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Pflegegrad-Punkte: Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?

Für Pflegegrad 1 brauchen Sie mindestens 12,5 Punkte, für Pflegegrad 2 27 Punkte, für Pflegegrad 3 47,5, für Pflegegrad 4 70 und für Pflegegrad 5 90 von 100 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Die Punkte entstehen aus sechs Modulen, die das Gesetz unterschiedlich stark gewichtet; am meisten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent.

Zum Werkzeug: Pflegegrad-RechnerPflegegrad aus den sechs Modulen nach § 15 SGB XI berechnen, auch für Kinder. Ohne E-Mail, mit Rechenweg.

Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad nach einem festen Rechenweg aus dem Gesetz. Wer ihn kennt, versteht das Gutachten des Medizinischen Dienstes besser und erkennt, wo wenige Punkte über einen Grad entscheiden. Dieser Ratgeber zeigt die Punktgrenzen, die Gewichtung der Module und ein durchgerechnetes Beispiel. Selbst rechnen können Sie mit dem Pflegegrad-Rechner, ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse.

Pflegegrad-Punkte-Tabelle

Die Schwellen stehen wörtlich in § 15 Abs. 3 SGB XI. Für Kinder bis 18 Monate gilt nach Abs. 7 eine eigene Zuordnung, die jeweils einen Grad höher liegt.

PflegegradBeschreibung im GesetzGesamtpunkteKinder bis 18 Monate
keinkeine Pflegebedürftigkeit0 bis unter 12,50 bis unter 12,5
1geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit12,5 bis unter 27entfällt
2erhebliche Beeinträchtigungen27 bis unter 47,512,5 bis unter 27
3schwere Beeinträchtigungen47,5 bis unter 7027 bis unter 47,5
4schwerste Beeinträchtigungen70 bis unter 9047,5 bis unter 70
5schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Versorgung90 bis 10070 bis 100

Eine Ausnahme gibt es: Wer beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchen kann, erhält Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten (§ 15 Abs. 4 SGB XI). Die Begutachtungs-Richtlinien nennen als Beispiele vollständige Lähmungen aller Gliedmaßen oder das Wachkoma.

Wie die Punkte entstehen

Das Begutachtungsinstrument hat sechs Module. In jedem Modul vergibt der Gutachter Einzelpunkte je Kriterium. Die Summe eines Moduls fällt in einen von fünf Punktbereichen: keine, geringe, erhebliche, schwere oder schwerste Beeinträchtigung. Jedem Bereich ist ein fester gewichteter Wert zugeordnet. Erst diese gewichteten Werte ergeben zusammen die Gesamtpunkte.

ModulGewichtEinzelpunkte → gewichtete Punkte
1 Mobilität10 %0–1 → 0 · 2–3 → 2,5 · 4–5 → 5 · 6–9 → 7,5 · 10–15 → 10
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % (höherer Wert)0–1 → 0 · 2–5 → 3,75 · 6–10 → 7,5 · 11–16 → 11,25 · 17–33 → 15
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen0 → 0 · 1–2 → 3,75 · 3–4 → 7,5 · 5–6 → 11,25 · 7–65 → 15
4 Selbstversorgung40 %0–2 → 0 · 3–7 → 10 · 8–18 → 20 · 19–36 → 30 · 37–54 → 40
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen20 %0 → 0 · 1 → 5 · 2–3 → 10 · 4–5 → 15 · 6–15 → 20
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %0 → 0 · 1–3 → 3,75 · 4–6 → 7,5 · 7–11 → 11,25 · 12–18 → 15

Die Tabelle entspricht Anlage 2 zu § 15 SGB XI. Zwei Dinge fallen auf. Erstens bringt ein einzelner Punkt mehr manchmal einen ganzen Sprung: In Modul 4 macht der Schritt von 7 auf 8 Einzelpunkte 10 gewichtete Punkte aus. Zweitens zählt von Modul 2 und 3 nur das höhere. Bei Demenz stehen die Punkte meist in Modul 2, bei Unruhe und Aggression in Modul 3.

Einzelpunkte je Kriterium

In den Modulen 1, 2, 4 und 6 gibt es je Kriterium 0 bis 3 Punkte: 0 für selbständig, 1 für überwiegend selbständig, 2 für überwiegend unselbständig, 3 für unselbständig. In Modul 2 heißen die Stufen „Fähigkeit vorhanden“ bis „nicht vorhanden“. Einige Kriterien zählen mehr:

  • Essen (4.8) zählt dreifach: 0, 3, 6 oder 9 Punkte.
  • Trinken (4.9) und Toilette (4.10) zählen doppelt: 0, 2, 4 oder 6.
  • Inkontinenz (4.11, 4.12) zählt nur, wenn die Person überwiegend oder vollständig inkontinent ist oder eine künstliche Ableitung hat.
  • Sondenernährung (4.13): teilweise 6 Punkte, vollständig 3 Punkte. Teilweise zählt mehr, weil dann zusätzlich Hilfe beim normalen Essen nötig ist.
  • Modul 3 fragt nach der Häufigkeit: nie 0, selten 1, häufig 3, täglich 5 Punkte.

Modul 5 rechnet mit Häufigkeiten. Medikamentengabe, Spritzen, Blutzuckermessen und ähnliche Maßnahmen werden auf einen Tageswert umgerechnet (Wochenwerte durch 7, Monatswerte durch 30). Ein- bis dreimal täglich ergibt 1 Punkt, mehr als dreimal bis achtmal 2 Punkte, öfter 3 Punkte. Für Arztbesuche gilt: Jeder wöchentliche Besuch zählt 4,3, jeder monatliche 1; ab 4,3 gibt es 1 Einzelpunkt, ab 8,6 zwei, ab 12,9 drei.

Rechenbeispiel: Pflegegrad 2 mit 37,5 Punkten

Herr K. ist 79 Jahre alt und lebt nach einem Schlaganfall allein. Die Werte stammen aus einem typischen Gutachtenaufbau, nicht aus einem echten Fall.

ModulBefundEinzelpunktegewichtet
1 Mobilitätbei allen fünf Kriterien überwiegend selbständig55
2 Kognitionkeine Einschränkungen00
3 Verhaltenkeine Auffälligkeiten00 (zählt nicht)
4 Selbstversorgungsieben Kriterien je 1, Essen 1 × 3, Toilette 1 × 21220
5 Krankheitsbezogene Anforderungendreimal täglich Tabletten stellen15
6 Alltag und Kontaktebei allen sechs Kriterien etwas Hilfe67,5
Gesamtpunkte37,5

37,5 Punkte liegen zwischen 27 und 47,5: Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 3 fehlen 10 Punkte. Würde bei Herrn K. in Modul 4 ein Kriterium mehr als „überwiegend unselbständig“ bewertet, ändert das nichts, solange die Summe unter 19 bleibt. Würde dagegen Modul 6 von 6 auf 7 Einzelpunkte steigen, kämen 3,75 Punkte hinzu. Diese Sprünge erklären, warum zwei ähnlich wirkende Fälle unterschiedliche Grade bekommen.

Pflegegrad-Punkte bei Kindern

Bei Kindern vergleicht der Gutachter mit gleichaltrigen Kindern ohne Beeinträchtigung (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Punkte gibt es nur für den Abstand. Ein dreijähriges Kind, das beim Anziehen Hilfe braucht, bekommt dafür keine Punkte, weil das in diesem Alter normal ist. Die Begutachtungs-Richtlinien rechnen ein Beispiel vor: Ist ein Kind beim Essen unselbständig, während Gleichaltrige überwiegend selbständig essen, sind das zwei Stufen Abstand, mit der dreifachen Gewichtung also 6 Punkte.

Für Kinder bis 18 Monate zählen nur Modul 3, Modul 5 und die Frage nach gravierenden Problemen bei der Nahrungsaufnahme, die pauschal 20 Einzelpunkte bringt. 20 Einzelpunkte in Modul 4 ergeben 30 gewichtete Punkte und damit für einen Säugling Pflegegrad 3. Diese Einstufung bleibt in der Regel bis zum 18. Lebensmonat bestehen. Ab 11 Jahren gilt die Rechnung für Erwachsene.

Typische Fehler beim Nachrechnen

  • Modul 2 und 3 addieren. Es zählt nur der höhere Wert.
  • Einzelpunkte statt gewichteter Punkte addieren. 12 Einzelpunkte in Modul 4 sind 20 gewichtete Punkte, nicht 12.
  • Inkontinenz ohne Feststellung zählen. 4.11 und 4.12 fließen nur ein, wenn das Gutachten überwiegende oder vollständige Inkontinenz feststellt.
  • Selbst erledigte Maßnahmen in Modul 5 zählen. Wer sein Insulin selbst spritzt, bekommt dafür keine Punkte.
  • Den besten Tag beschreiben. Beim Hausbesuch zeigen sich viele Menschen von ihrer besten Seite. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen und Arztberichte helfen dem Gutachter, den Alltag richtig einzuschätzen.

Wenn der Bescheid nicht passt

Liegt Ihre Rechnung über dem Bescheid, vergleichen Sie Kriterium für Kriterium mit dem Gutachten. Oft liegt der Unterschied bei wenigen Einzelpunkten an einer Bereichsgrenze. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Den letzten Tag berechnet der Widerspruchsfrist-Rechner Pflegegrad. Für den Widerspruch genügt zunächst ein kurzer Satz, die Begründung kann folgen.

Grenzen

Die Punktrechnung ist reine Mathematik. Die eigentliche Arbeit steckt in der Frage, welche Stufe auf ein Kriterium zutrifft. Das entscheidet der Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei privat Versicherten Medicproof) nach den Begutachtungs-Richtlinien. Ein Rechner kann diese Einschätzung nicht ersetzen. Er zeigt Ihnen aber, wie sich Ihre Sicht der Dinge in Punkte übersetzt, und wo ein Gespräch mit dem Gutachter oder ein Widerspruch lohnt. Welche Leistungen zu einem Pflegegrad gehören, zeigt der Pflegegeld-Rechner.

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Häufige Fragen

Wie viele Punkte hat Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 gilt von 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten. Wer genau 70 Punkte erreicht, hat Pflegegrad 4.

Was passiert unter 12,5 Punkten?

Dann liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vor, und die Pflegekasse lehnt den Antrag ab.

Werden die Punkte aus Modul 2 und Modul 3 addiert?

Nein. Von beiden zählt nur der höhere gewichtete Wert, höchstens 15 Punkte. Wer in Modul 2 schon 15 gewichtete Punkte hat, gewinnt durch Modul 3 nichts dazu.

Ändern sich die Punktgrenzen 2027?

Stand 09.10.2026 nennt § 15 SGB XI dieselben Grenzen. Neue Grenzen gälten erst, wenn ein Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist.

Kann ich die Punktzahl aus dem Gutachten nachrechnen?

Ja. Das Gutachten nennt je Modul die Einzelpunkte und die gewichteten Punkte. Mit dem Pflegegrad-Rechner können Sie jedes Kriterium so eintragen, wie es im Gutachten steht, und die Summe prüfen.

Quellen

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