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Freibetrag für Eltern: wenn Kinder schenken oder vererben

Zeigt, welchen Freibetrag Eltern und Großeltern haben, wenn sie von ihrem Kind oder Enkel etwas bekommen: 100.000 € in Steuerklasse I beim Erbe, 20.000 € in Steuerklasse II bei einer Schenkung (§§ 15, 16 ErbStG), mit Steuerberechnung.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 09.10.2026 Grundlage: § 15 Abs. 1 ErbStG: Eltern Kl. I nur bei Erwerb von Todes wegen, sonst Kl. II, abgerufen 09.10.2026 Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

Ihre Angaben

Rechnet nur im Browser. Keine Steuerberatung: Werte von Immobilien, Firmen oder Depots tragen Sie selbst ein.

Steuerklasse I, Freibetrag 100.000,00 € (§§ 15, 16 ErbStG)

Erbschaftsteuer
57.750,00 €

Steuerklasse I, Satz 15 %, Belastung 11,9 % des Erwerbs

Wert gesamt500.000,00 €
− Erbfallkostenpauschale15.000,00 €
= Bereicherung485.000,00 €
− persönlicher Freibetrag (§ 16)100.000,00 €
= steuerpflichtiger Erwerb (auf 100 € abgerundet)385.000,00 €
Steuer nach § 19 (15 %)57.750,00 €
Zu zahlen57.750,00 €

Angewandt: Erbfallkostenpauschale (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG)

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
EmpfängerSteuer
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner0,00 €
Kind oder Stiefkind (auch adoptiert)9.350,00 €
Enkelkind31.350,00 €
Eltern oder Großeltern57.750,00 €
Bruder oder Schwester116.250,00 €
Nichte oder Neffe116.250,00 €
Lebensgefährte ohne Trauschein139.500,00 €

Keine Steuerberatung. Nicht gerechnet: Bewertung von Immobilien und Betrieben, Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c), Betriebsvermögen (§§ 13a ff.), beschränkte Steuerpflicht (Schenker und Empfänger beide im Ausland).

Erbe: Steuerklasse I mit 100.000 €

Stirbt ein Kind und erben die Eltern, gehören sie zur Steuerklasse I (§ 15 Abs. 1, Klasse I Nr. 4 ErbStG). Der Freibetrag beträgt 100.000 € je Elternteil (§ 16 Abs. 1 Nr. 4). Für Großeltern, die von einem Enkel erben, gilt dasselbe. Einen Versorgungsfreibetrag gibt es für Eltern nicht.

Schenkung: Steuerklasse II mit 20.000 €

Schenkt ein Kind seinen Eltern Geld, etwa zur Unterstützung im Alter oder für die Pflege, gilt Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag und Sätzen ab 15 %. Viele erwarten hier dieselben Regeln wie umgekehrt. Das Gesetz behandelt die Richtung aber unterschiedlich. Ein Beispiel: Ein Sohn schenkt seiner Mutter 60.000 €. Steuerpflichtig sind 40.000 €, die Steuer beträgt 15 %, also 6.000 €. Als Erbe wären 60.000 € steuerfrei.

WertSchenkungsteuerErbschaftsteuer
20.000,00 €0,00 €0,00 €
60.000,00 €6.000,00 € (15 %)0,00 €
100.000,00 €13.750,00 € (20 %, mit Härteausgleich)0,00 €
150.000,00 €26.000,00 € (20 %)3.500,00 € (7 %)
300.000,00 €56.000,00 € (20 %)22.000,00 € (11 %)

Geld ohne Hausrat, ohne frühere Schenkungen; Erbschaft ohne Pauschale. Gerechnet mit dem Rechner oben (§§ 16, 19 ErbStG, Stand 09.10.2026).

Rückfall: Geschenktes kommt zurück

Haben die Eltern dem Kind etwas geschenkt und erben sie genau diese Gegenstände zurück, ist das steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG). Das gilt nur für dasselbe Vermögen, nicht für alles, was das Kind hinterlässt. Diese Befreiung rechnet der Rechner nicht; ziehen Sie den Wert des zurückfallenden Vermögens vorher ab.

Unterhalt ist keine Schenkung

Zuwendungen unter Lebenden „zum Zwecke des angemessenen Unterhalts“ sind steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG). Regelmäßige Zahlungen eines Kindes für den Lebensunterhalt der Eltern fallen darunter. Was über einen angemessenen Unterhalt hinausgeht, etwa ein größerer Betrag auf einmal, ist eine Schenkung mit 20.000 € Freibetrag.

Keine Steuerberatung. Alle Verwandtschaftsgrade im Erbschaftsteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Kind seinen Eltern steuerfrei schenken?

20.000 € je Elternteil in zehn Jahren. Eltern gehören bei Schenkungen zur Steuerklasse II (§ 15 Abs. 1 ErbStG).

Welchen Freibetrag haben Eltern beim Erbe?

100.000 € in Steuerklasse I (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Der Steuersatz beginnt bei 7 %.

Bekommen Eltern Geschenktes steuerfrei zurück?

Ja, wenn sie es dem Kind vorher selbst geschenkt hatten und es beim Tod des Kindes an sie zurückfällt (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).

Gilt der Freibetrag je Elternteil?

Ja. Mutter und Vater haben jeweils eigene Freibeträge gegenüber dem Kind.

Quellen

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