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Behörde & Recht

Pflegegrad-Rechner: Punkte und Pflegegrad selbst berechnen

Berechnet den voraussichtlichen Pflegegrad aus den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments nach § 15 SGB XI mit Anlage 1 und 2, auch für Kinder, mit Rechenweg und ohne E-Mail-Adresse.

Von Marvin Mörsberger Zuletzt geprüft: 09.10.2026 Grundlage: § 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit (abgerufen 09.10.2026) Läuft in Ihrem Browser, ohne Upload

Wer wird eingeschätzt?

Alles bleibt in Ihrem Browser. Keine Anmeldung, keine E-Mail.

Die Säuglingsregel gilt bis einschließlich des Tages, an dem das Kind 18 Monate alt wird (BRi Kapitel 6). Ab dem Tag danach gilt „Kind 18 Monate bis 10 Jahre“, ab dem 11. Geburtstag die Regel für Erwachsene. Beim Wechsel der Gruppe bleiben Ihre Eingaben erhalten.

Wählen Sie unten je Kriterium, was auf die Person zutrifft. Maßgeblich ist, was sie ohne Hilfe einer anderen Person kann, auf Dauer und für mindestens sechs Monate.

Voraussichtlich Pflegegrad 2
37,5 von 100 Punkten. Bis Pflegegrad 3 fehlen 10 Punkte.
Gesamtpunkte
37,5
ModulSummegewichtet
1 Mobilität55
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten00
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zählt nicht)00
4 Selbstversorgung1220
5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen15
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte67,5

Von Modul 2 und Modul 3 zählt nur der höhere Wert (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Rechenweg Modul 5
  • 5.1–5.7: 3 Maßnahmen pro Tag → 1 Punkte
  • 5.8–5.11: 0 Maßnahmen pro Tag → 0 Punkte
  • 5.12–5.15: Summe 0 → 0 Punkte
  • 5.16: 0 Punkte
Orientierung, ersetzt keine Begutachtung. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes (privat versichert: Medicproof) fest.

Leistungen bei Pflegegrad 2 ansehen (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag)

Modul 1: Mobilität (5 Punkte)
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (0 Punkte)
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (0 Punkte)

Gefragt ist, wie oft eine personelle Unterstützung nötig ist.

Modul 4: Selbstversorgung (12 Punkte)

Essen zählt dreifach, Trinken und Toilette doppelt (Anlage 1 zu § 15 SGB XI).

Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (1 Punkte)

Tragen Sie nur Maßnahmen ein, die die Person nicht selbst durchführen kann und die auf Dauer anfallen. Leer lassen bedeutet: entfällt.

5.1 bis 5.7

5.8 bis 5.11

5.12 bis 5.15

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (6 Punkte)

Punkte je Pflegegrad

Der Pflegegrad ergibt sich aus einer Punktzahl zwischen 0 und 100. Die Grenzen stehen wörtlich in § 15 Abs. 3 SGB XI. Für Kinder bis 18 Monate gilt Abs. 7 mit einer um einen Grad höheren Einstufung.

PflegegradGesamtpunkteKinder bis 18 Monate
kein Pflegegradunter 12,5unter 12,5
1 (geringe Beeinträchtigung)12,5 bis unter 27entfällt
2 (erhebliche Beeinträchtigung)27 bis unter 47,512,5 bis unter 27
3 (schwere Beeinträchtigung)47,5 bis unter 7027 bis unter 47,5
4 (schwerste Beeinträchtigung)70 bis unter 9047,5 bis unter 70
5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)90 bis 10070 bis 100

Wer beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchen kann, erhält Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten (§ 15 Abs. 4 SGB XI, „besondere Bedarfskonstellation“).

So benutzen Sie den Rechner

Wählen Sie zuerst, wer eingeschätzt wird. Gehen Sie dann die Module durch und wählen Sie je Kriterium die Stufe, die auf Dauer zutrifft. „Auf Dauer“ heißt nach dem Gesetz: voraussichtlich mindestens sechs Monate. Entscheidend ist, was die Person ohne Hilfe einer anderen Person kann, nicht was sie mit viel Zeit irgendwie schafft. Das Ergebnis rechnet bei jeder Änderung neu. Nichts verlässt Ihren Browser, Sie brauchen weder Konto noch E-Mail-Adresse.

Am Anfang ist ein Beispiel geladen. „Alles zurücksetzen“ leert die Eingaben für die gewählte Personengruppe.

Die sechs Module und ihre Gewichtung

In jedem Modul werden zuerst Einzelpunkte addiert (Anlage 1). Die Summe fällt in einen von fünf Punktbereichen, und jeder Bereich hat einen festen gewichteten Wert (Anlage 2). Erst diese gewichteten Werte werden zusammengezählt.

  • Modul 1 Mobilität (10 %): Positionswechsel im Bett, Sitzen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen.
  • Modul 2 kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %): Es zählt nur das höhere der beiden Module.
  • Modul 4 Selbstversorgung (40 %): Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette. Essen zählt dreifach, Trinken und Toilette doppelt.
  • Modul 5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %): Medikamente, Injektionen, Verbände, Arztbesuche, Diät.
  • Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Tagesablauf, Schlafen, Beschäftigung, Kontakte.

Die Bereiche „Außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ erfasst der Gutachter auch, sie fließen aber nicht in die Punkte ein.

Rechenbeispiel

Eine 82-jährige Frau ist bei allen fünf Mobilitätskriterien überwiegend selbständig: 5 Einzelpunkte, das ergibt 5 gewichtete Punkte. Geistig ist sie fit, Modul 2 und 3 bleiben bei 0. Bei der Selbstversorgung braucht sie bei sieben Kriterien etwas Hilfe (je 1 Punkt), beim Essen auch (1 × 3 = 3) und auf der Toilette (1 × 2 = 2). Das sind 12 Einzelpunkte und 20 gewichtete Punkte. Dreimal täglich müssen ihr Tabletten gestellt werden: 1 Punkt in Modul 5, gewichtet 5. Im Alltag braucht sie bei allen sechs Kriterien etwas Unterstützung: 6 Punkte, gewichtet 7,5. Zusammen sind das 5 + 20 + 5 + 7,5 = 37,5 Punkte, also Pflegegrad 2. Bis Pflegegrad 3 fehlen 10 Punkte. Dieses Beispiel ist im Rechner vorbelegt.

Modul 5 richtig zählen

Modul 5 rechnet mit Häufigkeiten. Für die Maßnahmen 5.1 bis 5.7 werden alle Anwendungen pro Tag addiert, Wochenwerte durch 7 und Monatswerte durch 30 geteilt. Ein- bis dreimal täglich gibt 1 Punkt, mehr als dreimal bis achtmal 2 Punkte, häufiger 3 Punkte. Die Begutachtungs-Richtlinien rechnen dazu ein Beispiel vor: dreimal täglich Tabletten, dreimal im Monat eine Spritze und zweimal pro Woche eine Wärmeanwendung ergeben 3,39 Maßnahmen pro Tag und damit 2 Punkte. Arztbesuche zählen anders: Jeder wöchentliche Besuch bringt 4,3 Punkte, jeder monatliche 1 Punkt. Ab 4,3 Punkten gibt es 1 Einzelpunkt, ab 8,6 zwei, ab 12,9 drei. Der Rechner zeigt diese Zwischenschritte unter „Rechenweg Modul 5“.

Pflegegrad bei Kindern

Kinder werden mit gleichaltrigen Kindern ohne Beeinträchtigung verglichen (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Ein vierjähriges Kind braucht beim Baden Hilfe, das ist normal und gibt keine Punkte. Punkte entstehen erst für den Abstand zum Altersüblichen. Isst ein Kind mit zwei Jahren gar nicht selbst, während Gleichaltrige das überwiegend können, sind das zwei Stufen Abstand, beim dreifach gewichteten Essen also 6 Punkte. Der Rechner hinterlegt dafür die Alterstabellen der Begutachtungs-Richtlinien und zeigt neben jedem Kriterium, was Gleichaltrige können. Ab 11 Jahren gilt die Rechnung für Erwachsene.

Für Kinder bis 18 Monate gibt es eine Sonderregel: Bewertet werden nur Modul 3, Modul 5 und die Frage, ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen (pauschal 20 Punkte). Weil Säuglinge ohnehin in allem Hilfe brauchen, stuft das Gesetz sie bei gleicher Punktzahl einen Grad höher ein. 20 Punkte für die Ernährung ergeben gewichtet 30 Punkte und damit Pflegegrad 3.

Typische Fehler beim Selbsttest

  • Den guten Tag bewerten. Maßgeblich ist der Hilfebedarf, der regelmäßig auftritt. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen hilft, das ehrlich festzuhalten.
  • Inkontinenz vergessen. Die Kriterien 4.11 und 4.12 zählen nur, wenn die Person überwiegend oder vollständig inkontinent ist oder eine künstliche Ableitung hat. Setzen Sie dann das Häkchen.
  • Selbst erledigte Maßnahmen zählen. In Modul 5 zählt nur, was die Person nicht selbst durchführen kann. Wer sein Insulin selbst spritzt, bekommt dafür keine Punkte.
  • Teilweise Sondenernährung unterschätzen. Teilweise Sondenernährung gibt 6 Punkte, vollständige nur 3. Das ist kein Versehen: Bei teilweiser Sondenernährung kommt die Hilfe beim normalen Essen hinzu.

Grenzen des Rechners

Der Rechner bildet die Rechenregeln des Gesetzes vollständig ab. Er kann aber nicht prüfen, ob Ihre Einschätzung so ausfällt wie die eines Gutachters. Der Pflegegrad wird erst nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes festgelegt. Weicht der Bescheid deutlich von Ihrer Rechnung ab, lohnt ein Blick ins Gutachten, das Ihnen die Pflegekasse zusendet. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen; die Frist berechnet der Widerspruchsfrist-Rechner Pflegegrad. Was ein Pflegegrad an Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag bringt, zeigt der Pflegegeld-Rechner. Wer Angehörige vertritt, findet eine Vorlage im Werkzeug Vollmacht als PDF. Mehr zu den Punktgrenzen steht im Ratgeber Pflegegrad-Punkte-Tabelle.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Gesamtpunkten und reicht bis unter 47,5. Pflegegrad 1 gibt es ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Warum zählt nur Modul 2 oder Modul 3?

Beide Module beschreiben geistige und seelische Beeinträchtigungen. Das Gesetz lässt deshalb nur den höheren der beiden gewichteten Werte in die Gesamtpunkte einfließen, höchstens 15 Punkte.

Wie wird der Pflegegrad bei Kindern berechnet?

Bei Kindern unter 11 Jahren zählt nur der Abstand zu einem gleichaltrigen Kind ohne Beeinträchtigung. Kinder bis 18 Monate werden nach Modul 3, Modul 5 und der Ernährungsfrage eingestuft und kommen bei gleicher Punktzahl einen Grad höher (§ 15 Abs. 7 SGB XI).

Muss ich für den Rechner eine E-Mail-Adresse angeben?

Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Es gibt kein Formular, keine Anmeldung und keine Übertragung Ihrer Angaben.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Den Pflegegrad legt die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes fest. Der Rechner zeigt, wie das Gesetz Ihre Angaben bewertet, und hilft bei der Vorbereitung auf den Termin oder beim Prüfen eines Bescheids.

Quellen

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