Zwei Punkte entlasten Eltern bei kleinen Kindern. Im Reisepass werden bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr keine Fingerabdrücke gespeichert (§ 4 Abs. 4a PassG). Der Personalausweis eines Kindes unter sechs Jahren enthält im Chip nur das Lichtbild und die Daten der maschinenlesbaren Zone (§ 5 Abs. 7 PAuswG). Unterschreiben muss das Kind den Pass erst, wenn es bei der Beantragung zehn Jahre alt ist.
Zum Termin gehört das Kind selbst. § 6 Abs. 1 Passgesetz sagt, dass Passbewerber und gesetzlicher Vertreter persönlich erscheinen sollen. Welche Unterlagen Ihr Bürgeramt sonst verlangt, etwa die Geburtsurkunde oder die Zustimmung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils, erfahren Sie dort.
Passbild Baby: Vorgaben nach Anlage 8
Die Anforderungen an das Lichtbild stehen in Anlage 8 der Passverordnung. Für Kinder gibt es zwei eigene Abschnitte. Unter „Kinder“ heißt es: „Das Gesicht nimmt 50 bis 80 % der Höhe des Fotos ein. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind im Übrigen kleinere Abweichungen zulässig.“ Unter „(Klein-)Kinder und Babys“: „Es handelt sich um eine Frontalaufnahme. Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind auf dem Foto weitere Ausnahmen in der Kopfposition, im Gesichtsausdruck und bei der Sichtbarkeit der Augen zulässig.“
| Alter | Gesicht (Kinn bis Scheitel) | Ausnahmen |
|---|---|---|
| unter 6 Jahre | 50–80 % der Bildhöhe | Kopfposition, Gesichtsausdruck, Augen |
| 6 bis 9 Jahre | 50–80 % der Bildhöhe | „kleinere Abweichungen“ |
| ab 10 Jahre | 70–80 % der Bildhöhe (Auslegung) | keine, wie Erwachsene |
Die letzte Zeile ist eine Auslegung, keine Vorgabe aus dem Wortlaut. Anlage 8 nennt für die 50 bis 80 Prozent im Abschnitt „Kinder“ kein Höchstalter, die Grenze des 10. Lebensjahres bezieht sich dort nur auf die kleineren Abweichungen. Unser Werkzeug wendet 50 bis 80 Prozent bis 9 Jahre an und ab 10 Jahren die Werte für Erwachsene. Im Zweifel entscheidet die Behörde.
Ein Baby darf also schlafen, den Kopf leicht zur Seite drehen oder den Mund offen haben. Frontal muss die Aufnahme trotzdem sein. Als Negativbeispiele für Babys zeigt die Anlage drei Fälle: einen zu großen Kopf, eine zweite Person oder einen Gegenstand im Hintergrund und eine Aufnahme, die nicht frontal ist. Die stützende Hand eines Elternteils, ein Schnuller oder ein Kuscheltier am Bildrand sind damit Gründe für eine Ablehnung.
Tipps für die Aufnahme beim Fotografen
- Zeitpunkt wählen. Ein satt und ausgeschlafenes Baby hält länger still. Legen Sie den Termin nicht direkt vor die Schlafenszeit.
- Kleidung ohne Kapuze. Eine Kopfbedeckung ist nicht erlaubt. Ein einfarbiger Body ohne Aufdruck am Hals lenkt nicht vom Gesicht ab und hebt sich vom hellen Hintergrund ab.
- Liegend aufnehmen lassen. Bei Säuglingen fotografieren viele Studios von oben auf einer hellen Unterlage. Fragen Sie, ob das möglich ist.
- Hände aus dem Bild. Halten Sie das Kind nur so, dass weder Finger noch Arm im Ausschnitt landen.
- Ablenkung hinter der Kamera. Ein Geräusch oder ein bekanntes Gesicht direkt hinter dem Objektiv lenkt den Blick nach vorn.
Sehen Sie sich das Foto im Studio an, bevor es übermittelt wird. Hält das Bürgeramt das Bild für ungeeignet, brauchen Sie einen neuen Termin beim Fotografen.
Passbild für Baby selber machen: wann das noch geht
Für den deutschen Reisepass und Personalausweis im Inland gar nicht. Auch Online-Angebote, bei denen Sie ein Handyfoto hochladen, erfüllen den Wortlaut von § 6 Abs. 2 Passgesetz nicht: Dort fertigt der Dienstleister das Lichtbild selbst.
Die Ausnahme betrifft Familien im Ausland. Beantragen Sie Pass oder Ausweis bei einer deutschen Auslandsvertretung, und kann die Behörde das Foto nicht mit eigenen Geräten elektronisch aufnehmen, dürfen Sie ein aktuelles Papierfoto 45 × 35 mm im Hochformat ohne Rand vorlegen (§ 16 Abs. 3 PassV, § 7 Abs. 2 PAuswV). Im Register steht dann als aufnehmende Stelle „nicht verifizierbar“. Für dieses Foto gelten die Kinder-Toleranzen der Anlage 8 PassV, beim Personalausweis die gleichlautenden der Anlage 3 PAuswV. Mit dem Werkzeug Passbild für Baby und Kind schneiden Sie es zu, mit Passbild prüfen messen Sie Kopfhöhe und Hintergrund nach. Fragen Sie vorher bei der Botschaft oder dem Konsulat, ob dort ein Gerät steht.
Selbst gemachte Kinderfotos sind außerdem üblich für Kita- und Vereinsausweise und für Pässe oder Visa anderer Staaten, sofern diese Papierfotos annehmen. Was ein anderer Staat verlangt, regelt er selbst.
Typische Fehler
- Papierfoto zum Termin mitgebracht: Das Amt lehnt es ab, der Termin ist verloren. Bringen Sie den QR-Code des Studios mit oder planen Sie die Aufnahme im Amt ein.
- Studio nicht angeschlossen: Ohne Anbindung an das Übermittlungsverfahren gibt es keinen QR-Code. Vorher fragen.
- Elternhand im Bild: Eine zweite Person im Bild zeigt Anlage 8 ausdrücklich als Negativbeispiel.
- Zu eng fotografiert: Mehr als 80 Prozent Gesicht sind auch bei Babys zu viel.
- Altes Foto benutzt: Das Lichtbild muss aktuell sein (§ 16 Abs. 1 PassV). Ein Bild vom Geburtstag vor einem halben Jahr zeigt ein anderes Gesicht.
Grenzen dieses Ratgebers
Die Gebühren und Regeln stammen aus Passgesetz, Passverordnung, Personalausweisgesetz und den Gebührenverordnungen mit Stand 09.10.2026. Wie ein Bürgeramt im Einzelfall vorgeht, etwa ob es Babys am eigenen Terminal fotografiert oder welche Zustimmungen es verlangt, legt die örtliche Behörde fest. Ob ein Foto angenommen wird, entscheidet allein die Behörde. Für die Einreise in andere Staaten gelten deren Regeln.